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GAM Holding AG: Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission vom 31. August 2023

Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA prüft die Beschwerde gegen die Verfügung der Übernahmekommission 853/01 in Sachen GAM Holding AG („GAM“) vom 31. August 2023.

Mit Verfügung 853/01 vom 31. August 2023 stellte die Übernahmekommission unter anderem fest, dass die Bedingung betreffend Erneuerung des Verwaltungsrats der GAM unzulässig und im Angebotsprospekt zu streichen ist. Dabei handelt es sich um eine Bedingung im Rahmen eines öffentlichen Übernahmeangebots (Teilangebot) der Newgame SA für 28’000’000 sich im Publikum befindende GAM-Aktien (entsprechend 17.5% des Aktienkapitals und der Stimmrechte).

Gegen diese Feststellung hat die Newgame SA Beschwerde erhoben. Der Übernahme- und Staatshaftungsausschuss der FINMA prüft nun diese Beschwerde.

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