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PSD2/ZAG: BaFin konsultiert Rundschreiben zur Meldung von Risiken im Zahlungsverkehr

IO-Images (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 10. Oktober 2023 den Entwurf eines Rundschreibens für Zahlungsdienstleister zur Konsultation gestellt. Darin geht es um die Übermittlung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken gemäß § 53 Absatz 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Zahlungsdienstleister sind nach der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der Europäischen Union (Payment Services Directive 2 – PSD 2) bzw. dem ZAG dazu verpflichtet, ihre operationellen und sicherheitsrelevanten Risiken im Zusammenhang mit den von ihnen erbrachten Zahlungsdiensten an ihre Aufsicht zu übermitteln. Sie müssen dabei bewerten, ob die Risikominderungsmaßnahmen und Kontrollmechanismen angemessen sind.

Das zur Konsultation gestellte Rundschreiben besteht im Wesentlichen aus einem als Anlage beigefügten Formular, das in Zukunft für Meldungen an die BaFin nach § 53 Absatz 2 ZAG genutzt werden soll.

Stellungnahmen zu dieser Konsultation nimmt die BaFin bis zum 21. November 2023 per E-Mail an Konsultation-12-23@bafin.de entgegen.

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