Die BaFin hat am 28. Juli 2022 ein Merkblatt zur aufsichtsrechtlichen Einordnung bestimmter Zahlungsvorgänge im stationären Reisevertrieb veröffentlicht.
Das Merkblatt enthält keine neuen regulatorischen Anforderungen. Die BaFin ordnet darin lediglich bestimmte Geschäftsvorfälle im stationären Reisevertrieb aufsichtsrechtlich ein. Dabei stellt sie klar, dass bei diesen Geschäftsvorfällen die starke Kundenauthentifizierung gemäß den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD2) bzw. des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nicht durchgeführt werden muss. Diese Auslegung gilt ausdrücklich nur für den stationären Reisevertrieb, nicht aber für Online-Buchungen.
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