Startseite Vorsicht BAFIN PSD2 / ZAG: BaFin veröffentlicht Merkblatt zur aufsichtsrechtlichen Einordnung bestimmter Zahlungsvorgänge im stationären Reisevertrieb
BAFIN

PSD2 / ZAG: BaFin veröffentlicht Merkblatt zur aufsichtsrechtlichen Einordnung bestimmter Zahlungsvorgänge im stationären Reisevertrieb

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 28. Juli 2022 ein Merkblatt zur aufsichtsrechtlichen Einordnung bestimmter Zahlungsvorgänge im stationären Reisevertrieb veröffentlicht.

Das Merkblatt enthält keine neuen regulatorischen Anforderungen. Die BaFin ordnet darin lediglich bestimmte Geschäftsvorfälle im stationären Reisevertrieb aufsichtsrechtlich ein. Dabei stellt sie klar, dass bei diesen Geschäftsvorfällen die starke Kundenauthentifizierung gemäß den Vorgaben der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 – PSD2) bzw. des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nicht durchgeführt werden muss. Diese Auslegung gilt ausdrücklich nur für den stationären Reisevertrieb, nicht aber für Online-Buchungen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFINVorsicht

BaFin warnt: Vorsicht vor der Website marketstradeltd.com – Identitätsdiebstahl aufgedeckt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor Angeboten auf der Website...

BAFINVorsicht

BaFin warnt vor Bitcoin Synergy-Projekt: Vorsicht vor Identitätsmissbrauch

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des sogenannten Bitcoin...

BAFINVorsicht

Warnung der BaFin: Vorsicht vor Krypto-Handelsplattform Advance Trade GmbH (advancetrade.org)

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der angeblich in...

BAFINVorsicht

BaFin warnt: MicroxStock Ltd. operiert ohne Erlaubnis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...