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Pseudo Position oder bringt das was? Beauftragter für Verbraucherschutz

Foundry (CC0), Pixabay
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Als Leiter der Abteilung Verbraucherschutz ist Christian Bock seit Anfang Juli der Beauftragte der BaFin für den Anleger- und Verbraucherschutz. Mit der Schaffung dieser neuen Funktion wird dem Verbraucherschutz in der BaFin ein noch größeres Gewicht verliehen.

Der Beauftragte berät das Direktorium in Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes. Dazu nimmt er beratend an Sitzungen des Direktoriums teil, wenn Verbraucherschutzthemen berührt sind. Er kann dem Direktorium auch vorschlagen, sich mit Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes zu befassen. Der Verbraucherschutzbeauftragte berät außerdem die Exekutivdirektorinnen und Exekutivdirektoren bei ihrer Mitwirkung in den Organen des Europäischen Finanzsystems, soweit es um Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes geht.

Christian Bock leitet die Abteilung Verbraucherschutz der BaFin seit deren Gründung Ende 2015. Der 57-jährige Jurist ist ausgebildeter Bankkaufmann und hat nach dem Studium einige Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet, bevor er 1999 beim damaligen Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel anfing. Bei der BaFin leitete er zunächst das Referat für Bußgeldverfahren und später das Referat für die Aufsicht über Verhaltens- und Organisationspflichten bei Privat- und Auslandsbanken.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit Fragen zu Finanzthemen unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2 100 500 an das Verbrauchertelefon der BaFin wenden. Auf der Internetseite der BaFin erfahren Verbraucher, was sie tun können, wenn sie sich von einem Unternehmen nicht korrekt behandelt fühlen. Dort finden sie auch zahlreiche Informationen zu Verbraucherthemen.

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