Startseite Vorsicht Anlegerschutz PT Grünzins GmbH & Co. KG noch in 2017 hatte man EK von über 300 TDE
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PT Grünzins GmbH & Co. KG noch in 2017 hatte man EK von über 300 TDE

geralt (CC0), Pixabay
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Es war schon eine Überraschung und für mögliche investierte Anleger dann sogar eine böse Überraschung, als das Unternehmen nun Insolvenz angemeldet hat, und man dann zu allem Überfluss noch feststellen musste, dass nicht genug Masse vorhanden sei, um die Insolvenz durchzuführen.

Da stellt sich natürlich die Frage, „was ist mit dem Geld passiert“? Jenes Geld von über 300TDE, welches im Jahr 2017, zumindest in der im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz, ja noch vorhanden war.

PT Grünzins GmbH & Co. KGbilanz

Amtsgericht Freiburg Aktenzeichen: HRA 702923 Bekannt gemacht am: 18.03.2020 14:23 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Löschungen von Amts wegen
18.03.2020
HRA 702923: PT Grünzins GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, Obere Straße 6, 78050 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
Amtsgericht Freiburg Aktenzeichen: HRA 702923 Bekannt gemacht am: 09.03.2020 12:05 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr:
Veränderungen
09.03.2020
HRA 702923: PT Grünzins GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, Obere Straße 6, 78050 Villingen-Schwenningen. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt in: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bezeichnung von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG berichtigt bei Persönlich haftende Gesellschafterin und Liquidatorin: PT Energie Verwaltungs GmbH, Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705700). Nun auch: Liquidatorin: PT Energie Projekt & Service GmbH, Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 705458). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 15.01.2020 (1 IN 15/19) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 131 Abs. 2 HGB i.V. § 143 Abs. 1 HGB von Amts wegen eingetragen.

 

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