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publity AG – gibt Schuldverschreibungen heraus – Bekanntmachung

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Die publity AG ist ein seit 1999 am Markt etablierter Finanzinvestor für Gewerbeimmobilien.publity erwirbt renditestarke Gewerbeobjekte vornehmlich in westdeutschen Ballungszentren und agiert dabei als einer der erfolgreichsten Player mit „manage to core“-Ansatz (Eigendarstellung auf der Internetseite der Gesellschaft).

Geleitet von Thomas Olek (Vorsitzender) und Frank Schneider.

Gemäß § 211 Abs. 1 Aktiengesetz gilt bei Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden (Gewinnschuldverschreibungen), dass diese dürfen nur auf Grund eines Beschlusses der Hauptversammlung ausgegeben werden.

publity AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE0006972508 / WKN: 697250

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Die ordentliche Hauptversammlung der publity AG mit Sitz in Frankfurt am Main hat am 16. Mai 2019 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Mai 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 300.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 10.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 10.000.000,00 nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den im Beschluss bezeichneten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat verwiesen, der am 9. April 2019 im Bundesanzeiger unter Tagesordnungspunkt 9 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der publity AG am 16. Mai 2019 bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat.

Der Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 113794) hinterlegt.

Frankfurt am Main, im Mai 2019

publity AG

Der Vorstand

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