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publity AG-Bezugsangebot

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Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind weder zur Veröffentlichung, noch zur Weitergabe in die bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Neuseeland oder Japan bestimmt

Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der publity AG

publity AG

Leipzig

ISIN: DE0006972508 / WKN: 697250

Bekanntmachung
über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der publity AG

Die ordentliche Hauptversammlung der publity AG, Leipzig (nachfolgend auch „publity AG“, „Gesellschaft“ oder „Emittentin“) vom 1. August 2018 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.050.000,00, eingeteilt in 6.050.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 3.781.250,00 auf bis zu EUR 9.831.250,00 durch Ausgabe von bis zu 3.781.250 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien („Neue Aktien“) zu erhöhen (die „Barkapitalerhöhung“). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt. Den Aktionären ist grundsätzlich das Bezugsrecht einzuräumen. Die Bezugsfrist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots.

Der Bezugspreis je Neuer Aktie wurde auf EUR 10,70 je Aktie festgesetzt (der „Bezugspreis“).

In Ausübung der Ermächtigung durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. August 2018 hat der Vorstand der publity AG mit Beschluss vom 26. September 2018, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 27. September 2018, die weiteren Einzelheiten der Barkapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Neuen Aktien wie folgt festgelegt:

Den zum Bezug berechtigten Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass die Neuen Aktien von der ACON Actienbank AG, München, Dessauerstraße 6, 80992 München, („ACON Actienbank AG“ oder „Bezugsstelle“) zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie gezeichnet und übernommen werden (mittelbares Bezugsrecht), §§ 185, 186 Abs. 5 AktG. Die ACON Actienbank AG ist verpflichtet, die Neuen Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 10,70 den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 8:5 (jeweils acht alte Aktien berechtigen zum Bezug von fünf Neuen Aktien) zum Bezug anzubieten und den Mehrerlös – nach Abzug von Kosten und Gebühren – an die Gesellschaft abzuführen. Es ist jedoch nur der Bezug einer ganzen Neuen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich.

Soweit das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit

vom 2. Oktober 2018 bis 16. Oktober 2018 (jeweils einschließlich)

über ihre Depotbank bei der für die ACON Actienbank AG als Abwicklungsstelle tätig werdenden Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Göppingen, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt.

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 8:5 können für jeweils acht (8) alte Aktien fünf (5) Neue Aktien zum Bezugspreis bezogen werden.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Meldung bis spätestens 16. Oktober 2018 bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen, Fax: 07161 /969317 aufzugeben und den Bezugspreis ebenfalls bis spätestens zum 16. Oktober 2018 auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoinhaber: ACON Actienbank AG
Sonderkonto: publity AG
IBAN: DE55 6103 0000 0000 0057 08
BIC: MARBDE6G
bei: Bankhaus Gebr. Martin AG
Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung 2018“

Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsmeldung sowie des Bezugspreises bei der Abwicklungsstelle.

Bezugsberechtigung

Die Bezugsrechte werden unter der ISIN DE000A2NB1Y3 / WKN A2NB1Y geführt. Bezugsberechtigt sind alle Aktionäre der Gesellschaft, die am 1. Oktober 2018, 23:59 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit („MESZ“), Eigentümer von auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) der Gesellschaft (mit Ausnahme eigener Aktien) mit der ISIN DE0006972508 / WKN 697250 sind (= Record Tag). Am darauffolgenden Bankarbeitstag, dem 2. Oktober 2018, wird die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, die Bezugsrechte bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten einbuchen (= Zahlbarkeitstag). Diese werden die Bezugsrechte, die auf die bestehenden Aktien der Gesellschaft entfallen am gleichen Tag den Depots der Aktionäre der Gesellschaft gutschreiben. Vom 28. September 2018 an (= Ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A2NB1Y3 / WKN A2NB1Y) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebots bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.

Die Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien. Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 16. Oktober 2018 auf das bei der Clearstream Banking AG geführte KV-Konto Nr. 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte und des Gesamtbezugspreises jeweils bis zum 16. Oktober 2018, 23:59 Uhr (MESZ).

Bezugsverhältnis

Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 8:5 berechtigen acht bestehende Aktien der Gesellschaft den Aktionär, fünf Neue Aktien zum Bezugspreis zu beziehen. Es ist nur ein Bezug bezüglich ganzer Neuer Aktien oder einem Vielfachen davon möglich. Ein Mindestbetrag im Hinblick auf die Ausübung des Bezugsrechts besteht nicht. Die Aktionäre haben das Recht, entsprechend dem Bezugsverhältnis, für jeweils acht bestehende Aktien jeweils fünf Neue Aktien zu erwerben. Dies stellt – unbeschadet der Mehrbezugsrechtsoption (wie nachstehend definiert) – den Höchstbetrag dar, auf den der Aktionär einen Anspruch im Rahmen dieses Angebots hat. Soweit das Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich.

Bedingungen

Das Wirksamwerden der Ausübung der Bezugsrechte steht unter den Bedingungen, dass (i) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 mindestens 1.000.000 Neue Aktien gezeichnet sind und (ii) die Durchführung der Barkapitalerhöhung bis spätestens zum 31. Januar 2019, 24:00 Uhr (MEZ), zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet wird. Die Ausübung der Bezugsrechte unterliegt zudem den weiteren Beschränkungen, die unten im Abschnitt „Risikohinweise“ beschrieben sind.

Bezugspreis

Zur Festlegung des Bezugspreises wurde der kaufmännisch gerundete gewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft in den letzten 90 Tagen vor dem Tage der Übermittlung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. August 2018 ermittelt und mit einem Abschlag von 17 % versehen. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 10,70. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, also am 16. Oktober 2018 (Datum des Eingangs bei der Bezugsstelle), zu zahlen. Die Depotbanken können im Zusammenhang mit der Ausübung des Bezugsrechts eine bankübliche Gebühr erheben.

Mehrbezugsrechtsoption

Den Aktionären der Gesellschaft wird über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus ein Mehrbezugsrecht für diejenigen Neuen Aktien eingeräumt, für die Aktionäre der Gesellschaft das Bezugsrecht nicht ausgeübt haben („Mehrbezugsrechtsoption“). Die Aktionäre können die Mehrbezugsrechtsoption innerhalb der Bezugsfrist über ihre jeweilige Depotbank bei der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten ausüben. Bezugserklärungen, die auf einen Mehrbezug gerichtet sind („Mehrbezugserklärungen“), sind nur gültig, wenn sie maximal auf die Zahl der angebotenen Neuen Aktien (d.h. 3.781.250 Stück) gerichtet sind und der gesamte von dem jeweiligen Aktionär zu zahlende Bezugspreis (einschließlich des Bezugspreises für die Anzahl von Neuen Aktien, für welche die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde) bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist bei der Bezugsstelle eingegangen ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bezugsstelle denjenigen Aktionären der Gesellschaft, die eine gültige Mehrbezugserklärung abgegeben haben, Neue Aktien insoweit zuteilen, wie Aktionäre der Gesellschaft ihre gesetzlichen Bezugsrechte nicht ausgeübt haben und daher Neue Aktien zur Verfügung stehen. Sollten Mehrbezugserklärungen für eine höhere Anzahl von Neuen Aktien abgegeben werden als nicht bezogene Neuen Aktien verfügbar sind, werden die nicht bezogenen Neuen Aktien anteilig im Verhältnis des jeweils angemeldeten Mehrbezugs zu dem insgesamt angemeldeten Mehrbezug zugeteilt. Im Übrigen werden das Zuteilungsvolumen und die Zuteilungskriterien vom Vorstand nach Abschluss der Platzierung nach freiem Ermessen festgelegt. Soweit keine Zuteilung von Neuen Aktien, für die die Mehrbezugsrechtsoption ausgeübt wurde, erfolgt, erhalten die entsprechenden Aktionäre überschüssig gezahlte Beträge von der Bezugsstelle ohne die Zahlung von Zinsen zurückerstattet. Die Aktionäre können sich bei ihrem depotführenden Institut ab dem 17. Oktober 2018 über die ihnen zugeteilte Anzahl an Neuen Aktien informieren.

Nachträgliche Reduzierung der Zeichnungen

Die Möglichkeit, Bezugserklärungen nachträglich zu reduzieren, ist nicht vorgesehen. Aktionäre können jedoch bis zum Ablauf der Bezugsfrist ihre bestehende Order zurücknehmen und eine neue reduzierte oder erhöhte Order platzieren. Mehrfachzeichnungen sind insofern gestattet. Sofern der von dem jeweiligen Aktionär nach Maßgabe seiner bestehenden Order zu zahlende Bezugspreis bereits bei der Bezugsstelle eingegangen ist, erhält der betreffende Aktionär die – über den nach Maßgabe der neuen Order zu leistenden Bezugspreis hinausgehenden – gezahlten Beträge von der Bezugsstelle ohne die Zahlung von Zinsen per Banküberweisung zurückerstattet.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung an einer Börse für die Bezugsrechte ist ebenfalls nicht beantragt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Die Aktionäre werden gebeten, sich in diesem Fall an ihre Depotbank zu wenden.

Verwertung Nicht Bezogener Aktien

Die Hauptaktionärin der publity AG, die TO-Holding GmbH, Frankfurt am Main, hat die Zusage gegeben, dass sie im Rahmen der Barkapitalerhöhung sämtliche Neuen Aktien, soweit sie nicht von anderen Aktionären gezeichnet werden, im eigenen Namen zeichnen werde. Alleingesellschafter der TO-Holding GmbH ist das Vorstandsmitglied der publity AG Thomas Olek.

Neue Aktien, die wider Erwarten nicht im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich der Mehrbezugsrechtsoption) bezogen werden sollten („Nicht Bezogene Aktien“), können von der Bezugsstelle anschließend im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) in Deutschland ausgewählten Anlegern nach Anweisung des Vorstands zum Bezugspreis von EUR 10,70 je Aktie zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden.

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind und werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der „Securities Act“) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des Securities Act oder des Rechts eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer Transaktion, die den genannten Bestimmungen nicht unterworfen ist.

Provisionen

Für den Bezug der Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle erstattet.

Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien

Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, welche bei der Clearstream hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Die im Rahmen des Bezugsangebots (einschließlich der Mehrbezugsrechtsoption) bezogenen Neuen Aktien und die in der im Abschnitt „Verwertung Nicht Bezogener Aktien“ näher beschriebenen Weise erworbenen Neuen Aktien werden voraussichtlich in der 44. Kalenderwoche durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt, es sei denn, die Bezugsfrist wird verlängert oder das Bezugsangebot wird abgebrochen oder nicht durchgeführt. Die im Rahmen des Angebots erworbenen Neuen Aktien werden dem Depot der Bank des jeweiligen Anlegers bei Clearstream für Rechnung des Anlegers gutgeschrieben. Die Neuen Aktien werden den Anlegern als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zur Verfügung gestellt. Die Neuen Aktien sind mit denselben Rechten ausgestattet wie alle anderen Aktien der Gesellschaft und vermitteln keine zusätzlichen Rechte oder Vorteile.

Sollten vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister und Lieferung der Aktien bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Lieferverpflichtungen nicht durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

Einbeziehung der Neuen Aktien

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung der Gesellschaft im Handelssegment Scale des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN DE0006972508 / WKN 697250) wird voraussichtlich in der 44. Kalenderwoche erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Einbeziehung und Lieferung der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.

Stabilisierungsmaßnahmen

Stabilisierungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Risikohinweise

Aktionären und Investoren wird empfohlen, den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit geprüften und am 27. September 2018 gebilligten Wertpapierprospekt betreffend das öffentliche Angebot der Neuen Aktien (der „Wertpapierprospekt“), wie er auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.publity.de abrufbar ist, aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte auszuüben, zu erwerben oder zu veräußern oder Aktien zu erwerben oder zu veräußern. Dabei sollten Aktionäre und Investoren insbesondere die im Abschnitt II („Risikofaktoren“) beschriebenen Risiken zur Kenntnis nehmen und diese Informationen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Angesichts potenziell hoher Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfeldes sollten sich Aktionäre auch über den derzeitigen Aktienkurs der Aktien der Gesellschaft vor Ausübung ihres Bezugsrechts hinsichtlich der Neuen Aktien informieren.

Das Wirksamwerden der Ausübung der Bezugsrechte steht unter den Bedingungen, dass (i) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 mindestens 1.000.000 Neue Aktien gezeichnet sind und (ii) die Durchführung der Barkapitalerhöhung bis spätestens zum 31. Januar 2019, 24:00 Uhr (MEZ), zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

Die ACON Actienbank AG ist berechtigt, unter bestimmten Umständen von dem Vertrag über die Abwicklung der Barkapitalerhöhung zurückzutreten oder gemeinsam mit der Gesellschaft zu entscheiden, die Durchführung des Bezugsangebots zu verschieben. Zu den zum Rücktritt berechtigenden Umständen gehören neben dem Nichteintritt bestimmter Bedingungen für die Zeichnung der Neuen Aktien und die Zahlung des Bezugspreises insbesondere der Eintritt einer wesentlichen Änderung in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine Änderung oder Anpassung des Vertrags über die Abwicklung der Barkapitalerhöhung aus Sicht der ACON Actienbank AG erforderlich macht, ohne dass eine Einigung hierüber erfolgt, oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Die Verpflichtungen der ACON Actienbank AG enden ferner, wenn die Durchführung der Barkapitalerhöhung nicht bis zum 31. Januar 2019 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wurde. Darüber hinaus hat jede der Parteien des Vertrags über die Abwicklung der Barkapitalerhöhung das Recht, den Vertrag über die Abwicklung der Barkapitalerhöhung aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere die Nichterfüllung vereinbarter Pflichten oder Garantien, wobei die Gesellschaft, wenn die ACON Actienbank AG ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, dies der ACON Actienbank AG zunächst mitzuteilen hat und nur dann zur Kündigung berechtigt ist, wenn die Nicht- bzw. Schlechtleistung der ACON Actienbank AG nicht innerhalb von zwei Wochen geheilt wird.

Im Falle der Beendigung des Vertrages über die Abwicklung der Barkapitalerhöhung vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die ACON Actienbank AG jeweils berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang zum Zwecke der Durchführung der Barkapitalerhöhung von der ACON Actienbank AG an die publity AG überwiesen wurden. Die ACON Actienbank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die publity AG auf Rückzahlung der auf die Neuen Aktien geleisteten Bareinlage bzw. auf Lieferung der Neuen Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, könnten bei nicht erfolgender Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister einen Verlust erleiden.

Ein Widerruf des Angebots nach Einbeziehung der Neuen Aktien in das Segment Scale des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse ist nicht möglich.

Verkaufsbeschränkungen

Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung zwingender Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Das Bezugsangebot darf durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren rechtlichen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada, Neuseeland und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sollen keinen Personen in Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika öffentlich angeboten werden. Dieses Dokument ist daher für Personen aus Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika nicht bestimmt.

Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte auf die Neuen Aktien sind und werden insbesondere weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Securities Act) noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder dorthin geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt nach einer entsprechenden Registrierung oder gemäß einer Befreiung von den Registrierungspflichten des Securities Act oder des Rechts eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer Transaktion, die den genannten Bestimmungen nicht unterworfen ist.

Verfügbarkeit des Wertpapierprospekts

Der Wertpapierprospekt betreffend die Neuen Aktien wurde am 28. September 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.publity.de in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Etwaige künftige Nachträge zum Wertpapierprospekt werden ebenfalls dort veröffentlicht. Gedruckte Exemplare des Wertpapierprospekts und etwaiger Nachträge sind außerdem unter der folgenden Adresse bei der Gesellschaft kostenlos erhältlich: publity AG, Landsteinerstraße 6, 04103 Leipzig.

Leipzig, im Oktober 2018

publity AG

Der Vorstand

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