publity AG
Frankfurt am Main
– International Securities Identification Number (ISIN): DE0006972508 –
– Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 697250 –
Bezugsangebot
Der Vorstand der publity AG, Frankfurt am Main („publity AG“ oder die „Gesellschaft„) hat am 5. April 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 8. April 2019 beschlossen, das in § 3 Abs. 3 und 4 der Satzung der Gesellschaft geregelte Genehmigte Kapital 2016 (das „Genehmigte Kapital 2016„) nach § 3 Abs. 3 und 4 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.831.250,00, eingeteilt in 9.831.250 auf den Namen lautende Stückaktien, gegen Sacheinlagen um bis zu EUR 546.180,00 auf bis zu EUR 10.377.430,00 durch Ausgabe von bis zu 546.180 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die „Neue Aktien„) gegen Sacheinlagen mit Bezugsrecht zu erhöhen (die „Bezugsrechtskapitalerhöhung„).
Die durch den Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 entstandenen Dividendenansprüche in Höhe von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie werden nach Wahl der Aktionäre entweder (i) ausschließlich in bar oder (ii) teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der Gesellschaft (die „Aktiendividende„) geleistet werden. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von EUR 1,50 je Aktie unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,43 pro Aktie (der „Sockeldividendenanteil„) nicht dem Wahlrecht des Aktionärs und wird mithin an alle Aktionäre – unabhängig davon, ob sie sich für die ausschließliche Bardividende oder für die Aktiendividende entscheiden – nach Abzug der einzubehaltenden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer in jedem Fall in bar ausgezahlt. Der Sockeldividendenanteil dient dazu, die mögliche Steuerpflicht des Aktionärs (Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des gesamten Dividendenanspruchs in Höhe von EUR 1,50 pro Aktie zu erfüllen. Dadurch ist gewährleistet, dass auch ein Aktionär, der sich für die Aktiendividende entscheidet, keine Zuzahlung in bar erbringen muss, um seine mögliche Steuerpflicht zu erfüllen. Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von EUR 1,07 je Aktie (der „Anteilige Dividendenanspruch„) steht als anteiliger Dividendenanspruch zum Bezug Neuer Aktien zur Verfügung. Nach Ermittlung der Höhe der Gesamtzahl der auszugebenden Neuen Aktien beabsichtigt der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich am 4. Juni 2019 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festzusetzen. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 voll gewinnanteilsberechtigt.
Die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage dient der Lieferung Neuer Aktien an Aktionäre, die die Aktiendividende durch entsprechende Bezugsrechtsausübung wählen. Sie wird nur in dem Umfang durchgeführt, in dem innerhalb der Bezugsfrist von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Für je eine Neue Aktie sind hierzu nach dem Kapitalerhöhungsbeschluss 18 Anteilige Dividendenansprüche als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen. Der Kapitalerhöhung liegt somit ein Bezugsverhältnis von 18:1 zugrunde; das heißt, dass Aktionäre der Gesellschaft eine Neue Aktie für je 18 bestehende Aktien bzw. die hierauf entfallenden Anteiligen Dividendenansprüche beziehen können (das „Bezugsverhältnis„). Unter Berücksichtigung des Betrags des einzelnen Anteiligen Dividendenanspruchs von je EUR 1,07 ergibt sich hieraus ein rechnerischer Bezugspreis von EUR 19,26 je Neuer Aktie (der „Bezugspreis„).
Die bei Bezugsrechtsausübung einzubringenden Anteiligen Dividendenansprüche und die damit untrennbar verbundenen Bezugsrechte werden den Depotbanken am 21. Mai 2019 durch die Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, (die „Clearstream„) unter einer eigenständigen Wertpapierkenn-Nummer automatisch eingebucht (ISIN: DE000A2YNVH8 / WKN: A2YNVH). Die Buchung des Anteiligen Dividendenanspruchs verkörpert zugleich das entsprechende Bezugsrecht. Maßgeblich für die Ermittlung der Anzahl der den Aktionären zustehenden Bezugsrechte ist der jeweilige Depotbestand an dividendenberechtigten Aktien der Gesellschaft am 20. Mai 2019, abends (da die depotmäßige Abwicklung von Aktienübertragungen zwei Handelstage dauert, bildet dieser Depotbestand die Aktionärsstellung am 16. Mai 2019, abends, ab). Es obliegt den Depotbanken, die Anteiligen Dividendenansprüche und Bezugsrechte in die Depots der einzelnen Aktionäre einzubuchen. Seit dem 17. Mai 2019 werden die Aktien der Gesellschaft „ex Dividende“ bzw. „ex Bezugsrecht“ gehandelt.
Die Neuen Aktien werden den dividendenberechtigten Aktionären hiermit nach Maßgabe ihrer jeweiligen im Depot verbuchten Anteiligen Dividendenansprüche sowie der damit verbundenen Bezugsrechte in dem vorstehend genannten Bezugsverhältnis von 18:1 zum Bezug angeboten (das „Bezugsangebot„).
Jeder dividendenberechtigte Aktionär kann sein Bezugsrecht nur in der Weise ausüben, dass er in der Zeit vom
17. Mai 2019 ab Veröffentlichung des Bezugsangebots bis einschließlich 31. Mai 2019
über seine Depotbank während der üblichen Geschäftszeiten (nachfolgend „Bezugsfrist„) unter Verwendung des hierfür von den Depotbanken zur Verfügung gestellten Formblatts (nachfolgend die „Bezugs- und Abtretungserklärung„) die JFD Bank AG, Siegfriedstr. 8, 80803 München („JFD Bank„) – als fremdnützige Treuhänderin unter Abtretung seiner Anteiligen Dividendenansprüche an die JFD Bank – beauftragt und ermächtigt, die Neuen Aktien, die er aufgrund seines Bezugsrechts beziehen möchte, in eigenem Namen, aber für seine Rechnung zu zeichnen und nach Zeichnung und Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister die so bezogenen Neuen Aktien auf ein Clearstream-Depot zugunsten des Wertpapierdepots des jeweiligen Aktionärs zu übertragen.
Aktionäre, die von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen, haben innerhalb der Bezugsfrist die Anteiligen Dividendenansprüche, die sie zum Bezug der Neuen Aktien einsetzen wollen, durch fristgemäße Abgabe ihrer Bezugs- und Abtretungserklärung über die Depotbanken an die JFD Bank abzutreten. Die Bezugsrechtsausübung wird mit der rechtzeitigen Umbuchung der entsprechenden Anteiligen Dividendenansprüche von der ISIN: DE000A2YNVG0/ WKN: A2YNVG in die ISIN: DE000A2YNVH8 / WKN: A2YNVH wirksam. Geht die Bezugs- und Abtretungserklärung des Aktionärs innerhalb der Bezugsfrist bei seiner Depotbank ein, gilt die Umbuchung noch als rechtzeitig erfolgt, wenn die Umbuchung bei Clearstream spätestens um 12:00 Uhr MESZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Bezugsfrist bewirkt ist (04. Juni 2019, 12:00 Uhr MESZ). Nicht oder nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.
Bei Nichtausübung oder nicht fristgemäßer Ausübung der Bezugsrechte erfolgt die Auszahlung der Anteiligen Dividendenansprüche ohne weitere Veranlassung ausschließlich in bar. Ferner erhält der Aktionär, sofern er eine nicht durch 18 teilbare Anzahl von Anteiligen Dividendenansprüchen hält, für die nach Teilung durch 18 verbleibende Restanzahl von Anteiligen Dividendenansprüchen in jedem Fall die Dividende in bar.
Die JFD Bank wird das Bezugsangebot aufgrund einer hierzu mit der Gesellschaft abgeschlossenen Vereinbarung als Bezugsstelle und fremdnütziger Treuhänder für die Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, abwickeln. Die JFD Bank ist verpflichtet, die ihr abgetretenen Anteiligen Dividendenansprüche nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses als Sacheinlage in die Gesellschaft einzubringen, die Neuen Aktien für Rechnung derjenigen Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben, zu zeichnen sowie entsprechend dem Bezugsverhältnis von 18:1 (und damit zum rechnerischen Bezugspreis von EUR 19,26 je Neuer Aktie) die Neuen Aktien an die jeweiligen Aktionäre zu liefern. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 4. Juni 2019 von der JFD Bank gezeichnet werden. Mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird am 5. Juni 2018 gerechnet.
Bezugsstelle und Zahlstelle
Bezugsstelle ist die JFD Bank AG, Siegfriedstr. 8, 80803 München.
Zahl- und Abwicklungsstelle für die Dividende der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ist das Bankhaus Gebr. Martin AG, Schlossplatz 7, 73033 Göppingen.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte ist von der Gesellschaft oder der JFD Bank nicht vorgesehen und wird auch nicht durch die Gesellschaft oder die JFD Bank organisiert werden. Ferner wird ein An- und Verkauf von Bezugsrechten auch nicht durch die Gesellschaft oder die JFD Bank vermittelt werden. Die einem Aktionär zustehenden Bezugsrechte sind jedoch bis zu ihrer Ausübung gemeinsam mit den Anteiligen Dividendenansprüchen, mit denen sie untrennbar verbunden sind, frei übertragbar.
Form, Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach der derzeit gültigen Satzung der Gesellschaft als auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben. Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei Clearstream zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird.
Die im Rahmen des Bezugsangebotes bezogenen Neuen Aktien werden voraussichtlich am 12. Juni 2019 an die Aktionäre geliefert.
Auszahlung der Dividende in bar
Die Barauszahlung einer etwaigen bei Wahl der Aktiendividende verbleibenden Restanzahl von Anteiligen Dividendenansprüchen wird voraussichtlich gemeinsam mit der Zahlung auf Anteilige Dividendenansprüche, für die nicht die Aktiendividende gewählt wurde, am 7. Juni 2019 über die Depotbanken erfolgen.
Provision von Depotbanken
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken unter Umständen eine Depotbankenprovision berechnet. Bitte erkundigen Sie sich wegen der Einzelheiten vorab bei Ihrer Depotbank. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, können weder von der Gesellschaft noch von der JFD Bank erstattet werden. Für die Abwicklung des Bezugsrechts berechnet die JFD Bank den Aktionären, die die Aktiendividende wählen, keine zusätzliche Provision.
Einbeziehung der Neuen Aktien in den Freiverkehr
Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 12. Juni 2019 in den Handel im Freiverkehr (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Scale einbezogen werden. Ferner werden die Neuen Aktien voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt über das elektronische Handelssystem der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra, handelbar sein.
Festlegung des Betrags der Kapitalerhöhung
Nach Ablauf der Bezugsfrist und Ermittlung der Gesamtzahl der Aktien, für die die Aktiendividende gewählt wurde, wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats voraussichtlich bis 4. Juni 2019 in einem konkretisierenden Beschluss den genauen Betrag der Kapitalerhöhung sowie die Anzahl der Neuen Aktien festsetzen.
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Wertpapierprospektgesetz („WpPG“) wird für die Durchführung des Bezugsangebots kein Wertpapierprospekt, sondern lediglich ein Dokument zur Information nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG („Prospektbefreiendes Dokument“) erstellt. Interessierte Aktionäre sollten vor ihrer Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Prospektbefreiende Dokument (abrufbar unter http://www.publity.org/de/investor/investor-relations/hauptversammlungen/2019) aufmerksam lesen und sich eingehend über die Gesellschaft informieren. Es wird empfohlen, sich auch über alle sonstigen auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbaren Dokumente zu informieren und diese Informationen in die Entscheidung miteinzubeziehen.
Verkaufsbeschränkungen
Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Weder die Bezugsrechte noch die Neuen Aktien sind oder werden nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act„), oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderer Hoheitsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Bezugsrechte und die Neuen Aktien dürfen zu keiner Zeit in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika direkt oder indirekt angeboten, verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, sofern nicht ein Befreiungstatbestand von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vorliegt oder sofern eine solche Transaktion nicht darunter fällt und sofern kein Verstoß gegen anwendbare Wertpapiergesetze der Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika vorliegt.
Erhältlichkeit des Prospektbefreienden Dokuments
Das Bezugsangebot erfolgt auf Grundlage des Prospektbefreienden Dokuments (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 WpPG), wonach eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden in Form von Aktien nicht besteht, „sofern ein Dokument zur Verfügung gestellt wird, das Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien enthält und in dem die Gründe und Einzelheiten zu dem Angebot dargelegt werden“. Das Dokument ist unter
http://www.publity.org/de/investor/investor-relations/hauptversammlungen/2019
veröffentlicht.
Frankfurt am Main, im Mai 2019
publity AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen