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Publity AG und die über 30 Millionen Euro Klage für die der Prozessgegner Prozesskostenhilfe bekommt

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Bereits als das Unternehmen an die Börse ging, hatte das Unternehmen von diesem vermeintlichen Risiko in seinem Prospekt völlig korrekt berichtet. Lesen Sie hierzu auch unseren damaligen Artikel unter dem nachfolgenden Link.

https://www.diebewertung.de/das-30-millionen-risko-der-publity-ag-wirklich-ein-risiko/ .

Nun scheint der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Tilp, aber ein Stück weiter zu sein, denn nach unseren Informationen hat man dem Kläger für die Klage Prozesskostenhilfe gewährt. Ob das ein Indiz für den Ausgang dieses Prozesses ist vermögen wir nicht zu beurteilen.

Bekannt ist uns auch, dass dem Unternehmen Publity AG diese Klage mit allen Entscheidungen im Vorfeld dazu (Prozesskostenhilfe) seit April diesen Jahres vorliegen soll. Auch zu der Frage, „ob das Unternehmen Publity AG dies in einer ad hoc-Meldung hätte mitteilen müssen, gibt es durchaus unterschiedliche rechtliche Ansichten. Wir gehen aber davon aus, dass das Unternehmen Publity AG da sicherlich von seinen Rechtsanwälten gut beraten wurde und wird, was aus solch einer Klage resultierend zu tun ist.

Was nun bleibt, ist die prozessuale Unsicherheit für das Unternehmen Publity AG. Einem Gerichtstermin am 14. November 2017 ist unserer Kenntnis nach noch ein Gütetermin vorgeschaltet, in dem dann beide Parteien auf einen möglichen Hinweis des Gerichtes noch einen Vergleich schließen könnten.

Letztlich gehen wir aber davon aus, dass, egal wie dieses Verfahren auch ausgeht, es nicht in Leipzig entschieden werden wird, sondern dann in einem Revisionsverfahren vor dem OLG in Dresden als nächst höehre gerichtliche Instanz.

Natürlich hatten wir vor unserem Bericht das Unternehmen Publity AG eine Presseanfrage dazu übermittelt. In der Vergangenheit hatte usn das Unternehmen Publity AG auch zugesagt, Presseanfragen aus unserem Hause  innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten. Es ist möglich, dass sich das Unternehmen aber zu einem „schwebenden Verfahren“ nicht äußern will. Auch das wäre dann nachvollziehbar. Hier die Fragen, die wir an das Unternehmen Publity gestellt hatten.

Klage gegen die Publity AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Wochen habe ich einige Informationen zu einem im November diesen Jahres stattfindenden Prozess gegen die Publity AG vor dem Landgericht Leipzig erhalten. Hierzu habe ich nun einige kurze Fragen um deren kurzfristige Beantwortung ich Sie hiermit bitte.

  1. Ist meine Information zu einem Gerichtstermin am 14 November 2017 vor dem LG Leipzig richtig?
  2. In diesem Prozess mit vorgeschaltetem Gütetermin geht es wohl um eine Klage in der Größenordnung von über 40 Millionen Euro. Ist diese Information korrekt?
  3. Gegenstand der Klage ist nach meinen Informationen, das wozu das Unternehmen Publity AG bereits ins einem Prospekt zum Börsengang hingewiesen hatte. Ist das korrekt?
  4. Zum damaligen Zeitpunkt war wohl noch in der Schwebe, ob der Kläger für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe bekommen würde. Diese ist meinen Informationen nach nun wohl genehmigt worden, so das die Klage überhaupt verhandelt werden kann. Ist diese Information korrekt?
  5. Geführt wird die Klage von der Rechtsanwaltskanzlei Tilp meinen Informationen nach. Ist das richtig?
  6. Das Unternehmen Publity AG wird vertreten durch die Kanzlei Stockmann aus München. Ist das richtig?
  7. Wie sehen Sie die Genehmigung der Prozesskostenhilfe für den Kläger. Ist dadurch eine Tendenz für das Verfahren absehbar aus Ihrer Sicht?
  8. Nach meinen Informationen ist Ihnen die jetzige Klage, mit dem doch wesentlich höheren Betragsrisiko, seit spätestens April diesen Jahres bekannt. Hätte es da nicht einer Adhoc Information von Ihrer Seite bedurft? Nach Meinung von uns befragter Kapitalmarktrechtler wäre das erforderlich gewesen.

Um die Beantwortung der Mail bitte ich Sie bis Freitag dieser Woche 18 Uhr. Vielen Dank

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