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Puma

Starkvisuals (CC0), Pixabay
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Die Veröffentlichung von Bildern auf Instagram durch die weltberühmte Sängerin Rihanna, auf denen sie weiße Turnschuhe trägt, hat zu rechtlichen Konsequenzen für den Designschutz eines Schuhs der Marke Puma geführt. Das Gericht der Europäischen Union hat kürzlich die Entscheidung des EU-Markenamts EUIPO bestätigt, ein von Puma im Jahr 2016 eingetragenes Geschmacksmuster für nichtig zu erklären. Der niederländische Konkurrent Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) hatte beantragt, das Design für ungültig zu erklären, da Rihanna bereits ein Jahr vor der Anmeldung ähnliche Schuhe getragen hatte, was die Neuheit des Designs infrage stellte.

Rihanna, die Ende 2014 zur Kreativdirektorin von Puma ernannt wurde, war auf ihren Instagram-Bildern mit weißen Turnschuhen mit auffälliger schwarzer Sohle zu sehen. Diese Bilder, die auch in verschiedenen Online-Magazinen erschienen sind, dienten HJVH als Beweismittel. Das Gericht stellte fest, dass diese Bilder ausreichten, um zu belegen, dass das Design bereits öffentlich zugänglich war und die wesentlichen Merkmale des Schuhs für Fachkreise erkennbar waren.

Pumas Argument, dass Rihannas Schuhe im Dezember 2014 kein Interesse geweckt hätten, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Angesichts Rihannas Bekanntheit und ihres Einflusses in der Modewelt sei davon auszugehen, dass sowohl ihre Fans als auch Fachleute der Branche ein besonderes Augenmerk auf die von ihr getragenen Schuhe legten, besonders am Tag ihrer Vertragsunterzeichnung mit Puma. Das Urteil des Gerichts bestätigt die Entscheidung des Markenamts und lehnt Pumas Klage ab, wobei Puma die Möglichkeit bleibt, in Berufung zu gehen.

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