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Qoin Capital Limited / Online-Handelsplattformen qoin.capital bzw. qoincapital.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung und den unerlaubt erbrachten Eigenhandel

knerri61 (CC0), Pixabay
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Die BaFin hat mit Bescheid vom 17. August 2020 gegenüber der Qoin Capital Limited die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung sowie des unerlaubt betriebenen Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen schließt über seine Plattformen qoin.capital und qoin-capital.com mit deutschen Kunden Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFDs), die auf Kryptowährungen, Rohstoffe, Anleihen, Aktien, Währungen und Derivate laufen. Darüber hinaus trifft das Unternehmen selbst Anlageentscheidungen über Handelskonten, die Kunden zuvor auf einer der Plattformen eröffnet haben.

Damit betreibt die Gesellschaft gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 (Kreditwesengesetz) KWG und den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c KWG. Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Qoin Capital Limited nicht und handelt daher unerlaubt.

Ein Impressum ist auf den beiden o. g. Internetseiten nicht vorhanden. Für das Unternehmen sind dort jedoch Adressen in Estland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Großbritannien sowie in der Schweiz hinterlegt. Der tatsächliche Geschäftssitz ist unbekannt.

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