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Qualifizierte Finanzberatung und Honorarberatung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Gerade in Finanzfragen sollte man die bestmögliche Beratung in Anspruch nehmen, sich von Jemandem beraten lassen, der auch qualifiziert ist, für solch eine Beratung. Hier bietet sich die Beratung durch einen Vermittler/in an, der über eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung verfügt. Was aber ist § 34 f eigentlich?

Zitat:

„34f“ bezieht sich auf den Paragraphen 34f der Gewerbeordnung in Deutschland. Dieser Paragraph betrifft die Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler und -berater. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Finanzanlagen vermitteln oder beraten möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise eine bestimmte Qualifikation nachweisen und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass Finanzanlagenvermittler und -berater über ausreichende Fachkenntnisse verfügen und ihre Kunden qualifiziert beraten können.

Zitat Ende

Genau darum geht es aber bei einer Beratung. Trotzdem gehen wir noch einen Schritt weiter, sagen, eigentlich sollte man sich nur von einem Berater beraten lassen, der dies gegen Honorar macht, also für die Produkte, die er berät, keinerlei Provision bekommt.

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