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Quante Design GmbH & Co. KG-Kanzlei Dr. Bahr – wird damit Abmahnungen Geld verdient?

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Natürlich kann man mit Abmahnungen Geld verdienen, wenn man es darauf angelegt hat. Hier berichtet eine Rechtsanwaltskanzlei über das Unternehmen Quante Design GmbH & Co. KG.

http://www.ra-plutte.de/2013/04/abmahnung-kanzlei-dr-bahr-fuer-quante-design-gmbh-co-kg/

Es ist nicht die einzige Eintragung, die wir  dazu im Internet von einem Rechtsanwalt finden. Interessanter ist aber, das irgendein „Spaßvogel, dem die Abmahnung nicht gefallen haben könnte“, einen Artikel ins Internet gesetzt hat, mit der Verlautbarung „das Unternehmen habe Insolvenz angemeldet“. Wie uns das Unternehmen in einem Telefongespräch mitteilte, „stimme dies nicht“, und in der Tat, in den Insolvenzbekanntmachungen findet man nichts dazu. Nun hat das Unternehmen wohl mächtig damit zu tun, diese Meldung aus dem Internet herauszubekommen, denn diese Meldung macht dem Unternehmen wohl sehr zu schaffen, vielleicht genauso zu schaffen wie die Abmahnungen so manchem abgemahnten Unternehmen. Da hat sich dann irgendjemand vermutlich auf „Rache“ besonnen und dann das Thema „Quante Insolvenz“ ins Internet gesetzt. Eine eigenartige und nicht korrekte Form des zur Wehr setzens, aber schmunzeln muss man trotzdem darüber.

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14 Comments

  • Uns hat es auch im Jahr 2020 erwischt Quante Design GmbH Abmahnung Kanzlei Dr. Bahr jetzt hat es allerdings seine Mitinhaberin Kathrin Silge übernommen.
    Völlig falsche Anschuldigungen die ich mit mein Anwalt alles wiedergelegt haben (ja sogar mit Gerichtsurteilen) trotzdem bekomme ich jetzt ein Prozess am Landgericht Arnsberg (450 km von uns)
    Hat mich bis bis jetzt fast 5000,00 Euro gekostet Gegenseite lässt sich auf nichts ein, egal was mein RA schreibt und wir nachweisen alles wird gedreht, jetzt werden einzelne Worte gesucht die falsch sind oder nicht so klingen wie es sich die Gegenseite vorstellt.
    Die hat übrigens für Ihre Behauptungen nicht mal ein einzigen Beweis nach dem Motto ich bin eine Rechtsanwältin und ich habe recht immer basta..
    Und das ganz lustigste ist es dreht sich um Sonnensegel (wir haben in Jahre 2020 genau einen für 29,95 Verkauft) und Quante Design GmbH sollte einen Schaden von 35000,00 Euro endstehen dadurch.
    Nun die Firma Quante Design GmbH verkauft aber über sein Shop keine Sonnensegel hat lediglich nur eine Seite mit Text und auch unter Referenzen findet man keinen einzigen Eintrag über Sonnensegel.
    Scheinbar verdienen Abmahnungen mit Sonnenschirmen nicht mehr so viel also hat man sich die nächste Einnahmequalle gesichert.
    Das sich um einen Massenabmahner inkl. gleiche RA Kanzlei interessiert keinen nur im Jahre 2020 laut Online Recherche laufen solche Abmahnungen bei mehreren Kanzleien nur mein RA hat mehrere Mandaten in diesem Jahr.
    Und warum es über Gerichte laufen muss, die Firma Quante Design GmbH will eine Vertragsstrafe von mindestens 125000,00 Euro..
    ich wäre bereit mich auch mit andere zusammen tun so etwas muss aufhören das Firmen sich anstatt um Ihre Geschäfts zu kümmern mit solchen Mafia Praktiken Geld verdienen

  • Hallo,

    es ist sehr schlimm, was der Rechtsanwalt Dr. Bahr wirtschaftlich bei kleinen Unternehmen verursacht, anstatt sich die großen Fische wie Amazon vorzunehmen. Aber wen es interessiert, abends trifft man ihn unter Anderem in dem Saseler Weg 49b in 22359 Hamburg oder Grotenbleken 41, 22391 HH sowie Mettleerkampsweg 11, 20535 HH an. Vielleicht freut er sich genauso über den Besuch wie ihr über seine Post.

    Schöne Grüße aus der Nachbarschaft

  • Was regt ihr euch denn auf? Donhuysen und Korbch sidn doch ehrlich bei dem Namen der AG………………….nur das d im Namen der Gesellschaft ist zuviel, sonst stimmt doch dann alles.

  • Sumpfpflanze aus Pott, so am Rand zum Münsterland hat seit 30.08.2011 2352 Beiträge geschrieben.

    Hallo !

    Da sich hier etwa alle drei bis vier Monate extra Leute anmelden, nur um eine mehr oder weniger lange Hasstirade gegen Quante-Design – oft inclusive Werbelink – loszulassen und sich dann nie wieder zu melden, frage ich mich langsam, inwieweit das erstzunehmen ist oder ob da nicht jemand gezielt Stimmung machen will…..

  • Bei „Mein Schöner Garten“ habe ich zum Thema folgenden Beitrag gesehen:

    Sumpfpflanze aus Pott, so am Rand zum Münsterland hat seit 30.08.2011 2352 Beiträge geschrieben.

    Hallo !

    Da sich hier etwa alle drei bis vier Monate extra Leute anmelden, nur um eine mehr oder weniger lange Hasstirade gegen Quante-Design – oft inclusive Werbelink – loszulassen und sich dann nie wieder zu melden, frage ich mich langsam, inwieweit das erstzunehmen ist oder ob da nicht jemand gezielt Stimmung machen will…..

  • Es sollten sich mehr Leute wehren gegen die Quante Design GmbH ! Man sollte sich lieber ums Geschäft kümmern als die kleinen Händler mit Abmahnungen zu überziehen!? Wahrscheinlich Lässt sich mit Abmahnungen mehr Geld verdienen als mit dem glatz -Sonnenschirm Shop ? Wenn die noch mehr Fans bekommen wird wohl bald die Quante Design GmbH Insolvenz nicht mehr vermeidbar sein ? Den die Kunden lesen das auch und kaufen sicher mit mulmigen Gefühl im Quante Design Shop ?

  • Wir wurden auch durch die Quante Design GmbH abgemahnt !Wir hoffen das sich alle abgemahnten zur wehr setzen ! Fair ist das nicht was die Quante Design GmbH da macht :-( !

  • Der Geschäftsführer dieser Firma ist bereits seit mehreren Jahren wegen Steuerhinterziehungen dran, es sollte mal mehr über ihn berichtet werden!

  • Sehr geehrter Herr Dr. Bahr,
    Ihre Eigenwerbung stinkt doch bis zum Himmel, jeder kann sich dank Google schnell selbst eine Meinung über die Seriösität der Kanzlei Dr. Bahrs bilden! Sie haben extra eine Firma gegründet, wo sie sogar GF sind, um andere abzumahnen! Natürlich steht es auch einem Rechtsanwalt frei, Gesellschaften zu gründen und zu leiten, mit denen er Inhalte im Internet veröffentlicht. Und selbstverständlich darf so eine Gesellschaft auch urheberrechtliche Ansprüche geltend machen, wenn ihre Beiträge ohne Genehmigung durch Dritte kopiert oder veröffentlicht werden.(er selbst bezeichnet seine Entscheidung zum Selbstauftrag als einen „Sonderfall“.)
    Was einen bitteren Beigeschmack hinterlässt, ist die Summe der Faktoren in diesem Fall: Da gründet ein Rechtsanwalt, der über den Missbrauch von Abmahnungen promoviert hat und eigentlich im Netz – gerade was das Abmahnwesen angeht – einen guten Ruf genießt, ein Gesellschaftskonstrukt, durch das er dann seine eigene Kanzlei beauftragt, Abmahnungen mit Kostennote zu verschicken. Gerade ein Experte in Sachen Abmahnungen muss wissen, dass er sich damit in einer juristischen Grauzone bewegt und dass dieses Vorgehen zumindest keinen sonderlich guten Eindruck hinterlässt.

    Das Urteil des AG Hamburg v. 12.08.2010, Az. 33A C 309/09 im Volltext.
    AbmahnungenUrheberrechtWeb2.0Wettbewerbsrecht

    Wenn ihnen der Verbraucherschutz so am Herzen liegt, warum mahnen Sie dann die kleinen Selbständigen ab? Sie suchen den ganzen Tag Fehler um K**** zu machen! Wenn Ihnen das Wettbewerbsrecht so am Herzen liegt, warum weisen Sie die kleinen Händler nicht auf ihre Fehler mit einer strafbefreiten Unterlassungserklärungen hin? Sie sollten sich schämen auf so eine Art und Weise ihr Geld zu verdienen! Die kleinen ehrlichen Händler, die verdienen durch harte Arbeit täglich ihr Geld! Ein paar Freunde aus der Rothenbaumchaussee sagten, Sie worden in der Schule immer gehänselt, stimmt das? Das könnte mir dann auch erklären, wo Ihre juristische Selbstüberschätzung herkommt! Wenn Sie nur ein wenig Mut hätten, warum suchen Sie sich nicht mal einen Gegner wie Amazon oder andere Konzerne? Bitte passen Sie auf, unten in der Tiefgarage ist ein Licht kaputt! Ich freue mich schon riesig Sie kennenzulernen!

    Liebe Grüße Ihr Winkeladvokat

  • Dr. Bahr hat immer noch einen guten Ruf. Nach unserer Information hat auch Dr. Bahr nicht die Seiten gewechselt. Dem aktuellen Fall liegt eine „Blickfangwerbung“ zu Grunde. Es wurde ein Sonnenschirm mit dem Zubehörartikel „Schirmständer“ beworben, um dann im „Kleingedruckten“ die Lieferung des Sonnenschirmständers auszuschließen. Das Landgericht Arnsberg hat mit URTEIL vom 05.03.2015 diese Vorgehensweise als Wettbewerbswidrig eingestuft. Das heißt: Dr. BAHR gehört noch zu den Guten, und ist als VERBRAUCHERSCHÜTZER im Sinne des Allgemeinwohles unterwegs. Wenn Quante-Design hinter dieser Sache steckt, kann die Abmahnung ja wohl auch nicht unterlauter sein. Die sind doch bekannt für Abmahnungen im Sinne des Verbraucherschutzes, oder?

  • Unseriöse Geschäftspolitik, sowas liest man immer wieder. Dr. Bahr hatte mal einen guten Ruf, nur leider hat er jetzt die Seiten gewechselt, zum negativen. Da haben die abgemahnten sich sicherlich zu Recht gerächt.

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