Die Staatsanwaltschaft Stuttgart plant, rechtliche Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass das Hauptverfahren gegen Michael Ballweg, den Initiator der „Querdenken“-Bewegung, dennoch aufgenommen wird. Ballweg wird des versuchten Betrugs und der Geldwäsche beschuldigt. Trotz dieser schwerwiegenden Vorwürfe hatte das Landgericht vor Ort in einem vorausgehenden Beschluss entschieden, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen.
Als Reaktion darauf hat die Staatsanwaltschaft ihre Absicht bekundet, gegen diese Entscheidung unverzüglich Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einzulegen. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörde soll Ballweg öffentlich um finanzielle Unterstützung für die Organisation „Querdenken 711“ gebeten haben und dabei erfolgreich Spendengelder in Höhe von über einer Million Euro von Tausenden von Unterstützern eingeworben haben. Es wird ihm jedoch vorgeworfen, dass er die Geldgeber in Bezug auf den tatsächlichen Verwendungszweck der Gelder irregeführt habe.
Ballweg weist die Anschuldigungen, die gegen ihn erhoben wurden, entschieden zurück. Er wurde im April aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem er sich gegen die Vorwürfe verteidigt hatte. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch offenbar weiterhin bestrebt, ein Hauptverfahren gegen ihn zu eröffnen, um die Vorwürfe in einem formellen gerichtlichen Rahmen zu klären. In der Zwischenzeit bleibt unklar, wie die Gelder verwendet wurden und ob es Beweise gibt, die die Vorwürfe gegen Ballweg stützen könnten.
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