QUID PRO QUO Association in Liquidation
Zuständig
Liquidator/-in Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich
Verfahrensart Konkurs
Schuldner/-in QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich
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12.06.2019
Eigenschaft Details 1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation
CHE-272.666.251
Seestrasse 520
8038 Zürich2. Mitteilung Anmeldestelle
Holenstein Rechtsanwälte AG
Utoquai 29 / 31
8008 Zürich
Tel. 044 257 20 00Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Abschlagszahlung und Abtretung von Rechtsansprüchen sowie den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen gegen bestimmte Organe der Gemeinschuldnerin zugestellt.Gläubiger können die Abtretung aller im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Anmeldestelle beantragen.
Sie erhalten zudem Gelegenheit, zu der beabsichtigten Verwertungshandlung anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Für diesen Fall haben Gesuchsteller mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz), andernfalls werden Mitteilungen nicht zugestellt, sondern allein durch Publikation im schweizerischen Bundesblatt bekanntgegeben (Art. 36 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Anmeldestelle anfordern.
3. Fristenlauf Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind bis zum 8. Juli 2019 geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
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08.05.2019
Eigenschaft Details 1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation
CHE-272.666.251
Seestrasse 520
8038 Zürich2. Einsicht Kollokationsplan Der ab dem 22.11.2018 resp. 11.12.2018 aufgelegte Kollokationsplan wird betreffend der verspäteten Forderungseingabe Nr. 82a ergänzt und neu aufgelegt. Ab dem 08.05.2019 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Nachtrag zum Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00). 3. Bemerkungen Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
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11.12.2018
Eigenschaft Details 1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich 2. Einsicht Kollokationsplan Die Kollokationsverfügungen Nr. 38, 67, 177 und 226 vom 21. November 2018 wurden innert der Anfechtungsfrist widerrufen und durch die neuen Kollokationsverfügungen Nr. 38a, 67a, 177a und 226a vom 10. Dezember 2018 ersetzt, so dass ein um CHF 8‘263.25 höherer Betrag in der dritten Klasse zugelassen wird. Betreffend dieser Forderungen (und nur betreffend dieser Forderungen) liegt nunmehr der berichtigte Kollokationsplan auf. Ab dem 11. Dezember 2018 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich in den berichtigten Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00). 3. Bemerkungen Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
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22.11.2018
Eigenschaft Details 1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich 2. Mitteilung Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Auflage des Kollokationsplanes und der Eigentumsansprachen sowie Abtretungen von Rechtsansprüchen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich (Tel. +41 (0)44 257 20 00), anfordern. Gläubiger können die Abtretung der im Zirkular genannten Rechtsansprüche bei der Konkursliquidatorin beantragen.
3. Fristenlauf Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte sind innert 20 Tagen geltend zu machen. Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
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22.11.2018
Eigenschaft Details 1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich 2. Einsicht Kollokationsplan Ab dem 22. November 2018 können die Berechtigten bei der Konkursliquidatorin Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, in den Kollokationsplan Einsicht nehmen (Tel. Voranmeldung auf Tel. +41 (0)44 257 20 00). 3. Bemerkungen Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Möglichkeit der Einsichtnahme beim zuständigen Gericht am Konkursort anhängig zu machen. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
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10.01.2018
Eigenschaft Details 1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich 2. Mitteilung Den Gläubigern wurde an ihre bekannte Adresse ein Zirkular betreffend Verwertungshandlungen zugestellt. Gläubiger, die kein Zirkular erhalten haben, können dieses beim Konkursliquidator Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich, Tel. +41 (0)44 257 20 00 anfordern. Die Gläubiger und Eigner erhalten Gelegenheit, zu den beabsichtigten Verwertungshandlungen anfechtbare Verfügungen von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zu verlangen. Im Fall der anfechtbaren Verfügung haben Gläubiger und Eigner mit (Wohn-)Sitz im Ausland zwingend eine Postadresse in der Schweiz bekanntzugeben, an die ihnen behördliche Mitteilungen zugestellt werden können (Art. 11b Verwaltungsverfahrensgesetz).
3. Fristenlauf Die im Zirkular den Gläubigern eingeräumten Rechte und/oder eine anfechtbare Verfügung zu verlangen, sind bis zum 24. Januar 2018 geltend zu machen (Datum des Poststempels einer schweizerischen Poststelle). Für den Fristenlauf und die mit dem Zirkular verbundenen Rechtsfolgen ist die Veröffentlichung dieser Mitteilung im Schweizerischen Handelsamtsblatt massgebend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
19.09.2017
Eigenschaft | Details |
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1. Schuldner(in) | QUID PRO QUO Association, Seestrasse 520, 8038 Zürich |
2. Konkurseröffnung | 11.09.2017 08:00:00 |
3. Verfahren | Bankenkonkursverfahren
Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation. |
4. Eingabefrist | 31. Oktober 2017 Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Forderungsanmeldeformulare können bei der Konkursliquidatorin bezogen werden. |
5. Herausgabe- und Meldepflicht | Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt. |
6. Herausgabeansprüche | Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden. |
7. Konkursliquidator(in) | Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich |
8. Konkursort | Zürich |
9. Hinweis | Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden. |
10. Bemerkungen | Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.liquidator-qpq.ch/ oder wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Holenstein Rechtsanwälte AG, Tel. +41 (0)44 257 20 00) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. +41 (0)31 327 98 88 Email: questions@finma.ch).
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA |
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