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QUID PRO QUO Association in Liquidation – Abwicklung

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geralt / Pixabay
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QUID PRO QUO Association in Liquidation

Zuständig

Liquidator/-in Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich

Verfahrensart Konkurs

Schuldner/-in QUID PRO QUO Association in Liquidation, Seestrasse 520, 8038 Zürich

 

19.09.2017

Eigenschaft Details
1. Schuldner(in) QUID PRO QUO Association, Seestrasse 520, 8038 Zürich
2. Konkurseröffnung 11.09.2017 08:00:00
3. Verfahren Bankenkonkursverfahren

Für bankspezifische Verfahrensfragen vgl. Publikation.

4. Eingabefrist 31. Oktober 2017
Forderungseingaben haben bei der Konkursliquidatorin zu erfolgen. Forderungsanmeldeformulare können bei der Konkursliquidatorin bezogen werden.
5. Herausgabe- und Meldepflicht Schuldner der Gemeinschuldnerin sowie Personen, welche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben sich innert der Eingabefrist beim Konkursliquidator zu melden und ihm die Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen. Ein bestehendes Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung oder die Herausgabe ungerechtfertigterweise unterbleibt.
6. Herausgabeansprüche Die Gläubiger und Personen, welche im Besitz der Gemeinschuldnerin befindliche Vermögensgegenstände beanspruchen, sind aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche innert gesetzter Frist der Konkursliquidatorin unter Vorlage der Beweismittel anzumelden.
7. Konkursliquidator(in) Holenstein Rechtsanwälte AG, Utoquai 29/31, 8008 Zürich
8. Konkursort Zürich
9. Hinweis Forderungen, welche aus den Büchern ersichtlich sein sollten, sind ebenfalls anzumelden.
10. Bemerkungen Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.liquidator-qpq.ch/ oder wenden Sie sich bitte direkt an die Konkursliquidatorin (Holenstein Rechtsanwälte AG, Tel. +41 (0)44 257 20 00) oder an die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Tel. +41 (0)31 327 98 88 Email: questions@finma.ch).

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

 

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