Quirion AG – Geld verdienen wir vielleicht morgen

Published On: Donnerstag, 23.09.2021By

Schaut man sich die aktuelle im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz der Aktiengesellschaft an, dann werden sie sicherlich unsere Überschrift verstehen. Einen mittleren 7-stelligen Millionenverlust in einer Bilanz ausweisen zu müssen, dürfte dann sicherlich als Tochtergesellschaft einer Bank wenig Spass machen.

quirion AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

der quirion AG

1. Geschäftsmodell

Die quirion AG (nachfolgend kurz „quirion“ oder Gesellschaft) ist ein Finanzdienstleistungsinstitut. Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Betreuung von Kunden im Rahmen der Vermögensanlage, insbesondere die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Ermessensspielraum (Finanzportfolioverwaltung), die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) sowie der Betrieb von Internet-Plattformen.

Seit Ende 2013 betreibt „quirion“ – zunächst als Geschäftsbereich der Quirin Privatbank AG und seit 01.07.2018 als rechtlich verselbstständigte Gesellschaft – eine Internet-Plattform, über die sie standardisierte Vermögensverwaltungsstrategien digital anbietet und Erträge aus der Erbringung dieser Dienstleistung generiert.

Unter www.quirion.de können Kunden ab einem Anlagebetrag von 1.000 € in drei Leistungspaketen und auf Basis des ermittelten Risikoprofils aus unterschiedlichen Anlagestrategien das für sie geeignete Portfolio auswählen und ihr Vermögen auf Grundlage vordefinierter Anlagerichtlinien durch quirion professionell verwalten lassen.

2. Wirtschaftsbericht

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Das gesamtwirtschaftliche Wachstum hat sich in Deutschland im abgelaufenen Jahr 2019 abgeschwächt und wird nach den ersten Zahlen des Statistischen Bundesamtes nach 1,5 % in 2018 im Jahresdurchschnitt 2019 noch 0,6 % betragen haben. Die jahresdurchschnittliche Inflationsrate stieg dem Statistischen Bundesamt zufolge auf 1,4 % etwas an. Den Daten der Bundesagentur für Arbeit zufolge waren im Durchschnitt des Jahres 2019 nur noch 5 % der erwerbsfähigen Bevölkerung arbeitslos gemeldet.

Die weltweiten Kapitalmärkte konnten im zurückliegenden Geschäftsjahr 2019 größtenteils deutliche Zugewinne verzeichnen. Vor allem die Aktienmärkte legten deutlich zu. So gewann der Deutsche Aktienindex DAX gut 25 % an Wert hinzu. Der US-amerikanische Aktienmarkt stieg in US-Dollar und am maßgeblichen S&P 500 Index gemessen sogar um knapp 29 %. Ein weltweites Aktienmarktengagement in den Industrieländern stieg gemessen am MSCI World Index (in US-Dollar) um etwa 25 %. Auch in vielen Anleihesegmenten waren die Wertsteigerungen auf Jahressicht deutlich. So war von Jahresanfang bis -ende 2019 mit 10-jährigen Bundesanleihen aufgrund von Kurssteigerungen trotz der niedrigen Kuponrendite ein Wertzuwachs von gut 4 %, bei 10-jährigen US-Staatsanleihen von 9 % zu erzielen.

Die maßgeblichen Zentralbanken haben ihre Geldpolitik nach den leichten Straffungen von 2018 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 wieder etwas gelockert. Die US-Notenbank Fed nahm zum Jahresende sogar wieder Liquiditätsmaßnahmen auf, die EZB senkte im Jahresverlauf den Einlagenzins, was tendenziell die Kapitalmärkte gestützt hat.

Geschäftsverlauf

Die Geschäftsentwicklung der quirion AG verlief in 2019 weitgehend entsprechend den Erwartungen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -4,3 Mio. € liegt zwar unterhalb des ursprünglich geplanten Ergebnisniveaus, geht aber insbesondere auf das unterjährig erhöhte Marketingbudget zurück, um das mit der dadurch erzielten Reichweite und Aufmerksamkeit erhöhte Kundenwachstum fortzuführen. quirion befindet sich weiterhin in der Aufbauphase – insofern ist das Ergebnis insbesondere durch Investitionen in Personal, IT und die Plattform sowie Maßnahmen zur Kundengewinnung gekennzeichnet.

Die Kundenentwicklung und die Entwicklung der verwalteten Kundengelder (Assets under Management (AuM)) verlief ausgesprochen positiv. Zum Ende des Geschäftsjahres betreut quirion rund 14.400 Kunden und hat damit die selbst gesteckten Ziele deutlich übertroffen. Die Kundenanzahl konnte dabei im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht werden. Die AuM belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 370 Mio. €, womit das anspruchsvolle Jahresziel nahezu erreicht werden konnte. Der durchschnittliche Anlagebetrag pro Kunde beträgt ca. 26 T€ und liegt damit weiterhin auf einem hohen Niveau.

Die Gesellschaft steuert ihr Geschäft und die Geschäftsentwicklung nach finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren, über deren Höhe und Entwicklung im Jahresabschluss und Lagebericht berichtet wird. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator ist der Jahresüberschuss. Der bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator ist die Höhe der verwalteten Kundengelder (Assets under Management – AuM). Ein weiterer nichtfinanzieller Leistungsindikator ist die Kundenanzahl.

Ertragslage

Beim Vergleich der Geschäftsentwicklung mit dem Vorjahr ist zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft das operative Geschäft erst zum 01.07.2018 im Zuge der Ausgliederung aus der Quirin Privatbank AG aufgenommen hat und sich die Vorjahresvergleichszahlen mithin vor allem auf das zweite Halbjahr 2018 beziehen.

Die Ertragslage wird durch die im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung vereinnahmten Provisionserträge i. H. v. 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) bestimmt. Unter Berücksichtigung der Provisionsaufwände von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €), die überwiegend auf die Kundengewinnung über Geschäftspartner zurückzuführen sind, betrug das Provisionsergebnis 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).

Das sonstige betriebliche Ergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Die Verwaltungsaufwendungen betragen im Berichtsjahr 4,2 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €), davon entfallen 1,3 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) auf die Personalkosten und 2,9 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) auf die anderen Verwaltungsaufwendungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind insbesondere gekennzeichnet durch EDV- und Marketingaufwendungen sowie Leistungsverrechnungen mit der Quirin Privatbank AG.

Die Abschreibungen betragen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren neben zwei Vorstandsmitgliedern 14 Mitarbeiter (Vorjahr: 11) und zum Bilanzstichtag 20 Mitarbeiter (Vorjahr: 13) angestellt.

Finanz- und Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Berichtsstichtag 2,7 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €). Die Aktivseite ist im Wesentlichen durch täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) geprägt. Zudem werden Sachanlagen, sonstige Vermögensgegenstände sowie Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) ausgewiesen.

Die Passivseite der Bilanz ist neben Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) vor allem durch das Eigenkapital von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) geprägt. Überdies kommen sonstige Verbindlichkeiten mit 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €) in geringem Umfang zum Ansatz.

Die Gesellschaftsanteile werden unverändert vollständig von der Quirin Privatbank AG gehalten.

Die Gesellschaft refinanziert sich einerseits über die generierten Provisionseinnahmen und andererseits und größtenteils über das Eigenkapital. Sie ist in diesem Zusammenhang während der Aufbauphase von der notwendigen Kapitalzufuhr durch das Mutterunternehmen abhängig. Der Kapitalrücklage der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr ein Betrag von 4,0 Mio. € gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zugeführt. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit geordnet und die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gewährleistet.

3. Risikobericht

quirion hat aufbauend auf der Risikokultur ein Risikomanagementsystem etabliert, das in den Prozess der Strategieentwicklung eingebunden ist. Dieser Prozess bezieht die Bemessung der Risikotragfähigkeit mit ein. Er ist zukunftsorientiert und hat weitreichende Folgen für die Bindung von Ressourcen. Der Vorstand ist für den Strategieprozess verantwortlich. Er hat in der Risikostrategie den Handlungsrahmen für die eingehbaren Risiken festlegt. Spezifische Risikoindikatoren sind definiert und in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden.

Risikomanagement ist eine Gesamtunternehmensverantwortung und -aufgabe und folgt dem Prinzip der drei Verteidigungslinien („Three Lines of Defence“). Dieses Modell stellt die Verankerung des Risikomanagements in der Gesellschaft sicher. Es beinhaltet die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und bildet den Rahmen für ein funktionstüchtiges Kontroll- und Überwachungssystem.

Der Vorstand ist, unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung, für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Dies umfasst die Verantwortung für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Jede Fachabteilung (erste „Verteidigungslinie“) trägt die Erst- und Hauptverantwortung für Risiken, die aus dem operativen Geschäft entstehen. Sie sorgt dafür, dass die operativen Tätigkeiten im Einklang mit den Geschäftsprinzipien und internen Richtlinien stehen. Dazu entwickelt sie in Abstimmung mit der zweiten „Verteidigungslinie“ ein angemessenes Kontrollumfeld, um die Risiken, die in Verbindung mit den Geschäftsprozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen.

Als zweite „Verteidigungslinie“ werden die Risikomanagementfunktionen verstanden, die der Steuerung und Überwachung der ersten „Verteidigungslinie“ für eine bestmögliche Effektivität dienen. Hierzu gehört die Festlegung von Methoden und Verfahren für das Risikomanagement, die Vorgaben von Leit- und Richtlinien, die Überwachung der Risiken sowie das Reporting an die Organe der Gesellschaft.

Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision (dritte „Verteidigungslinie“). Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Die Risikomessungs- und Risikoüberwachungsprozesse und die Aufgaben der Internen Revision sind an die Quirin Privatbank AG ausgelagert. Die Risikocontrollingfunktion wird durch den zuständigen quirion-Vorstand wahrgenommen.

Für die als wesentlich identifizierten Risiken legt quirion die zur Steuerung dieser Risiken erforderlichen Methoden und Limite fest. Dabei wird das gesamte Risiko so gesteuert, dass die Risikotragfähigkeit jederzeit gewährleistet ist. Das Limitsystem basiert auf den vom Vorstand beschlossenen Verlustobergrenzen. Grundlage ist der Risikoappetit unter Beachtung der Risikotragfähigkeit.

Durch die eingerichteten Risiko-Steuerungs- und -Controllingprozesse stellt quirion sicher, dass die wesentlichen, in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

quirion unterscheidet folgende Risikokategorien:

• Adressenausfallrisiken,

• Marktpreisrisiken,

• Liquiditätsrisiken,

• operationelle Risiken,

• Geschäftsrisiken,

• sonstige Risiken.

Im Folgenden werden die Kennzahlen zur Limitstruktur und -auslastung der als wesentlich festgelegten Risiken zum 31. Dezember 2019 dargestellt:

Limit Standardszenario
T€
Auslastung Standardszenario
T€
Auslastung Stressrechnung
T€
Adressenausfallrisiken 100 10 10
Operationelle Risiken 100 69 69
Geschäftsrisiken 100 10
Gesamtrisiko 300 79 89

Die Limite waren im Berichtszeitraum stets eingehalten, die Auslastung im Standardszenario ist im Vergleich zum Vorjahr (93 T€) leicht niedriger.

Die Gesamtkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 25,0 % (Vorjahr 26,9 %). Sie lag zu den Quartalsstichtagen im Geschäftsjahr nicht darunter.

Kreditrisiken (Adressenausfallrisiken) bestehen lediglich in Form von Einlagen bei Kreditinstituten und aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Ermittlung des Adressenausfallrisikos erfolgt unter Anwendung des Gordy-Modells mit einem Betrachtungshorizont von einem Jahr und einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten werden von der Muttergesellschaft auf der Basis von S&P zugeliefert. Es wird eine durchschnittliche Verlustausfallquote von 45 % verwendet. Für die Stressrechnungen werden die Ausfallquoten um einen Notch und gesondert die durchschnittliche Verlustausfallquote auf 70 % erhöht.

Länderrisiken bestehen nicht.

Unter den Marktpreisrisiken werden das Zinsänderungs-, Aktienkurs- und Währungsrisiko zusammengefasst. Marktpreisrisiken bestehen nicht.

Operationelle Risiken werden im Geschäftsjahr nach dem Basisindikatoransatz (BIA) gemäß Art. 315, 316 CRR auf Basis der Planwerte berechnet. Sollte die Schadensfallsumme aus der für quirion geführten Schadensfalldatenbank den Wert aus dem Basisindikatoransatz übersteigen, wird der tatsächliche Wert für das Risiko zugrunde gelegt. quirion führt hierzu ein jährliches Self-Assessment durch.

quirion befindet sich in der Aufbauphase. Bis zur planmäßigen Erzielung von Liquiditätsüberschüssen aus der Geschäftstätigkeit stellt die Quirin Privatbank als 100%ige Anteilseignerin die Liquidität über entsprechende Kapitalerhöhungen sicher. Insofern werden die Liquiditätsrisiken nicht als wesentlich qualifiziert.

Geschäftsrisiken betreffen die Absatz-, Umsatz- und Kostenrisiken sowie die strategischen Risiken. Das Geschäftsrisiko wird auf Basis der Mittelfrist- und Kapitalplanung mit um 5 % verringerten Planerträgen berechnet.

Absatz- und Umsatzrisiken werden im Planungsprozess berücksichtigt. Das strategische Risiko, Marktpotenziale und Trends zu verkennen, wird über die Abweichung von absatz- und umsatzrelevanten Schlüsselfaktoren gemessen und analysiert. Im Rahmen des Strategieprozesses fließen diese Analysen in die strategischen Überlegungen ein und führen entsprechend zu möglichen Änderungen und Korrekturen.

Das Risikoreporting umfasst die zeitnahe Information der risikorelevanten Informationen an die entsprechenden Entscheidungsträger unter Beachtung der Anforderungen der MaRisk. Der Risikobericht wird vierteljährlich und die Geschäftsentwicklung monatlich an die Organe der quirion AG berichtet.

Zusammenfassung und Ausblick für das Risikomanagement

Der Vorstand hat die Risiken unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Risikotragfähigkeit in der Risikostrategie festgelegt. Darauf aufbauend wurden entsprechende Analysen, Methoden und Kennzahlen zur Messung und Überwachung der Risiken entwickelt und implementiert.

Die wesentlichen Risiken der Gesellschaft sind durch das Risikodeckungspotenzial abgedeckt. Die Risikoverhältnisse waren während des Geschäftsjahres 2019 sowie zum Bilanzstichtag insgesamt geordnet. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben.

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG

Gemäß § 312 AktG hat der Vorstand der quirion AG einen Bericht über die geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen abgegeben. Die Schlusserklärung dieses Berichts für das Geschäftsjahr 2019 lautet:

„Der Vorstand der quirion AG erklärt hiermit, dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften mit der Quirin Privatbank AG nach den Umständen, die im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren und bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Ferner wurden Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.“

4. Chancen- und Prognosebericht

Rahmenbedingungen

Für 2020 zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die weltweite Corona-Pandemie auch wirtschaftlich massive Auswirkungen haben wird. Nach den ursprünglich betroffenen asiatischen Ländern haben nun auch die Regierungen in Europa und den USA weitreichende Stilllegungen des öffentlichen Lebens und damit auch der wirtschaftlichen Aktivität unternommen. Mindestens das erste Halbjahr 2020 wird insofern konjunkturell deutlich hinter den bisherigen Erwartungen zurückbleiben und möglicherweise sogar zu einer Rezession der Weltwirtschaft ähnlich wie 2008/​2009 führen. Mögliches Indiz in Richtung Normalisierung ist, dass in Asien bereits schrittweise der Wiederbeginn der gesamtwirtschaftlichen Produktion unternommen wird.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die Verwerfungen an den Kapitalmärkten seit Ende Februar 2020 haben Notenbanken und Regierungen weltweit Hilfsprogramme aufgelegt, um sowohl die Wirtschaft als auch die Kapitalmärkte zu stabilisieren. Für 2020 zeichnet sich daher ein Kapitalmarktumfeld ab, das aus weiter niedrigen Zinsen und gleichzeitig voraussichtlich auch schwacher Aktienmarktentwicklung gekennzeichnet ist. Allerdings erscheinen in Abhängigkeit vom Erfolg der ergriffenen Maßnahmen auch kräftige Erholungsszenarien möglich.

Chancen und Risiken

quirion sieht sich in einem herausfordernden Umfeld gut positioniert. Hinsichtlich der Geschäftsentwicklung erwarten wir daher auch in 2020 ein weiterhin starkes Kunden- und Volumenwachstum. Der Markt für sogenannte Robo-Advisor ist in 2019 wie erwartet deutlich gewachsen und wird dieses dynamische Wachstum nach vorliegenden Prognosen auch in den Folgejahren fortsetzen, wovon quirion partizipieren kann und soll.

Chancen für eine weitere Beschleunigung des Wachstumskurses bieten sich diesbezüglich aus dem Vertrauensvorsprung von quirion gegenüber Wettbewerbern durch verschiedene positive Testurteile, insbesondere durch den Testsieg in der Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest sowie die Quirin Privatbank im Rücken. Darüber hinaus hat quirion Ende 2019 das Angebot um ein weiteres Leistungspaket ergänzt, in dem nunmehr auch eine Altersvorsorgelösung sowie ein nachhaltiges Anlagekonzept angeboten werden. Ferner wertet quirion das bestehende hybride Betreuungsangebot auf und bietet eine persönliche Betreuung an 13 Standorten vor Ort an. Beide Erweiterungen ergänzen die Angebotspalette und sollen weitere strategische Wachstumsimpulse setzen.

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld könnte zudem die Bereitschaft der Anleger erhöhen, sich beim Thema Geldanlage stärker auch den Kapitalmärkten zuzuwenden, wofür quirion im Speziellen, aber auch das Marktsegment der sog. Robo-Advisor im Allgemeinen entsprechende Lösungen anbietet. Der zunehmende Bekanntheitsgrad des Robo-Advisor-Segments führt dazu, dass kosteneffiziente und transparente Vermögensverwaltungsdienstleistungen verstärkt in das Bewusstsein der Anleger rücken, wovon grundsätzlich die Anbieter in diesem Segment profitieren. Insofern kommt es darauf an, entsprechende Marktanteile zu verteidigen und hinzuzugewinnen.

Risiken bestehen in diesem Zusammenhang in der steigenden Markt- und Wettbewerbsintensität und damit in den Geschäftsrisiken der Gesellschaft sowie hinsichtlich der weiterhin geplanten Investitionen in den Auf- und Ausbau von Personal, der quirion Infrastruktur/​Plattform und der Marketingaufwendungen in entsprechenden Kostenrisiken – insbesondere dann, wenn das Kunden- und/​oder Volumenwachstum nicht in der erwarteten Höhe oder Geschwindigkeit generiert werden kann. Zur Refinanzierung der in der Aufbauphase entstehenden Kosten ist die Gesellschaft auf die Durchführung von Kapitalzuführungen gemäß der bestehenden Kapitalplanung angewiesen. Ein Ausbleiben der vorgesehenen Kapitalerhöhungen würde die planmäßige Entwicklung des Unternehmens beeinträchtigen, da die Wachstumsziele voraussichtlich nur bei entsprechenden Investitionen zu erreichen sind.

Außerdem ist die Kunden- und Ertragsentwicklung auch von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig. Das Risiko besteht einerseits darin, dass starke Marktschwankungen oder länger anhaltende Schwächeperioden zu einer Zurückhaltung potenzieller Kunden und andererseits zu einer geringeren Bemessungsgrundlage für die Ermittlung und Abrechnung der Gebühren führen und gleichzeitig die Renditeerwartungen der Kunden nicht erfüllt werden können.

Die weitere Kunden- und Ertragsentwicklung und infolgedessen das Geschäftsrisiko muss vor dem Hintergrund der seit Ende Februar 2020 eingetretenen Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten – ausgelöst durch die Folgen der Coronavirus-Pandemie – als mit erhöhter Unsicherheit behaftet betrachtet werden.

Die Anlageberatung wird nach unserer Einschätzung aufgrund der regulatorischen Vorgaben von MiFID II an Bedeutung verlieren, während die Finanzportfolioverwaltung hierdurch gestärkt werden könnte. Zudem werden im Rahmen von MiFID II die Regelungen zu Zuwendungen weiter verschärft, was nach unserer Einschätzung Geschäftsmodelle mit transparenten Gebührenmodellen stärken könnte. Ferner hat die Akzeptanz technologiebasierter Lösungen auch im Privatkundengeschäft in den letzten Jahren aufgrund der durch menschliches Fehlverhalten mitverursachten Finanzkrise und der zunehmenden Technologisierung aller Lebensbereiche zugenommen.

Prognose

Für die weitere Entwicklung von quirion sind sowohl externe als auch interne Einflussfaktoren maßgeblich. Nicht zu beeinflussende externe Faktoren sind die Entwicklungen an den Finanzmärkten, die sich in der Höhe der verwalteten Kundenvermögen und damit der Ertragsbasis niederschlagen sowie Einfluss auf das Kundenverhalten an sich haben können.

Für die Entwicklung der verwalteten Kundengelder haben wir uns auch für 2020 anspruchsvolle Wachstumsziele gesetzt, infolge dessen wir von einer Verdopplung der AuM ausgehen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind auch in 2020 planmäßig nennenswerte Investitionen in Personal, die Plattform sowie das Marketing erforderlich. Das Geschäftsjahr 2020 wird daher erneut mit einem Jahresfehlbetrag abschließen, der sich jedoch aufgrund steigender Provisionserträge etwas unter dem Niveau des Vorjahres bewegen sollte. Zur Refinanzierung der geplanten Wachstumsinvestitionen in 2020 ist die Durchführung von weiteren Kapitalmaßnahmen notwendig.

Nachtragsbericht

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden im Jahr 2020 sowohl die deutsche als auch die Weltwirtschaft insgesamt spürbar belasten und damit auch die Kapitalmärkte. Seit Ende Februar 2020 wurden weltweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus drastisch ausgeweitet – mit den sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen und Verwerfungen sowie Unsicherheiten an den internationalen Kapitalmärkten. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf die AuM der Gesellschaft und mithin auf die Bemessungsgrundlage für die Gebührenabrechnung. Infolgedessen ist die Ergebnisprognose der Gesellschaft für 2020 mit erhöhten Unsicherheiten behaftet, da aktuell noch unklar ist, über welchen Zeitraum sich die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erstrecken werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben auch Einfluss auf den operativen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund prüft und unternimmt quirion alle notwendigen Maßnahmen und Optionen, um den Geschäftsbetrieb weitgehend normal aufrechtzuerhalten. Dies erscheint aus heutiger Sicht und insbesondere mit Blick auf das digitale Geschäftsmodell auch entsprechend umsetzbar.

 

Berlin, 18. März 2020

quirion AG

Der Vorstand

Martin Daut

Stefan Schulz

Bilanz zum 31. Dezember 2019

der quirion AG

Aktivseite

Euro Euro Euro 31.12.2018
Euro
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 2.015.185,22 2.172.944,72
2.015.185,22 2.172.944,72
11. Immaterielle Anlagewerte
b) Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 488.417,00 170.531,00
d) Geleistete Anzahlungen 115.682,50 83.542,56
604.099,50 254.073,56
12. Sachanlagen 44.497,00 45.586,00
14. Sonstige Vermögensgegenstände 54.915,41 24.301,48
15. Rechnungsabgrenzungsposten 25.316,69 39.880,36
Summe der Aktiva 2.744.013,82 2.536.786,12

Passivseite

Euro Euro Euro 31.12.2018
Euro
5. Sonstige Verbindlichkeiten 123.348,31 55.170,20
6. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 21.225,34
7. Rückstellungen
c) andere Rückstellungen 612.686,80 193.950,00
612.686,80 193.950,00
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 501.000,00 501.000,00
b) Kapitalrücklage 6.799.000,00 2.799.000,00
d) Bilanzgewinn/​Bilanzverlust -5.292.021,29 -1.033.559,42
2.007.978,71 2.266.440,58
Summe der Passiva 2.744.013,82 2.536.786,12

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

der quirion AG

Euro Euro Euro 01.01.-31.12.2018
Euro
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
aa) Zinserträge ohne negative Habenzinsen 36,25 0,00
ab) negative Zinsen auf Guthaben 0,00 0,00
36,25 0,00
36,25 0,00
2. Zinsaufwendungen
a) Zinsaufwendungen ohne positive Sollzinsen 0,00 0,16
b) positive Zinsen auf Verbindlichkeiten 0,00 0,00
0,00 0,16
36,25 -0,16
5. Provisionserträge 832.115,48 321.278,79
6. Provisionsaufwendungen 718.369,92 192.176,48
113.745,56 129.102,31
8. Sonstige betriebliche Erträge 81.646,50 10.501,52
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 1.150.025,22 316.947,95
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 183.698,33 60.671,43
darunter: 1.333.723,55 377.619,38
für Altersversorgung 1.080,00 Euro 250,00
b) andere Verwaltungsaufwendungen 2.887.936,70 682.445,39
4.221.660,25 1.060.064,77
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 198.164,43 88.210,01
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 34.065,50 8.070,53
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -4.258.461,87 -1.016.741,64
27. Jahresfehlbetrag -4.258.461,87 -1.016.741,64
28. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -1.033.559,42 -16.817,78
34. Bilanzverlust -5.292.021,29 -1.033.559,42

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

der quirion AG

A. Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aufstellung des Jahresabschlusses

Die quirion AG mit Sitz in Berlin ist in das Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 180800 B eingetragen.

Der Jahresabschluss der quirion AG wurde nach den allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV. Für die Gliederung der Bilanz hat die quirion AG das Formblatt 1, für die Gliederung der GuV das Formblatt 3 (Staffelform) verwandt. Vom Wahlrecht des § 265 Abs. 8 HGB wird aus Gründen der Übersichtlichkeit Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft muss wegen ihrer Einstufung als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a, 2 und 3 KWG auf ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 grundsätzlich die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden. Gemäß §§ 340 Abs. 4 i. V. m. 325 Abs. 1 HGB hat die Gesellschaft die erforderlichen Unterlagen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die quirion AG ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Quirin Privatbank AG, Berlin, und wird in den Konzernabschluss der Quirin Privatbank AG einbezogen. Die quirion AG hat eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Quirin Privatbank AG begründet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen bis auf den Ansatz geringwertiger Wirtschaftsgüter den Vorjahresgrundsätzen.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine Vermögensgegenstände oder Schulden in Fremdwährungen i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV.

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die jeweilige Nutzungsdauer vorgenommen. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden sofort aufwandswirksam erfasst. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250 €, aber maximal 800 € werden seit 2019 im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Bis 2018 wurden geringwertige Vermögenswerte in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

B. Erläuterungen zur Bilanz

I. Aktiva

Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute beinhalten stichtagsbedingt unverbriefte Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.933 T€. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen an Kreditinstitute sind täglich fällig.

Anlagenspiegel

in T€ Immaterielle Anlagewerte Sachanlage Gesamt
Anschaffungskosten historisch 336 52 388
Zugänge Geschäftsjahr 527 20 547
Abgänge Geschäftsjahr 0 0 0
Abschreibungen insgesamt 259 27 286
Abschreibungen Geschäftsjahr 177 21 198
Restbuchwert 31.12.2019 604 45 649
Restbuchwert Vorjahr 254 46 300

Bei den Abschreibungen des Geschäftsjahres für immaterielle Anlagewerte handelt es sich in Höhe von 69 T€ um außerplanmäßige Abschreibungen. Im Zusammenhang mit der Änderung des Wahlrechtes zur Bilanzierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter in 2019 wurden die noch bestehenden Sammelposten aus den Jahren 2016 bis 2018 mit einem Wert von 3 T€ außerplanmäßig abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9 5
Steuerforderungen 45 19
Sonstige Forderungen 1 0
Gesamt 55 24

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten ausschließlich Abgrenzungen aus Lieferungen und Leistungen mit Laufzeiten von bis zu einem Jahr in Höhe von 25 T€.

Aktive latente Steuern

Die quirion AG macht von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch und setzt den aktiven Überhang an latenten Steuern in Höhe von 8 T€ in der Bilanz nicht an.

Der aktive Überhang an latenten Steuern ergibt sich aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Handels- und der Steuerbilanz, die aus den Rückstellungen (5 T€) und der betrieblichen Altersvorsorge (3 T€) resultieren. Den ermittelten aktiven latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Steuersatz von 30,18 % zugrunde.

II. Passiva

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Verbindlichkeiten

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Steuerverbindlichkeiten 25 17
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 98 38
Gesamt 123 55

Rückstellungen

Die Rückstellungen lassen sich zum Bilanzstichtag wie folgt aufgliedern:

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Erbrachte Lieferungen und Leistungen 481 184
Personalrückstellungen 114 10
Sonstige Rückstellungen 18 0
Gesamt 613 194

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vollständig schwebende Ansprüche.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Eigenkapital

Das Grundkapital der quirion AG betrug zum 31. Dezember 2019 unverändert 501 T€ und ist in 501 Tsd. auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien aufgeteilt.

Auf der Grundlage der Dotierungsvereinbarungen mit der Quirin Privatbank AG vom 31.01.2019, 04.09.2019 und 20.12.2019 wurden der Kapitalrücklage der Gesellschaft in 2019 insgesamt 4.000 T€ gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zugeführt.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionsergebnis

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung. quirion vereinnahmt im Provisionsergebnis dementsprechend bei Kunden abgerechnete Gebühren aus der Finanzportfolioverwaltung. Neben den vereinnahmten Gebühren werden im Provisionsaufwand Aufwände im Zusammenhang mit der Kundengewinnung über Geschäftspartner ausgewiesen.

Sonstiges betriebliches Ergebnis

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen beinhalten folgende Sachverhalte:

Sonstige betriebliche Erträge
(in T€)
31.12.2019 31.12.2018
Geschäftsbesorgung für Dritte 46 10
Auflösung von Rückstellungen 36 1
Gesamt 82 11
Sonstige betriebliche Aufwendungen
(in T€)
31.12.2019 31.12.2018
Erstattungen -32 -1
Übrige -2 -7
Gesamt -34 -8

Verwaltungsaufwendungen

In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind Aufwendungen in Höhe von -471 T€ aus dem Leistungsbezug von verbundenen Unternehmen enthalten.

D. Sonstige Angaben

Mitglieder des Vorstands

Vorstände der Gesellschaft sind Herr Martin Daut (Vorsitzender) sowie Herr Stefan Schulz. Herr Martin Daut wurde mit Wirkung zum 10.09.2019 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Herr Karl Matthäus Schmidt ist mit Wirkung zum 10.09.2019 aus dem Vorstand der quirion AG ausgeschieden.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Karl Matthäus Schmidt Johannes Eismann
(Vorsitzender) (stellvertretender Vorsitzender)
¨ Vorstandsvorsitzender der Quirin Privatbank AG ¨ Vorstand der Quirin Privatbank AG
Franz Baur
Geschäftsführer OncoLead GmbH

Herr Holger Timm ist mit Wirkung zum 10.09.2019 aus dem Aufsichtsrat der quirion AG ausgeschieden. Herr Karl Matthäus Schmidt wurde mit Wirkung zum 10.09.2019 neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Organbezüge

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung gezahlt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Aus Miet- und Geschäftsbesorgungsverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen i. H. v. 617 T€.

Angabe der gewährten Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV

Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane gewährt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Angabe nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 sowie § 35 Abs. 4 und 6 RechKredV

Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften oder Gewährleistungsverträge.

Mitarbeiter

Die Anzahl der Arbeitnehmer setzt sich wie folgt zusammen:

Anzahl der Arbeitnehmer per 31.12.2019 im Jahresdurchschnitt
Männlich 14 11
Weiblich 6 4
Gesamt 20 15

Honorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Abschlussprüfungsleistungen 33 22
Andere Bestätigungsleistungen 22 0
Gesamt 55 22

Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts nach § 89 WpHG (§ 36 WpHG a. F.).

E. Weitere Angaben

Offenlegung gem. Art. 434 Abs. 2 CRR

Gem. § 2 Abs. 8b KWG sind die Offenlegungsanforderungen auf die quirion AG als Finanzportfolioverwalter nicht anzuwenden.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Bis zur Aufstellung dieses Jahresabschlusses wurde die gemäß Kapitalplanung vorgesehene Erhöhung der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB durch die Gesellschafterin in Höhe von EUR 1,5 Mio. € abgeschlossen. Die Kapitalplanung der Gesellschaft sieht weitere Kapitalerhöhungen im Geschäftsjahr 2020 vor.

Ergebnisverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von -4.258 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden im Jahr 2020 sowohl die deutsche als auch die Weltwirtschaft insgesamt spürbar belasten und damit auch die Kapitalmärkte. Seit Ende Februar 2020 wurden weltweit die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus drastisch ausgeweitet – mit den sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Konsequenzen und Verwerfungen sowie Unsicherheiten an den internationalen Kapitalmärkten. Dies hat auch unmittelbar Auswirkungen auf die AuM der Gesellschaft und mithin auf die Bemessungsgrundlage für die Gebührenabrechnung. Infolgedessen ist die Ergebnisprognose der Gesellschaft für 2020 mit erhöhten Unsicherheiten behaftet, da aktuell noch unklar ist, über welchen Zeitraum sich die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erstrecken werden.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus haben auch Einfluss auf den operativen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund prüft und unternimmt quirion alle notwendigen Maßnahmen und Optionen, um den Geschäftsbetrieb weitgehend normal aufrechtzuerhalten. Dies erscheint aus heutiger Sicht und insbesondere mit Blick auf das digitale Geschäftsmodell auch entsprechend umsetzbar.

 

Berlin, 18. März 2020

quirion AG

Der Vorstand

Martin Daut

Stefan Schulz

Bestätigungsvermerk

des unabhängigen Abschlusspüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der quirion AG, Berlin – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der quirion AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 31. März 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lars Protze, Wirtschaftsprüfer

Christian Ginzinger, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der quirion AG bei der Leitung des Unternehmens beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Situation, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung und wichtige Projekte informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen hat sich der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden und hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt.

Im Berichtsjahr haben planmäßig drei ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 09. April, 19. Juni sowie 11. Dezember 2019 stattgefunden. Hieran hat auch der Vorstand teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat bisher keine Ausschüsse gebildet. Im Rahmen der nachfolgend erläuterten personellen Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat haben darüber hinaus eine fernmündliche Beschlussfassung am 17. Juli 2019 sowie eine konstituierende Aufsichtsratssitzung am 10. September stattgefunden.

Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr wie folgt verändert. Herr Martin Daut wurde am 17. Juli 2019 mit Wirkung zum 10. September 2019 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt. Herr Karl Matthäus Schmidt ist zum 10. September 2019 als Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden. Ebenfalls mit Wirkung zum 10. September 2019 hat Herr Holger Timm sein Mandat als Aufsichtsratsvorsitzender niedergelegt. In der ordentlichen Hauptversammlung, die ebenfalls am 10. September 2019 stattfand, wurde als Nachfolger von Herrn Holger Timm Herr Karl Matthäus Schmidt in den Aufsichtsrat und in der unmittelbar an die Hauptversammlung anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung sodann zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.

Zentrales Thema des Aufsichtsrats war in 2019 die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Ziel, die Kundenanzahl und die verwalteten Kundengelder weiterhin deutlich zu steigern. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat die Umsetzung der Wachstumsstrategie, insbesondere die erforderlichen Marketingmaßnahmen eng begleitet. Weitere Schwerpunkte waren die Einführung neuer Leistungspakete und Produkte in Verbindung mit einer neuen technischen Infrastruktur sowie die Sicherstellung der Refinanzierung der Gesellschaft. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat über die Umsetzung regulatorischer Anpassungen informieren lassen und sich mit den monatlichen Informationen des Finanzbereichs zur Geschäftsentwicklung beschäftigt.

Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft wurden in der Sitzung vom 11. Dezember 2019 mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Jahresabschluss

Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 10. September 2019 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und am 31. März 2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 8. April 2020 intensiv mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2019, dem Lagebericht sowie dem Prüfungsbericht befasst, diesen intensiv geprüft und mit dem Vorstand erörtert. Alle notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Nach der abschließenden Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und hat den Jahresabschluss 2019 in seiner Sitzung am 8. April 2020 gebilligt, der damit festgestellt ist.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Leistungen.

Berlin, 08. April 2020

Karl Matthäus Schmidt, Aufsichtsratsvorsitzender

Nun versucht man sich offensichtlich in digitalen Investments, dann mit einem „Partner“ den wir kritisch sehen, Norbert Ketterer aus der schönen Schweiz. Irgendwie bescheicht uns das Gefühl, das man hier möglicherweise Immobilien „an den Mann/die Frau“ bringen will, die man sonst nicht im Markt zu einem guten Preis veräußern könnte, oder gar nicht veräußern könnte.

Die angebotenen Investments des Reclma Carree/Städtisches kaufhaus Leipzig würde ich als Kenner des Leipziger Immobilienmarktes einmal als „bleierne Ente“ bezeichnen die man auf dem normalen Weg nur schserlich verkaufen könnte. Selbst bei der heutigen Immobiliennachfrage.

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