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R.Kelly

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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US-Musiker R. Kelly ist mit einem Berufungsantrag gegen seine Verurteilung zu 20 Jahren Haft wegen Kinderpornografie und Verführung Minderjähriger gescheitert. Das Bundesberufungsgericht in Chicago lehnte seine Argumente ab, mit denen er die Rechtmäßigkeit der gegen ihn gerichteten Ermittlungen in Frage stellte. Kelly hatte behauptet, dass die Ermittlungen erst nach Ablauf der Verjährungsfristen begonnen hätten, und somit seine Verurteilung ungültig sei.

Die Richterin Amy St. Eve konterte diese Behauptung in ihrer Urteilsbegründung. Sie erklärte, Kelly habe offensichtlich gehofft, durch Verzögerungen bei den Ermittlungen einer Strafverfolgung zu entgehen. Diese Einschätzung verdeutlicht, dass das Gericht Kellys Versuche, das Justizsystem zu manipulieren, klar durchschaute und entsprechend wenig Sympathie für seine Argumente aufbrachte.

Diese jüngste gerichtliche Niederlage markiert einen weiteren Schritt in Kellys langem juristischen Kampf, der bereits mit einer ersten Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von 30 Jahren wegen sexueller Ausbeutung Minderjähriger und weiteren Vergehen begann. Die Entscheidung des Berufungsgerichts unterstreicht die Schwierigkeiten, die Kelly bei dem Versuch erlebt, seine Verurteilungen anzufechten und eine Neuverhandlung oder Aufhebung der Urteile zu erreichen.

Kellys Fall hat weitreichende Aufmerksamkeit erregt und eine breitere Diskussion über Missbrauch und Machtmissbrauch in der Unterhaltungsindustrie angestoßen. Sein juristisches Scheitern dürfte auch als Abschreckung für ähnliches Verhalten anderer dienen und zeigt das Engagement der Justiz, Fälle von sexuellem Missbrauch konsequent zu verfolgen, unabhängig vom Status der beschuldigten Person.

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