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R-LOGITECH S.A.M.-ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

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DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT

Die Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die nachfolgende Afforderung zur Abstimmung außerhalb einer Versammlung wird nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und nur an Personen abgegeben, die keine „U.S. Personen“ (wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung definiert) sind. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpaieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.

R-LOGITECH S.A.M.
(Société Anonyme Monegasque)

Monaco, Fürstentum Monaco

Wichtiger Hinweis

Inhaber der bis zu EUR 254.324.000,00 10,250 % Inhaberschuldverschreibungen 2018/​2024 („ Schuldverschreibungen 2018/​2024 “) der R-Logitech S.A.M, Fürstentum Monaco (die „ Emittentin “ oder die „ Gesellschaft “) mit Sitz innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland („ Deutschland “) oder des Großherzogtums Luxemburg („ Luxemburg “) sollten die nachstehenden Hinweise zur Kenntnis nehmen.

Die Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung (die „ Einladung “) stellt weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren der Emittentin dar. Ein solches Angebot wird gegebenenfalls erst später und ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines zu billigenden und von der Gesellschaft zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen, sofern und sobald die in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst und vollzogen wurden. Nur der gebilligte und veröffentlichte Wertpapierprospekt enthält die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Informationen für Anleger. Die folgenden Hintergrundinformationen (siehe Ziffer 1 dieser Einladung) wurden von der Emittentin erstellt, um die Hintergründe der in der Abstimmung ohne Versammlung („ Gläubigerversammlung “) zu fassenden Beschlüsse und die konkreten Entscheidungsvorschläge für die Inhaber der Schuldverschreibungen 2018/​2024 („ Anleihegläubiger “, „ Gläubiger “) zu erläutern. Die entsprechenden Erläuterungen sind keinesfalls als endgültige Grundlage für das Abstimmungsverhalten der Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen zu dieser Einladung alle Informationen enthalten, die für die Beschlussfassung der Anleihegläubiger im Rahmen der Gläubigerversammlung erforderlich oder geeignet sind. Die Anleihegläubiger sollten über die Beschlüsse in der Gläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung abstimmen, sondern nach Rücksprache mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und Finanzberatern und unter Berücksichtigung aller über die Emittentin verfügbaren Informationen.

Vereinigtes Königreich

Die Übermittlung der Einladung durch die Emittentin und anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Schuldverschreibungen 2018/​2024 erfolgt nicht durch eine autorisierte Person (authorized person) im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 („ FSMA “) und diese Dokumente und/​oder Materialien wurden auch nicht von dieser genehmigt. Dementsprechend werden solche Dokumente und/​oder Materialien im Vereinigten Königreich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/​oder Materialien ist von den Beschränkungen der Finanzwerbung gemäß Section 21 FSMA nicht erfasst, da sie nur an folgende Personen gerichtet ist und nur an diese übermittelt werden darf: (i) Personen, die bereits Mitglieder oder Gläubiger der Emittentin sind, oder andere Personen im Sinne von Art. 43 FSMA (Financial Promotion) Order 2005 und (ii) an alle anderen Personen, an die solche Dokumente und/​oder Materialien rechtmäßig übermittelt werden dürfen.

Vereinigte Staaten von Amerika

Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind nach dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „ Securities Act “) registriert oder sie werden in einer Transaktion angeboten oder verkauft, die von einer solchen Registrierung befreit ist oder ihr nicht unterliegt. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Die nachfolgende Einladung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie richtet sich nicht an Personen (a) in den Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, es handelt sich um qualifizierte institutionelle Käufer (qualified institutional buyers) gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act oder um akkreditierte Anleger (accredited investors) gemäß der Definition in Rule 501(a)(1), (2), (3), (7), (8) oder (9) von Regulation D des Securities Act, oder (b) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, die keine U.S. Personen (U.S. persons) gemäß der Definition in Regulation S des Securities Act sind und welche Wertpapiere im Rahmen einer Offshore-Transaktion (offshore transaction) gemäß Rule D der Regulation S des Securities Act erwerben. Weder die United States Securities and Exchange Commission (SEC) noch eine Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates hat im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung irgendwelche Wertpapiere genehmigt oder abgelehnt oder festgestellt, ob dieses Dokument richtig oder vollständig ist.

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

an die Inhaber der bis zu EUR 254.324.000,00 (zuvor EUR 200.000.000,00)
10,250% Schuldverschreibungen 2018/​2024

der
R-LOGITECH S.A.M.

(ISIN: DE000A19WVN8 /​ WKN: A19WVN)

Die R-LOGITECH S.A.M. (vormals: R-LOGITECH S.A.R.L), mit Sitz in Monaco, Fürstentum Monaco, eingetragen unter der Nummer 15S06815 und der Geschäftsanschrift 7, Rue du Gabian, 98 000 Monaco, Fürstentum Monaco (nachfolgend auch „R-LOGITECH“ oder die „Emittentin“), fordert hiermit die Inhaber (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) der

bis zu EUR 254.324.000,00 10,250% Inhaberschuldverschreibungen

der
R-LOGITECH S.A.M.

fällig am 24. Juni 2024

ISIN: DE000A19WVN8 /​ WKN: A19WVN

eingeteilt in bis zu 254.324 auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.085,00 (jeweils eine „Schuldverschreibung 2018/​2024“ und zusammen die „Schuldverschreibungen 2018/​2024“), zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

innerhalb des Zeitraums beginnend am 22. Juni 2024, um 0:00 Uhr und
endend am 24. Juni 2024, um 24:00 Uhr („Abstimmungszeitraum“)

gegenüber dem Notar Dr. Dirk Otto, DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, mit Amtssitz in Frankfurt am Main und Geschäftsräumen in der Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main (der „Abstimmungsleiter“) auf („Abstimmung ohne Versammlung“; die Aufforderung zur Stimmabgabe in der Abstimmung ohne Versammlung, die „Aufforderung zur Stimmabgabe“).

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ ist von der Emittentin freiwillig erstellt worden, um den Anleihegläubigern die Hintergründe für die Beschlussgegenstände und die konkreten Beschlussvorschläge zu erläutern. Die betreffenden Ausführungen sind keinesfalls als abschließende Entscheidungsgrundlage für die Abstimmungsentscheidung der Anleihegläubiger zu verstehen. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin keine Gewähr dafür, dass der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ alle Informationen enthält, die für die Beschlussfassung notwendig oder angemessen sind, und weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater, noch irgendeine andere Person garantieren die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Abschnitt enthaltenen Informationen und übernehmen keine Haftung für die darin enthaltenen Informationen, insbesondere nicht für Schäden, die durch Anlageentscheidungen entstehen, die auf der Grundlage der im Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ enthaltenen Informationen getroffen wurden. Dementsprechend ersetzt diese Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung nicht eine eigenständige Prüfung und Bewertung der Beschlussgegenstände sowie eine weitere Prüfung der rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und sonstigen Verhältnisse der Emittentin durch jeden einzelnen Anleihegläubiger. Anleihegläubiger sollten ihre Entscheidung über die Abstimmung zu den Beschlussgegenständen der Abstimmung ohne Versammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Aufforderung zur Stimmabgabe, sondern unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Emittentin nach Konsultation mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und/​oder Finanzberatern treffen.

Diese Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung wurde am 7. Juni 2024 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin www.r-logitech.com unter der Rubrik „https:/​/​www.r-logitech.com/​bond/​“ veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind aktuell, sofern nicht anders angegeben. Die hierin enthaltenen Informationen können jedoch nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Aufforderung unrichtig werden. Weder die Emittentin noch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Berater und Bevollmächtigte oder deren jeweilige gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Berater übernehmen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Stimmabgabe eine Verpflichtung zur Aktualisierung der Informationen in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe oder zur Information über Umstände nach dem Datum dieser Aufforderung zur Stimmabgabe.

Der Abschnitt „Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung“ enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Pläne oder gegenwärtigen Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Finanz- und Ertragslage, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Emittentin ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Emittentin. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden.

1.

Hintergrund der Abstimmung ohne Versammlung

1.1

R-LOGITECH auf einen Blick

R-LOGITECH (zusammen mit ihren konsolidierten Gesellschaften die „Gruppe“) ist ein globaler und diversifizierter Anbieter von Hafeninfrastruktur- und Logistikdienstleistungen, der sich in erster Linie auf den Umschlag von wichtigen natürlichen Rohstoffen konzentriert. Die Geschäftstätigkeit der Gruppe ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: Hafeninfrastrukturbetrieb, der das Kerngeschäft der Gruppe, nämlich den Betrieb von Häfen und Terminals, umfasst, und Logistik, wo die Gruppe ihren Kunden integrierte End-to-End-Supply-Chain-Dienste einschließlich Spedition, Hafen- und Terminalmanagement sowie spezielle Logistiklösungen anbietet. R-LOGITECH fungiert als Holdinggesellschaft der Gruppe und hält direkt oder indirekt Anteile an ihren operativen Tochtergesellschaften.

Die Gruppe verfügt über ein weltweites Netz von 50 konzessionierten Hafenterminals in mehr als 40 Ländern, vor allem in Europa, Afrika und China, in denen jährlich mehr als 70 Millionen Tonnen Massen- und Stückgut umgeschlagen werden, darunter Papier, Zellstoff, Düngemittel, Agrarrohstoffe, Frischobst, Zucker, Metalle und Mineralien, wobei auch viele schnell wachsende Produkte und Ausrüstungen wie Windturbinen erfasst werden.

Die Gruppe hält marktführende Positionen bei wichtigen Massen- und Stückgutgütern, die durch langjährige Beziehungen und langfristige Konzessionen gestützt werden. Die Vision und Strategie der Gruppe besteht darin, ein führender globaler Betreiber von Massengut- und Stückguthäfen zu werden, der in die Aktivitäten seiner langfristigen Kunden mit einem diversifizierten Portfolio an wichtigen Rohstoffen eingebunden ist. Die Gruppe geht davon aus, dass sie weiterhin von einem starken organischen Wachstum und dem Anstieg der Einnahmen aus neuen Konzessionen, die bereits gesichert wurden, profitieren wird.

1.2

Solide operative Performance im ersten Halbjahr 2023 sowie im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 (vorläufige, ungeprüfte Zahlen)

a)

R-LOGITECH S.A.M. (konsolidiert)

Umsatz und Ergebnis sind im ersten Halbjahr 2023 trotz weltweiter Herausforderungen in der Lieferkette, Inflationsdruck und dem Konflikt in der Ukraine sowie geopolitischer Effekte u.a. in Afrika weiterhin robust.

Die Konzernumsatzerlöse sanken leicht um ca. 4% auf 533,4 Mio. EUR (H1 2022: 557,1 Mio. EUR) aufgrund des geringeren Frachtaufkommens in der Spedition Speditionsaktivitäten, teilweise kompensiert durch höhere Terminalaktivitäten;

Das EBITDA im Konzern stieg um 2% auf 77,16 Mio. EUR (H1 2022: 75,6 Mio. EUR);

Auf Basisvorläufiger ungeprüfter Zahlen für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 sanken die Konzernumsatzerlöse um 11% auf 1.034 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 1.160 Mio. EUR) aufgrund der prognostizierten niedrigeren Fracht Speditionsaktivitäten. Das Konzern-EBITDA betrug 150 Mio. EUR (2022: 151 Mio. EUR), wobei die EBITDA-Marge 14% betrug (2022: 13%). Das Finanzergebnis wurde u.a. erheblich beeinträchtigt durch den Anstieg des Zinssatzes (mit der Aufhebung der EURIBOR-Untergrenze von Null), der sich auf die Finanzkosten auswirkt sowie einen Anstieg der Abschreibungen nach IFRS 16 bei der Euroports im Zusammenhang mit neuen/​erneuerten Konzessionen.

b)

Euroports (vorläufiges Ergebnis vor IFRS 16)

Die bedeutendste Beteiligung der Emittentin ist die Mehrheitsbeteiligung an der Euroports Holdings S.à r.l. („Euroports“), einem der größten Hafenbetreiber (port operators) in Kontinentaleuropa, anzusehen, die im Juni 2019 abgeschlossen wurde. Die Emittentin ist indirekt, über die 53%-Beteiligung an der Thaumas N.V. („Thaumas“), an der Euroports beteiligt und konsolidiert diese Beteiligung auf Konzernebene entsprechend.

Nachfolgende Übersicht illustriert einzelne Ergebniskennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung der Euroports für die angegebenen Zeiträume:

Mio. EUR
(sofern nicht anders
angegeben)
Geschäftsjahr 2023
(vorläufig; ungeprüft)
Geschäftsjahr 2022
(geprüft)
Veränderung
(in Mio. EUR,
wenn nicht anders angegeben)
Umsatzerlöse 932.4 1,075.0 (142.7)
Direkte Arbeitskosten 120.5 116.8 3.7
Transportkosten 405.2 573.8 (168.6)
Sonstige direkte Kosten 87.3 81.8 5.6
Bruttomarge 319.3 302.7 16.7
Prozentsatz am Umsatz 34.3% 28.2% 6.1%
Indirekte Arbeitskosten 58.3 50.8 7.6
Kosten der Konzession 21.3 18.7 2.6
Mietkosten 28.9 26.6 2.3
Reparatur- und Wartungskosten 23.9 21.7 2.2
Sonstige indirekte Kosten 27.5 27.9 (0.4)
Operative Marge 159.4 157.0 2.5
Prozentsatz am Umsatz 17.1% 14.6% 2.5%
Kosten der Unterstützung (support costs) 56.5 49.9 6.6
Betriebliches EBITDA 103.0 107.0 (4.1)
Prozentsatz am Umsatz 11.0% 10.0% 1.1%
Verwaltungsgebühren (2.0) (2.0) 0.1
Nicht-operative Posten (11.6) (10.0) (1.6)
EBITDA 89.4 95.0 (5.6)
Prozentsatz am Umsatz 9.6% 8.8% 0.8%
Abschreibungen und Amortisationen (64.3) (61.0) (3.3)
EBIT 25.1 34.0 (8.9)
Finanzielle Erträge /​ (Aufwendungen) (63.1) (35.7) (27.4)
Ergebnis vor Steuern (38.0) (1.7) (36.4)
Einkommensteuer (3.2) (5.2) 2.0
Ergebnis nach Steuern (41.3) (6.9) (34.3)
Ergebnis aus Minderheitenanteilen (7.5) (6.4) (1.2)
Nettogewinn (-verlust) (48.4) (13.3) (35.5)

Die niedrigeren Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023 sind auf geringere Speditionsaktivitäten zurückzuführen, die durch höhere Terminalaktivitäten, die die Marge erhöhen, kompensiert werden. Der Finanzaufwand wurde durch die Auflösung von abgegrenzten Finanzierungskosten in Höhe von 9 Mio. EUR aufgrund der Refinanzierung und durch höhere Zinsaufwendungen (auch beeinflusst durch den Anstieg des Euribor) beeinflusst. Die Auswirkungen von IFRS 16 für das Geschäftsjahr 2023 auf der Ebene des operativen EBITDA betragen 40,8 Mio. EUR.

1.3

Bilanzsituation der Emittentin zum 31. Dezember 2023 (vorläufige, ungeprüfte Zahlen)

Gemäß vorläufiger und ungeprüfter Zahlen verfügte R-LOGITECH zum 31. Dezember 2023 über ein konsolidiertes Eigenkapital in Höhe von 481,5 Mio. EUR, davon entfielen 284,5 Mio. EUR auf die Gesellschafter der Emittentin (31. Dezember 2022: 489,1 Mio. EUR, wovon 285,7 Mio. EUR auf die Gesellschafter der Emittentin entfielen).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (cash and cash equivalents) beliefen sich zum 30. Juni 2023 auf 97,2 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 126,1 Mio. EUR).

Die langfristigen Verbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2023 1.108,4 Mio. EUR (31. Dezember 2022: 1.081,2 Mio. EUR), wobei die kurzfristigen Verbindlichkeiten sich zum 31. Dezember 2023 auf 312,3 Mio. EUR beliefen (31. Dezember 2022: 340,7 Mio. EUR). Das Verhältnis Net Debt/​EBITDA stieg von 5.7x im Geschäftsjahr 2022 auf 6.3x im Geschäftsjahr 2023 und lag damit wieder auf dem Niveau von 2021.

Nachfolgend ist eine Übersicht über die Kapitalisierung und Verschuldung der R-LOGITECH-Gruppe zum 31. März 2024:

Darlehensnehmer Instrument EUR Mio. (in Q1/​24)
EP BCO S.A. Revolvierender Kredit 3
EP BCO S.A. 1L Term Loan 490
EP BCO S.A. 1L Term Loan (Add-on) 25
EP BCO S.A. 2L Term Loan 73
EP BCO S.A. Nicht-IFRS-Leasingverbindlichkeiten 79
EP BCO S.A. Verbindlichkeiten bei lokalen Banken 11
EP BCO S.A. Zahlungsmittel (Cash) (106)
Nettoverschuldung Euroports Gruppe 575
Thaumas N.V. Nachrangiges Darlehen 16
Thaumas N.V. Vorzugsaktien (preferred shares) 29
Nettoverschuldung Thaumas 620
R-Logitech S.A. Mezzanine-Fazilität 122
Netto R-Logitech S.A. 742
Nectar Holdings Ltd. Export Kreditfinanzierung 37,2
R-Logistic Group Ltd. Lokale Verbindlichkeiten 4,3
R-Logitech S.A.M. Export Kreditfinanzierung 2,6
R-Logitech S.A.M. Schuldverschreibung 2018/​2024 281(*)
R-Logitech Finance S.A. Schuldverschreibung 2022/​2027 53
EP BCO S.A. Zahlungsmittel (Cash) (106)
Nettoverschuldung R-Logitech S.A.M. 1.120

(*) Unter Berücksichtigung zu kapitalisierender Zinsen.

1.4

Anleiherestrukturierung vom März 2023 und Entwicklungen nach dem 31. Dezember 2023

Die Anleihegläubiger haben bekanntlich im Rahmen einer zweiten Gläubigerversammlung am 29. März 2023 auf der Grundlage der am 20. Februar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung und den am 28. März 2023 bekannt gemachten Gegenanträgen der SdK – Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., München, mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen u.a. beschlossen:

(i)

die Laufzeit der 2018/​2023 Schuldverschreibungen bis zum 24. Juni 2024 mit der Möglichkeit weiterer Laufzeitverlängerungen bei Erfüllung bestimmter Bedingungen, insbesondere der Prolongation der Mezzanine Fazlität, bis längstens zum 24. Juni 2026 zu verlängern;

(ii)

den Kupon um 1,75 Prozentpunkte auf 10,25% p.a. zu erhöhen;

(iii)

die Gewährung von umfangreichen Sicherheiten in Form von Anteilsverpfändungen (u.a. an der Emittentin) zugunsten der Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2018/​2024 und zugleich als Sicherheit für die von der R-Logitech Finance S.A. („R-Logitech Finance“), einer 100%igen Tochtergesellschaft der Emittentin, begebenen und durch die Emittentin garantierten Inhaber-Schuldverschreibungen mit Fälligkeit am 26. September 2027 (ISIN DE000A3K73Z7) („Schuldverschreibung 2022/​2027“); und

(iv)

zusätzliche Verpflichtungen der Emittentin, insbesondere die Refinanzierung der Mezzanine Fazlität und die Bestellung eines M&A Beraters sowie den Verkauf der Beteiligung an der Thaumas NV, sofern die Mezzanine Fazlität nicht bis zum 29. Februar 2024 verlängert oder refinanziert worden sein sollte;

(v)

die MR Treuhand GmbH, München, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Tobias Moser, wurde zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt.

In Übereinstimmung mit den geänderten Anleihebedingungen (§ 9 (d) ff.) in der Fassung der Beschlussfassung der Anleihegläubiger vom 29. März 2023 wurde zwischenzeitlich ein M&A-Prozess mit dem Ziel der Veräußerung eines 53%-Anteils der Emittentin an der Thaumas eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde die Investmentbank Lazard zum M&A-Berater ernannt.

Darüber hinaus strebt die Emittentin weiterhin die Refinanzierung oder Rückzahlung der besicherten Mezzanine Fazilität auf Ebene der Tochtergesellschaft R-Logitech S.A., Luxemburg, an, die am 24. Juni 2024 fällig wird und unter Berücksichtigung der kapitalisierten Zinsen einen ausstehenden Betrag von rund EUR 125 Mio. aufweist. Die Emittentin befindet sich diesbezüglich mit zwei Finanzierungsparteien in finalen Verhandlungen und geht davon aus, dass eine Refinanzierung bis zum 24. Juni 2024 möglich sein wird. Die Mezzanine Fazilität ist mit den Anteilen an der R-Logitech S.A. und den 53% Anteilen an der Thaumas N.V. besichert.

Eine der Finanzierungsparteien bietet an, die bestehende Fazilität zu übernehmen und deren Bedingungen zu ändern, inklusive einer Verlängerung der Laufzeit um zunächst zwölf Monate, einer Erhöhung des Zinssatzes (vorbehaltlich einer Kapitalisierung der Zinsen, einer so genannten Pay-in-kind (PIK)-Struktur), zusätzlicher oder geänderter Covenants und Kündigungsgründe sowie einer Mindestrückzahlungsklausel im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung (z. B. aufgrund einer Veräußerung der als Sicherheit dienenden Aktien der Thaumas N.V.).

Die andere Finanzierungspartei bietet den Kauf und die gemeinsame Weiterveräußerung von Anteilen an der Thaumas N.V. an. Dabei erwirbt die Finanzierungspartei in einem ersten Schritt eine solche Anzahl von Anteilen an der Thaumas N.V. von der R-Logitech S.A., die auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung einen Kaufpreis erzielt, der den ausstehenden Betrag der Mezzanine-Fazilität deckt. Dieser Kaufpreis wird dann von der Finanzierungspartei zur Rückzahlung der Mezzanine-Fazilität verwendet. In einem zweiten Schritt werden die finanzierende Partei und R-Logitech S.A. gemeinsam diese erste Beteiligung sowie die restlichen von R-Logitech S.A. gehaltenen Anteile an Thaumas N.V., mithin die gesamte 53%ige Beteiligung an der Thaumas N.V., im Rahmen eines organisierten M&A-Prozesses an einen dritten Käufer verkaufen. Aus dem Erlös dieses zweiten Verkaufs der 53%igen Beteiligung an Thaumas erhält die Finanzierungspartei einen Betrag, der den Rückzahlungsbetrag der Mezzanine-Fazilität, multipliziert mit 1,1, zuzüglich der angefallenen Kosten abdeckt, und eine bestimmte Beteiligung an einem etwaigen Mehrerlös, vorbehaltlich eines noch festzulegenden Höchstbetrages.

Sollte es der Emittentin nicht gelingen, die besicherte Mezzanine Fazilität bis zum 24. Juni 2024 zu refinanzieren, müsste die R-Logitech S.A. Insolvenz anmelden und würden die Anteile an der R-Logitech S.A. und damit auch die 53%-Beteiligung der R-Logitech-Gruppe an der Thaumas verwertet, so dass für die Anleihegläubiger nur noch ein Residualwert übrig bliebe. Wie hoch etwaige Verwertungserlöse in diesem Szenario sein würden und ob überhaupt etwas zur Verteilung an die Anleihegläubiger übrig bliebe, lässt sich derzeit nicht abschätzen. In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass auf Ebene der Euroports-Finanzierungen sog. Change of Control-Klauseln bestehen, die vorsehen, dass die Emittentin zusammen mit den beiden Mitgesellschaftern PMV und FPIM die Mehrheit der Stimmrechte halten muss. Eine Factoring-Linie sieht vor, dass die Emittentin indirekt mehr als 50% der Stimmrechte halten muss. Wird gegen diese Change of Control-Bestimmungen verstoßen, insbesondere im Falle einer Verwertung der Anteile, sind die jeweiligen Darlehensgeber berechtigt, ihre Darlehen gegenüber den Gesellschaften der Euroports-Gruppe, die sie finanzieren, zu kündigen. Dies kann dazu führen, dass eine Verwertung der 53%-Beteiligung der R-Logitech-Gruppe an der Thaumas erschwert und/​oder nur zu schlechteren Konditionen möglich wird bzw. zusätzliche Kosten für Freigaben solcher Klauseln (sog. Waiver Fees) entstehen.

Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Emittentin im Falle der Fälligkeit und Nichtrefinanzierung der besicherten Mezzanine Fazilität selbst Insolvenz anmelden muss, da ihr wesentliches Vermögen verloren geht.

1.5

Hintergrund für die Beschlussfassung der Anleihegläubiger

Die Schuldverschreibung 2018/​2024 wird nach derzeitigem Stand der Anleihebedingungen am 24. Juni 2024 zur Rückzahlung fällig. Die Emittentin wird zu diesem Termin nicht in der Lage sein, die Schuldverschreibung 2018/​2024 zurückzuzahlen.

Entsprechend den Anleihebedingungen wurde zwischenzeitlich die Investmentbank Lazard zum M&A-Berater benannt und ein M&A-Prozess mit dem Ziel der Veräußerung des gesamten 53%-Anteils der Emittentin an der Thaumas eingeleitet. Die weiteren Vermögensgegenstände der R-LOGITECH-Gruppe haben aus Sicht der Emittentin mangels positiver Ergebnisse derzeit keinen relevanten Wert, der die Eingehung von Kosten für einen Verkaufsprozess rechtfertigen würde.

Die weitere Umsetzung und Finalisierung des initiierten Verkaufsprozesses durch die Emittentin erfordert die Bereitstellung zusätzlicher liquider Mittel, um u.a. angefallene und noch anfallende TransaktionsKosten und Restrukturierungskosten zu decken, die der Emittentin aktuell nicht zur Verfügung stehen. Zudem muss die Emittentin mindestens bis zum Ende des Verkaufsprozesses durchfinanziert sein, um eine Insolvenz zu vermeiden.

Die bestehenden Schuldverschreibungen 2018/​2024 sollen daher um bis zu zwei Jahre prolongiert und umstrukturiert werden, so dass mit der Auszahlung des den Anleihegläubigern zustehenden Erlösanteils die Schuldverschreibungen 2018/​2024 getilgt werden. Außerdem wird sie zinsfrei gestellt.

Zusätzlich soll eine eine weitere Schuldverschreibung im Nennwert von 15.000.000 EUR von der RL Holding S.A., mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsanschrift Avenue Marie-Thérèse 28, 2132 Luxemburg, eingetragen im dortigen Gesellschaftsregister unter der Nummer RCS B 235287) („RL Holding“) ausgegeben werden („New Money Anleihe“), die im Rang vor den beiden bestehenden Schuldverschreibungen stehen wird, über die die o.g. Transaktions- und Restrukturierungskosten sowie der Liquiditätsbedarf der Emittentin bis zum Vollzug des Verkaufs der Anteile an der Thaumas gedeckt werden. Aus dem Verkaufserlös der Thaumas-Anteile wird auch diese Anleihe zurückgezahlt. Die RL Holding gehört zum Konzern der Emittentin. Sämtliche Anteile an der RL-Holding wurden in Umsetzung des Gläubigerbeschlusses vom 29. März 2023 zugunsten der Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2018/​2024 sowie der Schuldverschreibungen 2022/​2027 der R-Logitech Finance S.A., verpfändet.

Zum Zweck dieser Änderungen ist eine Beschlussfassung der Anleihegläubiger erforderlich.

Die Aufteilung des Nettoerlöses aus dem Verkauf der Thaumas-Anteile erfolgt dergestalt, dass die New Money Anleihe zusammen mit einer Rückzahlungsprämie vorrangig zurückgezahlt wird und der verbleibende Erlös zwischen den beiden bestehenden Schuldverschreibungen (untereinander pro rata), der New Money Anleihe, der Emittentin (zu einem geringen Teil, zur Sicherung der Unternehmensfortführung) und bestimmten bestehenden Anleihegläubigern, die die vollständige Platzierung der New Money Anleihe garantieren, aufgeteilt wird.

Im Vorfeld der Einberufung hatte die Emittentin Kontakt zu einzelnen größeren Anleihegläubigern der bestehenden Schuldverschreibungen sowie zum gemeinsamen Vertreter der Schuldverschreibung 2018/​2024, um zu eruieren, ob und zu welchen Bedingungen eine Prolongation möglich sein könnte. In der Folge formte sich eine Ad-hoc Gruppe von Anleihegläubigern, die nach Information der Gesellschaft etwa 30 % der bestehenden RL-Schuldverschreibungen halten, und damit die größte der Emittentin bekannte einzelne Gruppe von Anleihegläubigern darstellt. Diese Ad-hoc Gruppe von Anleihegläubigern hat der Emittentin einen Vorschlag für die Ausgabe und die Ausgestaltung der New Money Anleihe sowie die Aufteilung des Nettoerlöses aus dem Verkauf der Thaumas Anteile übermittelt und signalisiert, dass sie diesen Vorschlag unterstützen und die vollständige Platzierung der New Money Anleihe garantieren wird. Die nachfolgenden Beschlussvorschläge reflektieren diesen Vorschlag der Ad-hoc Gruppe.

Die betreffende Beschlussfassung wird gemäß den Anleihebedingungen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz („SchVG“)) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt.

1.6

Was geschieht, wenn die Beschlüsse nicht gefasst werden sollten?

Sollten die Gläubiger der Schuldverschreibung 2018/​2024 (und in einem parallelen Abstimmungsprozess die Gläubiger der Schuldverschreibung 2022/​2027) den vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen und weiteren Beschlüssen nicht zustimmen, bleibt die Emittentin zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen 2018/​2024 zum 24. Juni 2024 verpflichtet. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist die Emittentin finanziell nicht in der Lage diese Anleihe zu tilgen und eine Refinanzierung ist auch aufgrund des andauernden Verkaufsprozesses kurzfristig nicht zu erwarten, so dass die Insolvenz der Emittentin droht.

Die Emittentin geht davon aus, dass im Falle einer Insolvenz der Emittentin ein Insolvenzverfahren aufgrund der Komplexität und Internationalität des Konzerns und möglicher weiterer Insolvenzen auf der Ebene von Tochtergesellschaften der Emittentin in verschiedenen Jurisdiktionen, für deren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten die Emittentin garantiert hat, sehr lange dauern würde.

2.

Gegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin

2.1

TOP 1 – Änderung von § 5 der Anleihebedingungen (Fälligkeit, Rückzahlung, vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen, nach Wahl der Emittentin oder der Anleihegläubiger)

(a) Die Emittentin schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

„§ 5 (a) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

(a)

Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, werden die Schuldverschreibungen 30 Tage nach Eintritt eines Thaumas Exit Ereignis (wie unten definiert), spätestens jedoch am 24. Juni 2026 (der „Fälligkeitstermin“) zum nachfolgend definierten Exit-Rückzahlungsbetrag (wie unten definiert) zurückgezahlt.

Der „Exit-Rückzahlungsbetrag“ entspricht dem gemäß dem nachfolgend geregelten Verteilungsschlüsel auf die Anleihegläubiger entfallenden Anteil am Nettoerlös (wie nachfolgend definiert) aus der Veräußerung des 53,3% Anteils an der Thaumas N.V., Belgien („Thaumas“; der endgültige Vollzug der Veräußerung das „Thaumas Exit Ereignis“) nach Rückzahlung der Mezzanine Fazilität (nebst aufgelaufenen Zinsen und sonstigen zahlbaren Beträgen) oder Abzug des Betrages für eine andere Transaktion, die zur Refinanzierung oder zum Erlöschen der Mezzanine Fazilität abgeschlossen wird (der so berechnete Betrag der „Ausschüttungsbetrag“).

Nettoerlös“ ist der Bruttoerlös aus dem Verkauf sämtlicher Anteile der R-Logitech S.A. an der Thaumas abzüglich sämtlicher von der R-LOGITECH-Gruppe zu tragenden Kosten und Auslagen.

Die Emittentin wird den Eintritt des Thaumas Exit Ereignisses auf ihrer Webseite und im Bundesanzeiger und, sofern nach den Regeln des Clearingsystems durchführbar, mittels Bekanntmachung über das Clearingsystem kommunizieren.

Mit dem Abschluss des Thaumas Exit Events und der Auszahlung des Exit-Rückzahlungsbetrages an die Anleihegläubiger (die „Auflösende Bedingung“) wird die Emittentin von allen verbleibenden Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen frei, und jede weitere Haftung der Emittentin für Zahlungsansprüche aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.

Verteilungsschlüssel“ bedeuted die nachfolgende Zahlungsreihenfolge:

(a)

Unless previously redeemed or purchased and cancelled in whole or in part the Notes will be redeemed 30 days after the occurrence of a Thaumas Exit Event (as defined be-low), but no later than 24 June 2026 (the “Redemption Date”) at the Exit-Redemption Amount (as defined below).

The “Exit-Redemption Amount” means the Net Proceeds (as defined below) from the sale of the 53.3% stake in Thaumas N.V., Belgium (“Thaumas”; the final closing of the share sale the “Thaumas Exit Event”) after repayment of the Mezzanine Facility (plus accrued interest and other amounts payable) or after deduction of an amount for any other transaction entered into to refinance or extinguish the mezzanine facility (the amount so calculated the “Distribution Amount”), accrued to the Noteholders according to the below payment waterfall.

Net Proceeds” means the gross proceeds from the sale of all shares held by R-Logitech S.A. in Thaumas less all costs and expenses to be borne by the R-LOGITECH Group.

The Issuer will communicate the occurrence of the Thaumas Exit Event on its website and in the Federal Gazette (Bundesanzeiger) and, to the extent practicable under the rules of the Clearing System, by means of an announcement via the Clearing System.

Upon completion of the Thaumas Exit Event and the payment of the Exit-Redemption Amount to the Noteholders (the “Condition Subsequent”), the Issuer will be released from all remaining obligations under the Notes and any further liability of the Issuer for payment claims under the Notes will be excluded.

Payment Waterfal l” means the following order of payments:

(A)

Bis zu einem Ausschüttungsbetrag von EUR 117,5 Mio.

(A)

Up to a Distribution Amount of EUR 117.5 million

(a)

Erstens: Vollständige Rückzahlung der New Money-Schuldverschreibung mit Rückzahlungsprämie

(a)

Firstly: Full repayment of the New Money bond with redemption premium

(b)

Zweitens: der Restbetrag verteilt sich wie folgt:

35% des Restbetrags anteilig an alle Anleihegläubiger beider Anleihen

47% des Restbetrages anteilig an die New Money Anleihegläubiger

18% des Restbetrages anteilig an die Backstop-Anleihegläubiger

(b)

Secondly: The residual amount is divided as follows:

35% of the residual amount pro rata to all bondholders of both bonds

47% of the residual amount pro rata to the New Money Bondholders

18% of the residual amount pro rata to the Backstop Bondholders

(B)

Bei einem Ausschüttungsbetrag von mehr als EUR 117,5 Mio. und bis zu EUR 137,5 Mio

(B)

For a Distribution Amount of more than EUR 117.5 million und bis zu EUR 137.5 million

(a)

Erstens: Vollständige Rückzahlung der New Money-Schuldverschreibung mit Rückzahlungsprämie

(a)

Firstly: Full repayment of the New Money bond with redemption premium

(b)

Zweitens: 10 Mio. EUR für die Emittentin

(b)

Secondly: EUR 10 million for the Issuer

(c)

Drittens: der Restbetrag verteilt sich wie folgt:

35% des Restbetrags anteilig an alle Anleihegläubiger beider Anleihenr

47% des Restbetrages anteilig an die New Money Anleihegläubiger

18% des Restbetrages anteilig an die Backstop-Anleihegläubiger

(c)

Thirdly: The residual amount is divided as follows

35% of the residual amount pro rata to all bondholders of both bonds

47% of the residual amount pro rata to the New Money Bondholders

18% of the residual amount pro rata to the Backstop Bondholders

(C)

Bei einem Ausschüttungsbetrag von mehr als EUR 137.5 Mio.

(C)

For a Distribution Amount of more than EUR 137.5 million

(a)

Erstens: Vollständige Rückzahlung der New Money-Schuldverschreibung mit Rückzahlungsprämie

(a)

Firstly: Full repayment of the New Money bond with redemption premium

(b)

Zweitens: der Restbetrag verteilt sich wie folgt:

15% für die Emittentin

30% des Restbetrags anteilig an alle Anleihegläubiger beider Anleihen

40% des Restbetrages anteilig an die New Money Anleihegläubiger

15% des Restbetrages anteilig an die Backstop-Anleihegläubiger

(b)

Secondly: The residual amount is divided as follows:

15% for the Issuer

30% of the residual amount pro rata to all bondholders of both bonds

40% of the residual amount pro rata to the New Money Bondholders

15% of the residual amount pro rata to the Backstop Bondholders

Backstop-Anleihegläubiger” bezeichnet bestimmte institutionelle Anleihegläubiger der Schuldverschreibung 2018/​2024 und der von der R-Logitech Finance S.A. ausgegebenen Schuldverschreibung 2022/​2027, die sich gegenüber der Emittentin und der RL Holding im Rahmen einer sogenannten Backstop-Vereinbarung verpflichten sollen, ihre Erwerbsrechte auszuüben und darüber hinaus sämtliche nicht bezogenen New Money Schuldverschreibungen zu zeichnen und den hierauf entfallenen Ausgabebetrag zu zahlen.

Backstop Bondholders” means certain institutional bondholders of the 2018/​2024 Bond and the 2022/​2027 Bond issued by R-Logitech Finance S.A. who shall undertake vis-à-vis the Issuer and RL Holding under a so-called backstop agreement to exercise their purchase rights and, in addition, to subscribe to all unsubscribed New Money Bonds and to pay the issue amount attributable thereto.

(b) Die Emittentin schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

„§ 5 (b) der Anleihebedingungen wird ersatzlos gestrichen.“

(c) Die Emittentin schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

„§ 5 (c) der Anleihebedingungen wird geändert und wie folgt neu gefasst:

(c)

Vorzeitige Rücktzahlung nach Wahl der Emittentin. Die Emittentin ist berechtigt, die Schuldverschreibungen nach ihrer Wahl, insgesamt oder teilweise, durch Erklärung gemäß § 14 gegenüber den Gläubigern bis zum Fälligkeitstermin zu ihrem bis zu dem für die Rückzahlung festgesetzten Tag (der „Call-Rückzahlungstag“) (ausschließlich) zu ihrem Nennbetrag zurückzuzahlen.

Eine solche Kündigungserklärung ist unwiderruflich und muss die folgenden Angaben beinhalten: (i) die Erklärung, ob die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden und im letzteren Fall den Nennbetrag der zurückzuzahlenden Schuldverschreibungen, und (ii) den Call Rückzahlungstag, der nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Tage nach dem Tag der Kündigung durch die Emittentin gegenüber den Gläubigern liegen darf.

(c)

Early Redemption at the option of the Issuer. The Issuer is entitled to redeem the Notes at its option, in whole or in part, at their principal amount by giving notice to the Holders in accordance with § 14 by the Redemption Date on or before the date fixed for redemption (the “Call Redemption Date”).

Any such notice of redemption shall be irrevocable and shall specify: (i) whether the Notes are to be redeemed in whole or in part and, in the latter case, the principal amount of the Notes to be redeemed, and (ii) the Call Redemption Date, which shall not be less than 30 nor more than 60 days after the date of the notice of redemption given by the Issuer to the Holders.

2.2

TOP 2 – Änderung von § 4 (Verzinsung)

Die Emittentin schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

„§ 4 (a) der Anleihebedingungen wird wie folgt ersetzt:

(a)

Die Schuldverschreibungen werden (i) ab dem 29. März 2018 (einschließlich) (der „Begebungstag“) bis zum 29. März 2023 (ausschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,50 % jährlich verzinst und (ii) bleiben ab dem 29. März 2023 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstermin (wie in § 5 (a) definiert) unverzinst.

(a)

The Notes will bear interest on their principal amount (i) at a rate of 8.50% per annum as from 29 March 2018 (inclusive) (the “Issue Date”) until 29 March 2023 (exclusive), and (ii) will not bear any interest from 29 March 2023 onwards until the Redemption Date (as defined in § 5 (a)).

2.3

TOP 3 – Änderung von § 8 (Kündigungsrechte) und Verzicht auf die Ausübung von Kündigungsrechten

(a)

Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„§ 8 (a) (iii), (iv), (vi) und (vii) werden ersatzlos gestrichen. Unterabsatz (v) wird zu Unterabsatz (iii).“

(b)

Die Emittentin schlägt ferner vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„§ 8 der Anleihebedingungen wird um folgenden Absatz (d) ergänzt:

(d)

Die Anleihegläubiger verzichten in Ansehung der geplanten Veräußerung der Anteile an Thaumas bis ein-schließlich zum 31. Dezember 2024 auf etwaige Rechte gemäß

(i)

§ 8 (a) (i) der Anleihebedingungen („die Emittentin Kapital oder Zinsen nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag zahlt“); und

(ii)

auf etwaige Rechte nach § 490 BGB wegen einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der Emittentin, die Grund für das Abstimmungsverlangen ohne Versammlung inklusive der Beschlussvorschläge der Emittentin sowie des Notars Dr. Dirk Otto in der Zeit vom 22. Juni 2024, 0:00 Uhr bis 24. Juni 2024, 24:00 Uhr, sind bzw. waren, ihre Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig zu stellen und ihre sofortige Tilgung zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

(d)

With a view as to the planned sale of the shares in Thaumas up to and including 31 December 2024, the bondholders waive (verzichten auf) any rights pursuant to

(i)

Section 8 (a) (i) of the bond terms and conditions („the Issuer failst o provide principal or interest within 7 days of the relevant due date“); and

(ii)

any rights under § 490 of the German Civil Code (BGB) to declare their Notes due based on a substantial deterioration of the financial circum-stances of the Issuer which are or were the reason for the request of a voting without a meeting, including the resolution proposals of the Issuer and the notary Dr Dirk Otto in the period from 22 June 2024, 0:00 hours to 24 June 2024, 24:00 hours and to to declare their Notes due and to demand immediate redemption of their Notes at the Principal Amount plus accrued interest.”

2.4

TOP 4 – Änderung von § 9 der Anleihebedingungen (Zusätzliche Verpflichtungen)

Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„In § 9 (b) werden die Worte „die Double LuxCos“ gestrichen.“

„§ 9 (b) (iii) soll dahingehend und aus Klarstellungsgründen modifiziert werden, dass eine Veräußerung der Anteile an der Thaumas N.V. vom Anwendungsbereich ausgenommen ist.

§ 9 (b) (iii) wird daher wie folgt ergänzt:

„(iii)

Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung von Vermögen. Den Gesellschaften der Restricted Group ist es untersagt, Vermögensgegenstände (einschließlich Anteilen oder sonstigen Rechten an Gesellschaften) mit einem Wert von jeweils mindestens EUR 500.000,00 in einer einzelnen Transaktion oder einer Serie von Transaktionen (unabhängig davon, ob diese miteinander verbunden sind oder nicht) an Dritte zu verkaufen, zu veräußern oder zu übertragen, außer im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsgangs oder falls die Erlöse aus dem Verkauf, der Veräußerung oder der Übertragung von Vermögenswerten entweder zur Rückzahlung eines Teils des Nennbetrags der Schuldverschreibungen verwendet. Für die geplante Veräußerung der Anteile an der Thaumas N.V. soll die Regelung nicht zur Anwendung gelangen.“

(iii)

Limitation on Transfer of Assets. The Restricted Group companies are prohibited from selling, disposing of or transferring any assets (including any shares or other interests in a company) with a value of EUR 500,000.00 in each case, in a single transaction or a series of transactions (whether related or not) to a third party, other than in the ordinary course of business or if the proceeds of the sale, disposal or transfer of assets are either used to repay part of the principal amount of the Notes or reinvested into the respective business within 12 months of the date on which the sale, disposal or transfer of assets is completed. The provision shall not apply with respect to the contemplated sale of the shares in Thaumas N.V.”

„In § 9 (e) wird das Datum 31. Dezember 2024 durch „bis spätestens zum Laufzeitende“ ersetzt.“

„§ 9 (f) wird gestrichen und durch „[Freigehalten]“ ersetzt.“

„§ 9 (g) wird wie folgt ersetzt:

(g)

Die Gesellschaften der Restricted Group werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinsamen Vertreters, keine neue Verschuldung eingehen, begründen, begeben, übernehmen, garantieren oder anderweitig für Schulden haften, es sei denn diese Schulden wurden zur vollständigen Rückführung der Schuldverschreibungen oder Refinanzierung bestehender Schulden aufgenommen.

(g)

The companies of the Restricted Group shall, subject to the consent of the Common Representative, not incur, create, issue, assume, guarantee or otherwise be liable for any new indebtedness unless such indebtedness has been incurred to repay the Notes in full or to refinance existing indebtedness.

„In § 9 (h) werden die Worte „und geprüfte Jahresabschlüsse der Southern & Mediterranean Logistics S.A., Nectar Holdings Limited und R-LOGISTIC Group Ltd.“ gestrichen.

2.5

TOP 5 – Änderung von § 3 (Besicherung)

Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„§ 3 (a) Unterabsätze (v) and (vi) werden gestrichen.”

2.6

TOP 6 – Ausgabe von Erwerbsrechten zur Zeichnung neuer Schuldverschreibung gegen Zahlung eines Ausgabebetrages

Die Emittentin schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Gläubiger der bestehenden Schuldverschreibungen 2018/​2024 (ISIN: DE000A19WVN8; WKN: A19WVN) und Schuldverschreibungen 2022/​2027 (DE000A3K73Z7; WKN: A3K73Z) (zusammen die „RL-Schuldverschreibungen“) erhalten pro rata des von ihnen gehaltenen Nennbetrags und sämtlicher bis zu einem kurz vor dem Vollzug des Beschlusses festzulegenden Stichtag aufgelaufener Zinsen im Verhältnis zum gesamten ausstehenden Betrag beider bestehenden Schuldverschreibungen zu diesem Stichtag Erwerbsrechte zur Zeichnung neuer, besicherter Schuldverschreibungen, die von der RL Holding S.A., Luxemburg, einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg, mit Sitz in Luxemburg, und der Geschäftsanschrift: 28, Avenue Marie-Thérèse, eingetragen im Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B235287, einer indirekten Tochtergesellschaft der R-Logitech S.A.M., Monaco, im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 im Nennwert von jeweils EUR 1,00 zum Ausgabepreis von EUR 1,00 ausgegeben werden, zu den nachstehend näher genannten Bedingungen (die „New Money-Schuldverschreibungen“).

(a)

Beschreibung der Erwerbsrechte und der New Money-Schuldverschreibungen

Jedes Erwerbsrecht gewährt seinem Inhaber einen nicht verbrieften Anspruch gegen die Emittentin und die RL Holding SA (die „New Money Anbieter“) zum Erwerb von New Money-Schuldverschreibungen in einem noch festzulegenden Bezugsverhältnis. Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Erwerbsberechtigten jeweils zustehenden Erwerbsrechte ist deren jeweiliger Depotbestand an den bestehenden Schuldverschreibungen der R-Logitech S.A. mit Ablauf eines noch festzulegenden Stichtages.

Die New Money-Schuldverschreibungen sollen folgende Charakteristika aufweisen, wobei der Gemeinsame Vertreter ermächtigt ist, die wirtschaftlichen Bedingungen und nähere Ausgestaltung mit der Emittentin zu verhandeln.

(i)

Status der New Money-Schuldverschreibungen

Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit solchen Verbindlichkeiten nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.

Die New Money-Schuldverschreibungen werden die gleichen Sicherheiten wie die Schuldverschreibung 2018/​2024 (in Gestalt der mit Beschluss geänderten Fassung der Anleihebedingungen) und die Schuldverschreibung 2022/​2027 aufweisen und sollen im Verwertungsfall vorrangig gegenüber den Gläubigern der Schuldverschreibung 2018/​2024 und der Schuldverschreibung 2022/​2027 sein und nach Maßgabe einer noch abzuschließenden Gläubigervereinbarung (Intercreditor-Vereinbarung) befriedigt werden.

(ii)

Laufzeit der New Money-Schuldverschreibungen

Die Laufzeit der New Money-Schuldverschreibungen beginnt am noch festzulegenden Begebungstag und endet mit dem Eintritt des Thaumas Exit Events (oder im Falle einer vorzeitigen Kündigung).

Thaumas Exit Event“ bezeichnet den vollständigen Vollzug der Veräußerung der von der R-Logitech S.A. gehaltenen Beteiligung an der Thaumas. Die Emittentin wird den Eintritt des Thaumas Exit Events auf ihrer Webseite und im Bundesanzeiger und, sofern nach den Regeln des Clearingsystems durchführbar, mittels Bekanntmachung über das Clearingsystem kommunizieren.

(iii)

Rendite der New Money-Schuldverschreibungen und Rückzahlung

Die New Money-Schuldverschreibungen werden nicht fest verzinst.

Die New Money-Schuldverschreibung werden ausschließlich aus dem Nettoverkaufserlös (d.h. Bruttoerlös nach Abzug aller von der R-LOGITECH-Gruppe zu tragenden Kosten und Auslagen) aus der Beteiligung an der Thaumas N.V. und nach der Rückzahlung der Mezzanine Fazilität (nebst aufgelaufenen Zinsen und sonstigen zahlbaren Beträgen) oder nach Abzug des Betrages für eine andere Transaktion, die zur Refinanzierung oder zum Erlöschen der Mezzanine Fazilität abgeschlossen wird (der so berechnete Betrag der „Ausschüttungsbetrag“), zum Nennbetrag zuzüglich des 1,5-fachen ihres Nennbetrags („Rückzahlungsprämie“) zurückgezahlt.

Die Ausschüttung des Ausschüttungsbetrags an die Anleihegläubiger der New Money Schuldverschreibungen, die Emittentin und die bestehenden Schuldverschreibungen 2018/​2024 und 2022/​2027 sowie die Backstop-Anleihegläubiger erfolgt in der folgenden Reihenfolge („Wasserfall“):

(A)

Bis zu einem Ausschüttungsbetrag von 117.5 Mio. EUR

(a)

Erstens: Vollständige Rückzahlung der New Money Anleihe mit Rückzahlungsprä-mie

(b)

Zweitens: Der Restbetrag verteilt sich wie folgt:

– 35% des Restbetrags pro rata an alle Anleihegläubiger beider Anleihen

– 47% des Restbetrags pro rata an die New Money-Anleihegläubiger

– 18% des Restbetrags pro rata an die Backstop-Anleihegläubiger*

(B)

Bei einem Ausschüttungsbetrag von mehr als 117,5 Mio. EUR bis zu 137,5 Mio. EUR

(a)

Erstens: Vollständige Rückzahlung der New Money Anleihe mit Rückzahlungsprämie

(b)

Zweitens: 10 Mio. EUR für die Emittentin

(c)

Drittens: Der Restbetrag verteilt sich wie folgt

– 35% des Restbetrags pro rata an alle Anleihegläubiger beider Anleihen

– 47% des Restbetrags pro rata an die New Money-Anleihegläubiger

– 18% des Restbetrags pro rata an die Backstop-Anleihegläubiger*

(C)

Bei einem Ausschüttungsbetrag von mehr als 137,5 Mio. EUR

(a)

Erstens: Vollständige Rückzahlung der New Money Anleihe mit Rückzahlungsprä-mie

(b)

Zweitens: Der Restbetrag verteilt sich wie folgt:

– 15% für die Emittentin

– 30% des Restbetrags pro rata an alle Anleihegläubiger beider Anleihen

– 40% des Restbetrags pro rata an die New Money-Anleihegläubiger

– 15% des Restbetrags pro rata an die Backstop-Anleihegläubiger*

* Bestimmte institutionelle Anleihegläubiger der Schuldverschreibungen 2018/​2024 sowie der Schuldverschreibungen 2022/​2027 (die „Backstop-Anleihegläubiger“) sollen sich gegenüber der Emittentin und der RL Holding im Rahmen einer sog. Back-Stop-Vereinbarung verpflichten, ihre sämtlichen Erwerbsrechte auszuüben und darüber hinaus sämtliche nicht-bezogenen New Money-Schuldverschreibungen zu zeichnen und den entsprechenden Ausgabebetrag zu zahlen.

Der Rückzahlungsbetrag einer jeden New Money-Schuldverschreibung wird von der Emittentin berechnet und auf ihrer Webseite und im Bundesanzeiger und, sofern nach den Regeln des Clearingsystems durchführbar, mittels Bekanntmachung über das Clearingsystem kommuniziert. Sämtliche Zahlungen auf die New Money-Schuldverschreibungen erfolgen nur aus und in Höhe des Ausschüttungsbetrages, der aufgrund des Thaumas Exit Events erlöst werden kann oder den die Emittentin daraus erhält, und gemäß dem Wasserfall. Darüber hinaus besteht kein Zahlungsanspruch der Anleihegläubiger.

(iv)

Anwendbares Recht

Die New Money-Schuldverschreibungen werden voraussichtlich luxemburger oder englischem Recht unterliegen.

(v)

Corporate Governance-Aspekte auf Ebene der RL Holding/​R-Logitech S.A.

Der Gemeinsame Vertreter oder eine sonstige Person soll als Mitglied im Verwaltungsrat der RL Holding (Emittentin der New Money-Schuldverschreibung) bestellt werden und zudem den Status eines Beobachters im Verwaltungsrat der R-Logitech S.A. (Inhaber der Beteiligung an der Thaumas) erhalten.

(b)

Ausübung der Erwerbsrechte und Abwicklung des Angebots der New Money-Schuldverschreibungen

Die New Money-Schuldverschreibungen werden gegen Zahlung des Nominalbetrages in Höhe von EUR 1,00 je New Money-Schuldverschreibung ausgegeben.

Die auf die Backstop-Investoren entfallenden New Money-Schuldverschreibungen, sowie etwaige weitere, während der New Money Angebotsfrist (wie unten definiert) von den Erwerbsberechtigten nicht bezogene New Money-Schuldverschreibungen, werden nicht als Teil des öffentlichen Erwerbsangebots angeboten werden, sondern werden den Backstop-Investoren gegebenenfalls vorab im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung in bestimmten Rechtsordnungen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nach Maßgabe von Regulation S des United States Securities Act of 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) (der „Securities Act“) sowie außerhalb von Kanada, Australien und Japan angeboten, und vorbehaltlich der Ausübung der Erwerbsrechte durch die übrigen Anleihegläubiger, bei diesen platziert werden (die „Privatplatzierung“). Die Privatplatzierung wird voraussichtlich vor Beginn der New Money Angebotsfrist stattfinden.

Die Gläubiger der RL-Schuldverschreibungen können die Erwerbsrechte jeweils nur im Rahmen eines von der Emittentin noch zu veröffentlichenden Angebots zum Erwerb der New Money-Schuldverschreibungen (das „New Money Angebot“) während der in dem New Money Angebot angegebenen Frist (die „New Money Angebotsfrist“) ausüben. Nicht fristgemäß ausgeübte Erwerbsrechte verfallen und werden nach Ablauf der New Money Angebotsfrist wertlos ausgebucht. Die New Money Angebotsfrist beginnt erst, nachdem ein von der zuständigen Behörde gebilligter Wertpapierprospekt in Bezug auf die New Money-Schuldverschreibungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Wertpapiergesetzen veröffentlicht wurde. Die Emittentin wird den Beginn und das Ende der New Money-Angebotsfrist im Bundesanzeiger veröffentlichen.

Der Beginn und das Ende der New Money Angebotsfrist sowie die weiteren Einzelheiten zur Ausübung der Erwerbsrechte werden von der Emittentin im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin, bekannt gemacht. Jeder Gläubiger der RL-Schuldverschreibungen darf seine Erwerbsrechte nur unter der Voraussetzung ausüben, dass die Ausübung nach den auf ihn anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist.

Es wird ausdrücklich klargestellt, dass keine Pflicht seitens der Erwerbsberechtigten zur Zeichnung der New Money-Schuldverschreibungen besteht und auch kein Barausgleich oder Abfindung gezahlt wird, sofern die Erwerbsberechtigten ihr Erwerbsrecht nicht ausüben.

(c)

Ermächtigungen der Abwicklungsstelle

Die Emittentin behält sich vor, eine Bank bzw. Wertpapierdienstleistungsinstitut mit der wertpapiertechnischen Abwicklung des Einbuchens der Erwerbsrechte und des Umtauschs zu beauftragen („Abwicklungsstelle“).

Die Gläubiger der RL-Schuldverschreibungen bevollmächtigen und ermächtigen hiermit über ihre jeweilige Depotbank die Abwicklungsstelle, alle Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die zur Vollziehung und technischen Abwicklung des Erwerbsangebots und des Anleiheumtauschs an die Inhaber der RL-Schuldverschreibungen, die Erfüllung der Erwerbsrechte sowie die Lieferung der New Money-Schuldverschreibungen erforderlich oder zweckmäßig sind.

Dies umfasst insbesondere auch Weisungen an die Clearstream Banking AG („Clearstream“ oder jedes andere Clearing-System das „Clearing-System“) im Zusammenhang mit der technischen Abwicklung des Erwerbsangebots und des Anleiheumtauschs. Insbesondere bevollmächtigen und ermächtigen die Anleihegläubiger die Abwicklungsstelle, sämtliche RL-Schuldverschreibungen nach Vollzug des Anleihe-Umtauschs über das Clearing-System einzuziehen und die über die RL-Schuldverschreibungen ausgestellten Urkunden herauszuverlangen.

(d)

Ermächtigungen des Gemeinsamen Vertreters zu diesem Tagesordnungspunkt

Im Hinblick auf den Vollzug dieses Tagesordnungspunktes wird der Gemeinsame Vertreter in Ergänzung der gemäß der Beschlussfassung vom 29. März 2023 erfolgten Ermächtigung ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgestaltung der New Money-Schuldverschreibungen und des Umtauschs weiter zu konkretisieren und mit der Emittentin zu verhandeln und für die Gläubiger der Schuldverschreibung 2018/​2024 die finale Ausgestaltung der New Money-Schuldverschreibungen zu verhandeln und festzulegen, insbesondere auch Gläubigervereinbarungen (Intercreditor Agreements) zu verhandeln und zugunsten der Gläubiger der Schuldverschreibungen 2018/​2024 auszufertigen.

(e)

Vollzugsbedingungen und Vollzugszeitpunkt

Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt gefasste Beschluss soll erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn die Emittentin gegenüber dem als Versammlungsleiter fungierenden Notar bestätigt hat, dass sämtliche Vollzugsbedingungen eingetreten sind oder auf diese verzichtet wurde und der Gemeinsame Vertreter bestätigt hat, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die gegen die Richtigkeit der vorgenannten Bestätigung sprechen, wobei er sich auf die Aussagen von Dritten, insbesondere Rechtsberater der Emittentin, verlassen darf.

Der gemäß diesem Tagesordnungspunkt gefasste Beschluss soll zudem erst gemäß § 21 SchVG vollzogen werden, wenn

(i)

die Emittentin und der Gemeinsame Vertreter gegenüber dem als Abstimmungsleiter fungierenden Notar bestätigt haben, dass alle gem. Tagesordnungspunkt noch offenen Punkte final verhandelt wurden; und

(ii)

die Gläubiger der Schuldverschreibungen 2022/​2027 einem in den wirtschaftlichen Eckdaten einheitlichen Konzept zu diesem Tagesordnungspunkt im Rahmen einer separaten Gläubigerabstimmung zugestimmt haben.“

3.

Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis

3.1

Gemäß § 13 (a) der Anleihebedingungen können die Anleihebedingungen durch die Emittentin mit Zustimmung der Anleihegläubiger aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 5 ff. SchVG in seiner gültigen Fassung geändert werden.

3.2

Die Anleihegläubiger beschließen gemäß § 13 (c) (ii) der Anleihebedingungen im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG.

3.3

Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe des § 18 Absatz 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 1 SchVG gegeben, wenn mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen an der Abstimmung ohne Versammlung teilnimmt.

3.4

Die Beschlüsse gemäß Ziffer 2 dieser Aufforderung zur Stimmabgabe bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent der an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 13 (b) Satz 2 der Anleihebedingungen.

4.

Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse

Wenn die Anleihegläubiger wirksam über die Beschlussgegenstände gemäß Ziffer 2 beschließen, hat das insbesondere folgende Rechtsfolgen:

Ein mit erforderlicher Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.

5.

Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung

5.1

Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter gemäß § 18 Absatz 2 SchVG geleitet.

5.2

Anleihegläubiger, die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Abstimmungszeitraum (vom 22. Juni 2024, um 0:00 Uhr bis zum 24. Juni 2024, um 24:00 Uhr) in Textform (§ 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“)) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der unten aufgeführten Adresse abgeben („Stimmabgabe“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. Stimmabgaben, die nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums, also zu früh oder zu spät, dem Abstimmungsleiter zugehen, werden nicht berücksichtigt.

5.3

Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse:

Notar Dr. Dirk Otto
– Abstimmungsleiter –
DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
„Anleihe 2018/​2024 der R-LOGITECH S.A.M.: Abstimmung ohne Versammlung“
Postanschrift: Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de

Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind:

ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Form eines Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk des depotführenden Instituts (wie unter Ziffer 6.3 definiert);

ein Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis nach Maßgabe der Ziffer 6.5, sofern der Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten wird; und

eine Vollmacht nach Maßgabe von Ziffer 7, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird.

Ferner wird darum gebeten, dass Anleihegläubiger, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht oder nach ausländischem Recht sind, durch Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem einschlägigen Register oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung nach Maßgabe von Ziffer 6.4 ihre Vertretungsbefugnis nachweisen. Die Vorlage dieses Nachweises ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung.

5.4

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der Webseite der Emittentin unter www.r-logitech.com in der Rubrik „https:/​/​www.r-logitech.com/​bond/​“ ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar ist. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt jedoch nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. In das Formular für die Stimmabgabe werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/​oder Ergänzungsverlangen aufgenommen werden. Gehen rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge nach der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe beim Abstimmungsleiter ein, wird das Formular aktualisiert.

5.5

Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen.

6.

Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise

6.1

Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen im Abstimmungszeitraum nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 6.3 spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweist.

6.2

An der Abstimmung ohne Versammlung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennwerts der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe der R-LOGITECH S.A.M. teil. Jede Schuldverschreibung gewährt eine Stimme.

6.3

Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums nachweisen. Hierzu ist in Textform (§ 126 b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit einem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Buchstaben a) und b) an den Abstimmungsleiter zu übermitteln („Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk“):

a)

Besonderer Nachweis

Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers bezeichnet und (ii) den gesamten Nennwert der Schuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot dieses Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.

b)

Sperrvermerk

Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Anleihe der R-LOGITECH S.A.M. während des gesamten Abstimmungszeitraums beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.

Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer jeweiligen depotführenden Bank in Verbindung setzen.

Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums in Textform (§ 126 b BGB) übermittelt haben, und/​oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte eines solchen Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.

Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Webseite der Emittentin unter www.r-logitech.com in der Rubrik „https:/​/​www.r-logitech.com/​bond/​“ abgerufen werden.

6.4

Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch Übersendung eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 6.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Abstimmung ohne Versammlung.

6.5

Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z.B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzliche Vertreter oder Amtswalter spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z.B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestallungsurkunde).

7.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Absatz 1 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform im Sinne von § 126 b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Webseite der Emittentin unter r-logitech.com in der Rubrik „Investor Area /​ Gläubigerabstimmung Anleihe 2018/​2024“ abgerufen werden. Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (siehe Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen.

8.

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen

8.1

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten („Gegenantrag“).

8.2

Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden („Ergänzungsverlangen“).

8.3

Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin oder den Abstimmungsleiter zu richten und können vor Beginn des Abstimmungszeitraums per Post, Fax oder E-Mail an den Abstimmungsleiter oder die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:

R-LOGITECH S.A.M.
– Investor Relations –
„Anleihe 2018/​2024 der R-LOGITECH S.A.M.: Abstimmung ohne Versammlung“
7, Rue du Gabian, 98 000 Monaco, Fürstentum Monaco
investorrelations@r-logitech.com
oder:
Notar Dr. Dirk Otto
– Abstimmungsleiter –
DENK Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
„Anleihe 2018/​2024 der R-LOGITECH S.A.M.: Abstimmung ohne Versammlung“
Postanschrift: Lindenstraße 15, 60325 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 975828-28
E-Mail: abstimmung@denk-legal.de
8.4

Zwingend beizufügen ist auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/​oder ein Ergänzungsverlangen ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk (siehe Ziffer 6.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.

9.

Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen 2018/​2024

Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibungen 2018/​2024 beträgt EUR 254.324.000, eingeteilt in 254.324 Schuldverschreibungen im Nennwert von jeweils EUR 1.000,00.

Sollte sich im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn des Abstimmungszeitraums eine Änderung des Volumens der Schuldverschreibungen 2018/​2024 ergeben, ist der geänderte Betrag maßgeblich.

Die Emittentin oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen halten derzeit keine Schuldverschreibungen 2018/​2024 .

10.

Weitere Informationen

Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Webseite der Emittentin unter www.r-logitech.com in der Rubrik „https:/​/​www.r-logitech.com/​bond/​“.

11.

Unterlagen

Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.r-logitech.com in der Rubrik „https:/​/​www.r-logitech.com/​bond/​“ zur Verfügung:

Diese Aufforderung zur Stimmabgabe an einer Abstimmung ohne Versammlung nebst den darin enthaltenen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung und die Ausübung der Stimmrechte abhängen,

die Anleihebedingungen der Anleihe der R-LOGITECH S.A.M.,

das Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (bei Bedarf wird das bereits veröffentlichte Formular aktualisiert),

das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte und

das Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk.

Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:

R-LOGITECH S.A.M.
– Investor Relations –
„Anleihe 2018/​2024 der R-LOGITECH S.A.M.: Abstimmung ohne Versammlung“
7, Rue du Gabian, 98 000 Monaco, Fürstentum Monaco
investorrelations@r-logitech.com

Monaco, im Juni 2024

R-LOGITECH S.A.M.

Executive Board

Auch der von der R-LOGITECH beauftragte Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung der R-LOGITECH S.A.M. zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Abstimmungszeitraums von 22. Juni 2024, um 0:00 Uhr und endend am 24. Juni 2024, um 24:00 Uhr (eingehend) in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt (i) die unter Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe von der Emittentin unterbreiteten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2024

 

Dr. Dirk Otto, Notar

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