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RA Dr. Thomas Pforr zur Durchsuchung der Geschäftsräume der Lombardiumgesellschaften

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Staatsanwaltschaft Hamburg greift endlich durch – Dr. Pforr sieht Teilerfolg durch behördliche Sicherungsmaßnahmen zu Gunsten der Investoren!

Viele Anleger werden aufatmen!

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat heute Tatsachen geschaffen in dem von Vermutungen, Spekulationen und Unwägbarkeiten geprägtem Hamburger Pfandhaus-Skandal.

Im Verlaufe des heutigen Tages wurden die Geschäftsräume der LombardiumClassic 3 GmbH & Co KG in Hamburg behördlichen Zwangsmaßnahmen unterzogen!

Endlich – wohl nicht zuletzt wegen Gefahr im Verzug – wurden mit behördlichem Großaufgebot die Geschäftsräume durchsucht und Pfandgüter sichergestellt! Ein gewisser öffentlicher Druck war bereits durch Presseveröffentlichung gegeben.

Zumindest die sichergestellten Wertgegenstände dürften nun zu Gunsten der Gläubiger der Gesellschaft gesichert sein. Dies sind vor allem letztlich die Anleger selbst.

Jedem Anleger dürfte spätestens jetzt bewußt sein, daß etwas mit seiner Kapitalanlage nicht stimmt!
Das schafft vor allem auch Sachverhaltsklarheit für den einzelnen Geldanleger hinsichtlich nunmehr als offensichtlich unzutreffend ersichtlicher Beruhigungsversuche der Gesellschaften aber auch diverser Anlagevermittler und vor allem auch einer Schutzgemeinschaft von  Vermittlern vor Anlegerschadensersatzansprüchen…!

Spätestens jetzt sollt jedem Anleger klar sein, dass akuter Handlungsbedarf zur Sicherung seiner Rechtsinteressen besteht. Jedwede Zahlungsaufforderung sollte kritisch hinterfragt und einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Ebenso sollte jeder Anleger Kontakt zu seinem Anlagevermittler aufnehmen oder aufnehmen lassen, verbunden mit der Frage, wie es zum aktuellen Szenario kommen konnte und, ob – gutgläubiges Handeln des Vermittlers unterstellt – zumindest  Versicherungsschutz zu Gunsten des geschädigten Anlegers besteht!

An die offensichtlich zumindest im Umgang mit Anlegergeldern wenig erfolgreiche (wenn nicht sogar strafrechtlich und/oder zivilrechtlich für den Schaden verantwortliche, was noch offen ist) Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft sei die Frage gestattet, warum sie die Zwangsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft zur Sachverhaltsaufklärung und Vermögenssicherung angeblich begrüßt??!

Solche behördlichen Zwangs- und Aufklärungsmaßnahmen sind nämlich nur dann nötig, wenn die dafür normalerweise zuständige Geschäftsleitung schlecht arbeitet, versagt oder ganz und gar betrügt, was wir nicht unterstellen aber aufgrund des hinreichenden Tatverdachts der Staatsanwaltschaft Hamburg auch nicht ausschließen können!

Die auf die konkreten Rechtsfragen des Hamburger Pfandhausskandals spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei Pforr & Kollegen stehen, neben Dr. Pforr persönlich, betroffenen Anlegern für Rückfragen und die konkrete Vertretung der Anlegerinteressen zur Verfügung.

Wir gehen hierbei umfassend und konsequent zu Gunsten des Anlegers gegen die Beteiligungsgesellschaften sowie jedweden Verantwortlichen vor, unter besonderer Berücksichtigung der ggf. versicherungsgedeckten Beraterhaftung!

Dr. Thomas Pforr
Rechtsanwalt

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