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RA Jochen Resch den mag Rechtsanwalt Thomas Arndt von adcada.law nicht besonders

Alexas_Fotos (CC0), Pixabay
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Nun, dass Anwälte in Schriftsätzen an ein Gericht zur Verteidigung ihrer Mandanten auch mal „mit übelsten Ausführungen“ reagieren, das kennen wir seit 10 Jahren nicht nur von Thomas Arndt von adcada.law.

Natürlich dürfte Benjamin Franklin Kühn, GF diverser adcada Firmen, bei einem Blick auf das Suchmaschinenergebnis bei google nicht sonderlich erfreut sein, denn da finden sich dann einige Angebote von Anlegerschutzanwälten wieder, die die 7 Warnhinweise von Finanzaufsichtsbehörden natürlich zum Anlass nehmen, um für ihre eigene anwaltliche Dienstleistung zu werben. Legitim und in Sachen adcada dann wohl auch angebracht.

Zu den großen Kritikern gehört auch Rechtsanwalt Jochen Resch aus Berlin. Einen Rechtsanwalt, der sich auf Emittenten-Seite sicherlich in den letzten 20 Jahren wenig Freunde gemacht hat, aber eben auch ein Rechtsanwalt ist, der vielen betrogenen Anlegern geholfen hat.

Genau dieser Jochen Resch war dann in einem Schriftsatz von Rechtsanwalt Thomas Arndt von adcada.law auch einer der großen Angriffspunkte, um seinen Mandanten Benjamin Franklin Kühn zu verteidigen.

Zitat:
Bei Herrn RA Jochen Resch aus Berlin handelt es sich aus Sicht der ADCADA Unternehmensgruppe wohl um einen der umstrittensten Rechtsanwälte Deutschlands. Mit Mandantenfang der übelsten Sorte sorgt Jochen Resch seit Jahrzehnten immer wieder für Aufsehen: Anlegern wird mit allen Mitteln eingeredet, dass sie Schrottimmobilien erworben oder schlechte Anleihen gezeichnet hätten.

Zur Einordnung dieses Kollegen:
Um die Anleger überhaupt einmal davon zu überzeugen, dass sie geschädigt wurden, bedienen sich ,,Anlegerschutzanwälte“ vom Schlage eines Jochen Resch verschiedener Vorgehensweisen, die jedoch immer dasselbe Ziel haben: Ein Mandat zu bekommen und in Folge hohe Honorarnoten zu schreiben.
Zitat Ende

Aus unserer Sicht ist es eine sehr schlechte Art der Verteidigung mit dem Finger auf andere zu zeigen, denn letztlich zeigt man dann auch immer auf sich zurück.

Es gibt viele Rechtsanwälte, die einen guten Job für Anleger machen, und mit Verlaub bei all den mutmaßlichen Anlegertäuschungen durch die adcada Gruppe braucht es solcher Fachleute, um dann diese Vorgänge auch juristisch aufzuarbeiten.

Die eine Seite ist die strafrechtliche Seite, die haben in Sachen adcada die Staatsanwaltschaft Rostock und die Staatsanwaltschaft im Liechtensteinischen Vaduz übernommen, aber hier geht es um zivilrechtliche Ansprüche und die Begründung und Durchsetzung dafür.

Das Ihnen diese Tätigkeiten und die Werbung dafür dann nicht gefallen mögen, wen interessiert das? Wichtig ist doch aber, dass es für die Anleger ein gutes Ergebnis gibt. Dieses gute Ergebnis kann nur sein, nach heutigem Stand der Dinge, dass diese ihr investiertes Kapital zurückbekommen.

Sie haben doch vor dem Landgericht Rostock im Prozess gegen Rechtsanwalt Jens Reime ganz klar eingeräumt, dass das Unternehmen adcada.capial GmbH sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Kann denn dann, wenn ein Anleger das erfährt, noch ruhig abwarten und sich Durchhalteparolen erzählen lassen?

Muss er nicht vielmehr handeln und sich Sorgen um sein Geld machen? Geld von dem möglicherweise ja auch ihre anwaltlichen Honorarnoten beglichen werden.

Ziehen Sie die Karte „Nachrangklausel in Bezug auf die adcada.capital GmbH“, dann müssen sie zwangsläufig doch zugeben, dass das Unternehmen ansonsten, wenn es seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen müsste, droht in Insolvenz zu gehen.

Da würde ich aber als Anleger ganz schnell einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Möglich, dass der Anlegerschutzanwalt das mit der Nachrangklausel ja ganz anders bewertet als die von Ihnen beauftragte Kanzlei.

Was wir noch aufklären wollen, sehr geehrter Herr Arndt von adcada.law, ist Ihre Aussage in Sachen ihrer eigenen Person. In welcher Form sie wirklich für das Unternehmen adcada.law tätig waren.

Ich bin überzeugt davon, dass sich für Ihre Aussage in dem betreffenden Schriftsatz: Der Unterzeichner ist, was ausdrücklich im Termin zur mündlichen Verhandlung sowohl anwaltlich als auch an Eides statt versichert werden wird, ausschließlich selbständiger Rechtsanwalt und nicht nur für die Verfügungsklägerseite tätig, d.h. weder Angestellter noch Syndikus schon gar nicht vermeintlicher ,,Compliance Beauftragter“.

Zitat Ende

möglicherweise auch die Justiz interessieren wird. In unserem Artikel „Einer lügt“ haben wir das ja bereits aufgearbeitet.

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