Wie auf der Homepage der Rechtsanwälte zu lesen, haben die Rechtsanwälte Lachmair und Kollegen vor dem Landgericht München I einen Prozess gegen ein Policenankaufsunternehmen für einen ihrer Mandanten gewonnen.Verurteilt wurde hier der Initiator als auch der den Initiator begleitende Rechtsanwalt. Nach Meinung des Gerichtes lag bei dem Geschäftsmodel des Initiators eindeutig ein Geschäft vor, welches nach dem KWG genehmigungspflichtig gewesen wäre. Hier lag das Treuhandmodel vor, welches schon beim Unternehmen 4Future zu einer Gewerbeuntersagung durch die BaFin geführt hatte.
Lachmair und Kollegen haben im Übrigen auch in einem weiteren Fall, betreffend die Prime Select AG, Klage beim Landgericht München eingereicht. Hier versucht man, dem Zugriff der BaFin dadurch zu entgehen, dass man „Nachrangdarlehen“ vergibt. Aus unserer Sicht kann auch diese Masche keinen Erfolg haben. Darlehen ist Darlehen, egal, wie sich dies konkret in der Bilanz niederschlägt und wie es bezeichnet wird. Dies ist ebenfalls auf der Homepage zu lesen.
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