Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe teilte heute mit, die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger gegen die Verurteilung Beckers zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe seien als unbegründet verworfen worden.
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