Die BaFin hat am 12. Januar 2022 gegenüber der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Satz 2 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Bei einer Sonderprüfung hatte sich gezeigt, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.
Die Maßnahme ist seit dem 21. Februar 2022 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
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