Eigentlich sollte es für den Treuhänder von drei Fondsgesellschaften doch ein Pflichttermin sein, an den Gesellschafterversammlungen teilzunehmen. Gut bezahlt wird Herr M. ja dafür von den Gesellschaften ja. Über Jahre gab es bei den V+Plus Fonds keine Gesellschafterversammlungen, was bedeutete, dass der Treuhänder alles bequem von seinem Schreibtisch aus erledigen konnte. Wenig Arbeit und ein gutes Honorar, das wünscht sich sicherlich jeder Rechtsanwalt. Erstaunlich war dann, dass jener Rainer T. Majorek bei den letzten Anlegerversammlungen unentschuldigt gefehlt hat. Mal abgesehen davon, dass sich so etwas nicht gehört, wenn man einen ordentlichen und guten Job machen will, sind den Fondsgesellschaften dadurch erhebliche Konsequenzen vor allem finanzieller Art entstanden.
Sollte Herr M. nun am morgigen Tag zu den Gesellschafterversammlungen erscheinen, dann sollte man ihm von Seiten der Anleger einmal die Frage stellen, warum er zweimal unentschuldigt gefehlt hat. Letztlich sollte die Fondsgeschäftsführung prüfen, inwieweit man Herrn Majorek für das Nichterscheinen und die daraus entstandenen Mehrkosten haftbar machen kann.
Kommentar hinterlassen