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Raisin Bank AG – die von Weltsparen – und die miese Bilanz

Antranias (CC0), Pixabay
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Fast 20 Millionen Euro als kumuliertes Minus in einer Bilanz lässt eine solche Aussage sicherlich zu.

Raisin Bank AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Raisin Bank AG, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Raisin Bank AG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Raisin Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Den im Lagebericht enthaltenen Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Hervorhebung eines Sachverhaltes

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Wir verweisen auf die Angaben zur Unsicherheit künftiger Entwicklungen der Geschäftstätigkeit im Abschnitt 2. „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang sowie auf die Angaben in Abschnitt „Prognose-Chancen-Risiken“ des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Bank in den letzten drei Geschäftsjahren Verluste erzielt hat und damit eine wesentliche Unsicherheit im Hinblick auf § 35 Abs. 2 Nr. 4b KWG begründet. Die Verluste sind durch die überproportional hohe Eigenkapitalausstattung der Bank kompensiert, die zudem vom Eigentümer im Januar 2021 um weitere EUR 10 Mio. gestärkt wurde. Der Vorstand sieht angesichts der zum Bilanzstichtag überdurchschnittlichen und danach weiter gestärkten Eigenkapitalausstattung keine Risiken für den Bestand und die weitere Entwicklung der Raisin Bank.

Nach § 35 Abs 2 Nr 4. b) KWG hat die BaFin die Möglichkeit, die Erlaubnis zu widerrufen. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, deuten diese Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Realisierung von Provisionserträgen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Provisionserlöse sind die wesentliche Ertragsquelle der Gesellschaft und betragen ca. 66 % der Erträge. Die zu vereinnahmenden Provisionserträge werden ausschließlich manuell berechnet und in Rechnung gestellt. Aufgrund der Vielfalt an vertraglichen Vereinbarungen wird die Realisierung der Provisionserträge als komplex betrachtet, so dass ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung besteht.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns mit den Prozessen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Berechnung sowie Verbuchung der Provisionen befasst.

Für die ausgewiesenen Provisionserlöse haben wir anhand von Stichproben die korrekte Provisionsvereinnahmung nachvollzogen, indem wir die Provisionsberechnungen der Gesellschaft mit den vertraglichen Vereinbarungen abgeglichen haben. Sofern die Bank die Provisionsberechnung auf Basis von Provisionsabrechnungen Dritter durchgeführt hat, haben wir die entsprechenden Abrechnungen des Kooperationspartners in Stichproben nachvollzogen. Wir haben die Gutschriften auf den Konten der Raisin Bank mit den Berechnungen abgeglichen und kontrolliert, dass keine späteren Rückbelastungen oder Gutschriften vorgenommen wurden.

Für die periodengerechte Vereinnahmung der Provisionen haben wir den Zeitraum der Leistungserbringung mit der Buchungsperiode abgestimmt.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bzgl. der Realisierung von Provisionserträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang der Gesellschaft unter Abschnitt 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Lagebericht enthaltene „Erklärung zur Unternehmensführung“.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. April 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. August 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Raisin Bank AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Müller-Tronnier.

 

Eschborn, 28. Mai 2021

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Müller-Tronnier, Wirtschaftsprüfer

Lingner-Fink, Wirtschaftsprüfer

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 400,00 1
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 388.297.849,53 375.070
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 388.297.849,53 (Vorjahr: TEUR 375.070 )
c) Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 388.298.249,53 0
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 7.731.076,24 225
b) andere Forderungen 170.940,99 7.902.017,23 101
3. Forderungen an Kunden
darunter: durch Grundpfandrechte
gesichert: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0 )
Kommunalkredite: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0 ) 19.416.785,48 2.218
4. Treuhandvermögen
darunter Treuhandkredite EUR 327.272.570,71 (Vorjahr: TEUR 298.410) 327.272.570,71 298.410
5. Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.706.306,00 361
c) Geschäfts- oder Firmenwerte 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 1.706.306,00 0
6. Sachanlagen 125.306,00 100
7. Sonstige Vermögensgegenstände 8.048,32 8
8. Rechnungsabgrenzungsposten 309.700,84 267
Summe der Aktiva 745.038.984,11 676.761

PASSIVSEITE

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 299.563,14 305
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 299.563,14 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 0,00 0
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 0,00 0
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 391.791.007,83 350.910
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 199.812,01 391.990.819,84 391.990.819,84 0
3. Treuhandverbindlichkeiten 327.272.570,71 298.410
darunter: Treuhandkredite 327.272.570,70 (Vorjahr: TEUR 298.410)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 848.141,42 580
5. Rechnungsabgrenzungsposten 50.495,25 71
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9.705.027,00 9.216
b) Steuerrückstellungen 0,00 0
c) andere Rückstellungen 1.141.723,77 10.846.750,77 608
7. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 9.986.000,00 9.986
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen 0,00 9.986.000,00 0
b) Kapitalrücklage 19.853.553,06 19.854
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.848.832,00 1.849
cb) Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitsbeteiligten Unternehmen 0,00 0
cc) satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0
cd) andere Gewinnrücklagen 1.250.000,00 3.098.832,00 1.250
d) Bilanzgewinn/​Bilanzverlust -19.207.742,08 13.730.642,98 -16.277
Summe der Passiva 745.038.984,11 676.761
Vorjahr
EUR EUR TEUR
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen 139,59 168
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 139,59 0

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

AUFWENDUNGEN

Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinsaufwendungen 0,53 0
abzgl. positive Zinsen -2.190.019,62 -2.190.019,09 -949
2. Provisionsaufwendungen 16.039,71 15
3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 3.348.227,42 2.908
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.290.025,35 4.638.252,77 1.324
darunter: für Altersversorgung EUR 818.359,33 (Vorjahr: TEUR 866 )
b) andere Verwaltungsaufwendungen 3.911.714,00 8.549.966,77 3.130
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 330.570,31 169
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 264.855,04 334
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft, Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 272.955,66 169
7. Außerordentliche Aufwendungen 125.196,90 94
Summe der Aufwendungen 7.369.565,30 7.194

ERTRÄGE

Vorjahr
EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 135.951,93 18
abzgl. negative Zinsen aus Geldmarktgeschäften -2.318.141,76 -1.129
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0,00 -2.182.189,83 0
2. Provisionserträge 6.079.455,34 4.551
3. Sonstige betriebliche Erträge 540.630,18 346
davon: Erträge aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
4. Außerordentliche Erträge 697,46 0
5. Jahresfehlbetrag 2.930.972,15 3.408
Summe der Erträge 7.369.565,30 7.194
1. Jahresfehlbetrag -2.930.972,15 -3.408
2. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -16.276.769,93 -12.869
3. Bilanzverlust -19.207.742,08 -16.277

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der Raisin Bank AG, Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2020 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

In diesem Jahresabschluss wurde die Ermittlung der Pauschalwertberichtung nach IFRS 9 sowie die Aktivierung der selbst erstellen immateriellen Anlagegüter abweichend zum Vorjahr erstmals angewandt. Die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird abweichend zum Vorjahr in Anspruch genommen. Ansonsten wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 angewandt.

Die Formblätter 1 und 2 gemäß § 2 RechKredV, die dazugehörenden Vorschriften zu einzelnen Posten der Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung fanden entsprechend Anwendung.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss der Raisin Bank AG wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zu den Angaben zur Unsicherheit künftiger Entwicklungen der Geschäftstätigkeit verweisen wir auf den Lagebericht in Abschnitt „i. Prognose-Chancen-Risiken“.

Die liquiden Mittel und Forderungen sind mit dem Nennbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen angesetzt.

Erkennbaren Bonitätsrisiken wurde durch angemessene Vorsorge Rechnung getragen.

Pauschalwertberichtigungen (PWB) für erwartete Verluste gem. dem neuen IDW RS BFA 7 werden für alle nicht einzelwertberichtigten Finanzinstrumente vorgenommen. Die PWB werden risikoparameterbasiert nach dem Expected-Loss-Ansatz ermittelt Die Einstellung der eingesetzten Parameter (PD, LGD, EAD) ist im Einklang mit den internen Methoden und Verfahren des Kreditrisikomanagements und des Risikocontrollings und wird jährlich validiert.

Für Finanzinstrumente ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit dem Erstzugang wird analog IFRS 9 eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste für die nächsten 12 Monate bzw. in Höhe des 1-Jahres-Expected Loss erfasst. Alle Finanzinstrumente, die sich seit dem Erstzugang bonitätsbedingt signifikant verschlechtert haben bzw. das Kreditrisiko damit signifikant gestiegen ist, insbesondere bei Zahlungsverzügen > 30 Tage und bei bonitätsbedingten Modifikationen (Forbearance), werden analog IFRS 9 um den Lifetime-Expected-Loss bzw. um die erwarteten Verluste bis Laufzeitende wertgemindert. Für Finanzinstrumente mit Restlaufzeiten kürzer als 1 Jahr wird eine Risikovorsorge ebenso in Höhe des 1-Jahres-Expected Loss gebildet.

Für notleidende Finanzinstrumente (NPL) aller ausgefallenen Kreditnehmer (Default gem. CRR § 178) wird analog IFRS 9 eine Risikovorsorge bis Laufzeitende ermittelt und gebucht. Die Risikovorsorge wird im risikorelevanten Kreditgeschäft im Rahmen der individuellen Risikovorsorgeprüfung im Kreditbereich unter Berücksichtigung der werthaltigen Sicherheiten gebildet. Ausgefallene bzw. notleidende Finanzinstrumente im nicht risikorelevanten Mengengeschäft werden parameter-basiert gem. Expected- Loss-Ansatz wertgemindert.

Der Risikovorsorgespiegel stellt sich wie folgt dar:

Risikospiegel 2020

Bilanzposten Bestand der Risikovorsorge am 01.01.2020 Zuführung Verbrauch Auflösung Bestand der Risikovorsorge am 31.12.2020
TEUR
Forderungen an Kreditinstitute
-PWB 1 1 1 1
Forderungen an Kunden
-EWB 101 101
– pEWB 5 5
– PWB 82 295 2 375
Eventualverbindlichkeiten
– Rückstellungen für Kreditrisiken 176 176
184 477 101 3 557

Bei Erwerb von Treuhandforderungen wird der Kaufpreis oder der Marktwert zugrunde gelegt, sofern dieser der Bank bekannt ist. Ist der Bank der Kaufpreis oder Marktwert nicht bekannt, so wird das Treugut mit einem Merkposten angesetzt. Die korrespondierenden Treuhandverbindlichkeiten werden analog gebucht.

In dem Posten Immaterielle Anlagewerte werden die Anschaffungskosten für Standardsoftware und die Herstellungskosten für selbst erstellte immaterielle Anlagenwerte sowie die Kosten, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, ausgewiesen. Im Jahr 2020 wurde die Aktivierung eigener und fremder Aufwendungen, um erworbene Software in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, erstmals angewandt.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungssätze sind nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben gewählt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden monatsgenau abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Rückstellungen für Pensionen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Projected Unit Credit-Verfahren (PUC), unter Anwendung der „Richttafeln 2019 G“ und eines Rechnungszinssatzes von 2,31% (10-Jahres-Durchschnitt) ermittelt worden.

Der Rückstellungsbetrag wird unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich eines Gehaltstrends (2,2%), der Rentenentwicklung (2,3%) sowie der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze (2,6%) berechnet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit 0% berücksichtigt.

Der entsprechende Zinsanteil wird in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die bis ins Jahr 2024 gleichbleibende jährliche ratierliche Zuführung in Höhe von TEUR 92 nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird unter den Außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 368 (Vorjahr TEUR 460).

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 878.

Alle Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB i.V.m. IDW RS BFA 3 (Ermittlung von Drohverlustrückstellungen) sind für die Raisin Bank AG nicht erforderlich, weil sich aus den Positionen des Bankbuchs kein Verpflichtungsüberschuss aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs ergab.

Posten, die auf fremde Währung lauten, wurden gemäß § 256a HGB i.V.m. mit § 340h HGB mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Sie bestanden aktivisch in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 48) und passivisch in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0).

In den Treuhandverbindlichkeiten sind Fremdwährungspositionen in Höhe von TEUR 209 (Vorjahr TEUR 232) enthalten. Diese resultieren aus dem Bestand der Treuhandportfolien. Aufgrund gleichlautender Treuhandforderungen entsteht hieraus kein Fremdwährungsrisiko für die Raisin Bank AG.

Provisionserträge werden ertragswirksam gebucht, sobald der Anspruch entstanden ist.

3. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ERLÄUTERUNG EINZELNER BILANZPOSTEN

Die Forderungen an Kreditinstitute stellen sich wie folgt dar:

2020 2019
Forderungen an Kreditinstitute TEUR 7.902 TEUR 326
• darunter täglich fällig TEUR 7.731 TEUR 225
• darunter mit einer Restlaufzeit bis zu drei Monaten TEUR 70 TEUR 0
• darunter mit einer Restlaufzeit von mehr als ein Jahr bis fünf Jahre TEUR 101 TEUR 101

Die Forderungen an Kunden stellen sich wie folgt dar:

2020 2019
Forderungen an Kunden TEUR 19.417 TEUR 2.218
• darunter täglich fällig TEUR 2.301 TEUR 1.788
• darunter mit einer Restlaufzeit bis zu drei Monaten TEUR 17.116 TEUR 430

Alle Forderungen sind unverbrieft.

Der unter dem Posten Treuhandvermögen ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 327,3 Mio (Vorjahr EUR 298,4 Mio) beinhaltet treuhänderische, im eigenen Namen gehaltene Kredite an Kunden und Banken.

2020 2019
Treuhandvermögen EUR 327,3 Mio. EUR 298,4 Mio.
• darunter an Kunden EUR 48,2 Mio. EUR 39,1 Mio.
• darunter an Banken EUR 279,1 Mio. EUR 259,3 Mio.

Die Raisin Bank AG übernimmt im Auftrag der Treugeber unter anderem die Zinsberechnung, Leistungseinzüge und Kontoführung.

Der Posten Treuhandverbindlichkeiten korrespondiert zum Posten Treuhandvermögen und beinhaltet die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Banken (Treugeber).

2020 2019
Treuhandverbindlichkeiten EUR 327,3 Mio. EUR 298,4 Mio.
• darunter gegenüber Kunden EUR 321,9 Mio. EUR 292,8 Mio.
• darunter gegenüber Banken EUR 5,4 Mio. EUR 5,6 Mio.

Sämtliche Sachanlagen sind Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der nachfolgende Anlagespiegel stellt die Entwicklung der Immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen dar:

Anschaffungs- /​ Herstellungskosten Zugänge Abgänge Gesamte Abschreibungen
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
Immaterielle Anlagewerte 1.554 1.598 0 1.446
Sachanlagen 433 103 0 410
Gesamtsumme 1.987 1.701 0 1.856
Buchwert Buchwert Abschreibungen 2020 Abschreibungen 2019
in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR
31.12.2020 31.12.2019
Immaterielle Anlagewerte 1.706 362 253 115
Sachanlagen 126 100 78 54
Gesamtsumme 1.832 462 331 169

Im Posten Immaterielle Anlagewerte sind unter Zugänge die Herstellungskosten für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter in Höhe von TEUR 1.566 enthalten.

In den Sonstigen Vermögensgegenständen ist im Wesentlichen die Forderung an SWIFT in Höhe von TEUR 8 enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 300 (Vorjahr TEUR 305) sind sämtlich täglich fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stellen sich wie folgt dar:

2020 2019
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden EUR 392,0 Mio. EUR 350,9 Mio.
• darunter täglich fällig EUR 391,8 Mio. EUR 350,9 Mio.
• darunter mit einer Restlaufzeit von drei Monaten bis ein Jahr EUR 0,2 Mio. EUR 0,0 Mio.

Alle Verbindlichkeiten sind unverbrieft.

Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr TEUR 53) und offene Rechnungen in Höhe von TEUR 783 (Vorjahr TEUR 195), die in den ersten Monaten des Jahres 2020 fällig sind.

In den Anderen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.142 (Vorjahr TEUR 608) sind TEUR 170 (Vorjahr TEUR 155) für Kosten der Jahresabschlussprüfung, TEUR 141 (Vorjahr TEUR 117) für Urlaubsrückstellungen und Gleitzeitguthaben, Rückstellungen für IT und sonstige Dienstleitungen in Höhe von TEUR 352 (Vorjahr TEUR 236), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 87 (Vorjahr TEUR 5), Rückstellungen für Inanspruchnahmen aus Eventualverbindlichkeiten TEUR 176 (Vorjahr TEUR 0) sowie für sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 216 (Vorjahr TEUR 95) enthalten.

Das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 9.986 und ist in 12.436 Stückaktien eingeteilt. Alle Aktien sind voll eingezahlt und lauten auf den Inhaber. Eigene Aktien befanden sich im Berichtsjahr nicht im Besitz der Gesellschaft.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in nachfolgend aufgeführter Höhe:

31.12.2020 31.12.2019
Verbundene Unternehmen: TEUR TEUR
Forderungen
– KI 0 0
– Kunden 483 1.067
31.12.2020 31.12.2019
Verbundene Unternehmen: TEUR TEUR
Verbindlichkeiten
– KI 0 0
– Kunden 54.776 47

Alle Forderungen und Verbindlichkeiten sind unverbrieft.

Unter den Eventualverbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 169) ausgewiesen.

ERLÄUTERUNG EINZELNER POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Unter den Zinsaufwendungen wird ein Unterposten positive Zinsen in Höhe von TEUR 2.190 (Vorjahr TEUR 949) ausgewiesen, dabei handelt es sich um an Kooperationspartner weiterberechnete Negativzinsen für Einlagen.

Der im Posten Allgemeine Verwaltungsaufwendungen enthaltene Anteil an Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrug im abgelaufenen Jahr TEUR 3.348 (Vorjahr TEUR 2.908). Für Sozialabgaben und Altersversorgung wurden TEUR 1.290 (Vorjahr TEUR 1.325) aufgewandt.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind auf TEUR 3.912 (Vorjahr TEUR 3.130) gestiegen und resultieren im Wesentlichen aus den gestiegenen Mietkosten für die Anmietung zusätzlicher Büroflächen sowie Projektkosten für das Kernbankensystem.

In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 265 (Vorjahr TEUR 334) ist im Wesentlichen der Zinsaufwand für die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 254 (Vorjahr TEUR 286) enthalten.

Die Außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 125 (Vorjahr TEUR 94) betreffen im Wesentlichen die ratierliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 92).

Unter dem Posten Zinserträge sind Erträge in Höhe von TEUR 136 (Vorjahr TEUR 18) sowie ein Posten negative Zinsen aus Geldmarktgeschäften in Höhe von TEUR 2.318 (Vorjahr TEUR 1.129) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Negativzinsen für Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Unter dem Posten Provisionserträge sind folgende Positionen enthalten (Werte in TEUR):

Provisionsart 2020 2019
Erträge aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler 3.070 2.415
Erträge aus Dienstleistungen für Kreditvermittler 1.637 1.150*
Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft 515 150*
Erträge aus der treuhänderischen Verwaltung und Bearbeitung von Forderungen 480 421
Erträge aus Dienstleistungen für Kreditsachbearbeitung und Sachverwaltertätigkeiten 249 250
Sonstige Provisionserträge 128 165
SUMME 6.079 4.551

* Die Provisionsart „Provisionserträge aus dem Kreditgeschäft“ wurde im Jahr 2020 hinzugefügt. Aus diesem Grund wurden die Erträge aus dem Vorjahr zur Provisionsart „Erträge aus Dienstleistungen für Kreditvermittler“ über TEUR 1.300 aufgeteilt.

Der Posten Sonstige betriebliche Erträge enthält im Wesentlichen die Umsatzsteuererstattung für 2020 in Höhe von TEUR 74 (Vorjahr TEUR 69). Weiterhin sind TEUR 115 aus Rückstellungsauflösungen, sowie Erträge aus der Weitergabe der Kosten der Einlagensicherung in Höhe von TEUR 332 enthalten.

4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Aufsichtsrat

Aktionärsvertreter

Dr. Frank Freund

CFO Rasin GmbH

Berlin

-Vorsitzender-

Dr. Tamaz Uzovic Georgadze

CEO Raisin GmbH

Berlin

-stellvertretender Vorsitzender-

Michael Tobias Stephan

COO Raisin GmbH

Berlin

Alexander Heße

Geschäftsführer Lone Star Germany Acquisitions GmbH

Berlin

(ausgeschieden zum 30.04.2020)

Dr. Katharina Schade

Director Commercial Real Estate

Hudson Advisors Germany GmbH

Frankfurt

(seit 29.05.2020)

Arbeitnehmervertreter

Matthias Adam

Bankangestellter

Hösbach

Bastian Lind

Bankangestellter

Wölfersheim

Vorstand

Reiner Guthier

Vorstand Markt

Uwe Lüders

Vorstand Marktfolge

Angaben zur Firma

Raisin Bank AG

Niedenau 61 – 63

60325 Frankfurt am Main

Eingetragen beim Registergericht Frankfurt am Main, Register HRB 13 305

Angaben zum Mutterunternehmen und zum jeweils größten und kleinsten Konsolidierungskreis

Die Raisin Bank AG wird in den Konsolidierungskreis der Raisin GmbH, Berlin, einbezogen.

Eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses der Raisin GmbH, Berlin, wird aufgrund der freiwilligen Erstellung nicht vorgenommen.

Angaben über die Bezüge des Aufsichtsrats, des Vorstands und ehemaliger Vorstände

Als Gesamtbezüge an den Aufsichtsrat fielen TEUR 15 (Vorjahr TEUR 16) an.

Die Raisin Bank AG verzichtet gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsleitung. Die Raisin Bank AG macht von dieser Möglichkeit in diesem Jahresabschluss erstmals Gebrauch.

Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 299 (Vorjahr TEUR 325).

Für die laufenden Pensionen früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.150 (Vorjahr TEUR 2.378) gebildet.

Sonstige Angaben

Aus unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss und in der Steuerbilanz hat die Raisin Bank AG unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,93% aktive latente Steuern ermittelt. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hat die Raisin Bank AG keinen Gebrauch gemacht.

Der gemäß § 285 Abs. 3a HGB ermittelte Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt für vertragliche Verpflichtungen TEUR 4.895 (Vorjahr TEUR 2.215). Die Berechnung erfolgte auf Basis der vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen. In der Regel liegt eine erste Kündigungsmöglichkeit nach 5 Jahren Vertragslaufzeit zugrunde.

Die Veränderung resultiert aus den neu abgeschlossenen Verträgen mit diversen Software-Anbietern für lizenzpflichtige, gemietete Software und damit verbundene Dienstleistungen. Weiterhin ergaben sich Anpassungen aufgrund der erweiterten Mietflächen für Büroräume.

Beträge nach § 285 Abs. 28 HGB, die einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB unterliegen: Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens resultiert ein Betrag in Höhe von TEUR 1.566 vor Abschreibungen und TEUR 1.425 nach Abschreibungen (Vorjahr jeweils TEUR 0).

Die Kapitalrendite, berechnet nach Artikel 90 der Richtlinie 2013/​36/​EU, beträgt -0,39% (Vorjahr -0,50%).

Die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-COV2 und der inzwischen aufgetretenen Mutanten konnte trotz Lockdown eines Großteils der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens mit weitreichenden Einschränkungen der Rechte der Bürger nicht eingedämmt werden. Die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft sind immens und langfristig kaum einschätzbar. Die Regierung bietet Hilfspakete im Milliardenumfang für Unternehmen und Selbständige an, deren Inanspruchnahme sich aber für viele als zu schwierig gestaltet. Auch die Hilfsmittel der EU fließen kaum. Wie stark die künftigen allgemeinen wirtschaftlichen Folgen sind, ist abhängig von der Dauer der Pandemie und dem Umfang weiterer staatlichen Hilfspakete und Maßnahmen und einem Impfprogramm mit wirksamen Mitteln.

Die Raisin Bank hält ihren IT-Notfallplan weiterhin aktiv und ist durch den Einsatz von Remote-Arbeitsplätzen operativ in vollem Umfang handlungsfähig. Bisher lassen sich keine negativen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund der Pandemie auf die Raisin Bank feststellen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus der Pandemie geht die Raisin Bank nicht von gravierenden Auswirkungen auf ihre künftige Geschäftsentwicklung aus. Die bestehende Geschäftsplanung der Raisin Bank beinhaltet zudem adverse Szenarien, um möglichen negativen Auswirkungen begegnen zu können.

Angaben zum Abschlussprüfer

Im Berichtsjahr sind Honorare für den Abschlussprüfer von TEUR 150 (netto) für Abschlussprüferleistungen gezahlt worden, (im Vorjahr TEUR 135).

Im Geschäftsjahr sind keine Beratungshonorare außerhalb der Jahresabschlussprüfung angefallen (Vorjahr TEUR 0 (netto)).

Angaben zu den durchschnittlichen Zahlen der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:

Arbeitnehmergruppen: männlich weiblich gesamt
Vollzeitbeschäftigte 24 13 37
Teilzeitbeschäftigte 1 6 7
Gesamtzahl 25 19 44

Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR

Gemäß Teil 8 der CRR (Artikel 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Die Raisin Bank AG beabsichtigt, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu dokumentieren und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Für das Geschäftsjahr 2020 wird kein Gewinn ausgewiesen, ein Vorschlag oder ein Beschluss zur Verwendung des Ergebnisses wurde daher nicht gefasst.

Nachtragsbericht

Im Januar 2021 erfolgte eine Kapitalzuführung in Höhe von EUR 10 Mio. in die freie Kapitalrücklage der Bank durch die Muttergesellschaft, der Raisin GmbH, Berlin.

Darüber hinaus sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Raisin Bank nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2020 nicht eingetreten.

 

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2021

Raisin Bank AG

Der Vorstand

Guthier

Lüders

OFFENLEGUNG

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG

1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeit, geografische Lage der Niederlassung

Raisin Bank AG, Frankfurt am Main

Tätigkeit: Servicebanking, Frontingbanking, Transactionbanking, Angebot von klassischen Bankprodukten und Bankdienstleistungen.

Der Sitz der Gesellschaft liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen, alle Angaben beziehen sich daher nur auf den Firmensitz Frankfurt am Main.

2. Umsatz

Umsatz (Summe aus Zinsergebnis + Provisionsergebnis + sonstige betriebliche Erträge): TEUR 6.612.

3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten

Anzahl: 41,2 im Jahresdurchschnitt.

4. Gewinn oder Verlust vor Steuern

Verlust vor Steuern TEUR 2.931.

5. Steuern auf Gewinn oder Verlust

Steuern auf Gewinn oder Verlust: TEUR 0.

6. Erhaltene öffentliche Beihilfen

Die Raisin Bank AG hat keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

Angaben zur Aktionärin

Seit dem 04. April 2019 ist die Raisin GmbH, Berlin, Alleinaktionärin der Raisin Bank AG.

Geschäftsmodell

Die Geschäftstätigkeit der Raisin Bank gliedert sich in die drei wesentlichen Geschäftsbereiche Banking-as-a-Service (Raisin/​Weltsparen), Fronting und Lending.

Die Raisin Bank ist Teil der Wertschöpfungskette der Plattform Weltsparen by Raisin. Die Raisin Bank ist verantwortlich für den Kundenannahmeprozess, die Konteneröffnung und -führung, den Zahlungsverkehr zum und vom Kunden und zu und von allen europäischen Partnerbanken, sowie die Einhaltung aller (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen.

Im Geschäftsbereich Fronting unterstützt die Bank Unternehmen (Plattformen, FinTechs, Family Offices, Fonds) bei der Umsetzung ihrer Geschäftsmodelle, insbesondere in den Geschäftsarten Kredit und Zahlungsverkehr.

Mit dem Eigentümerwechsel wurde das Geschäftsmodell erweitert. Es sieht seitdem auch die Kreditvergabe auf eigenes Risiko im beschränkten Maße vor. Die Bank zielt dabei auf ein diversifiziertes, granulares Kreditportfolio, welches über verschiedene Plattformen akquiriert wird, und sich auf Kredite mit kurzen Laufzeiten und ein hohes Maß an Besicherung fokussiert.

Das Geschäftsmodell ist aber im Wesentlichen weiterhin auf die Erzielung von Provisionsergebnissen aus Serviceleistungen rund um den Bankbetrieb ausgerichtet.

Zur Umsetzung der neuen Ziele hat die Raisin Bank in 2019 begonnen, die erforderlichen technischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen. Diese Aktivitäten sind in 2020 fortgesetzt worden.

Leistungsindikatoren

Als wichtigster finanzieller Leistungsindikator wurde das Provisionsergebnis definiert.

Das Provisionsgeschäft stellt die wesentliche Ertragsquelle der Raisin Bank dar und wird demzufolge auch in den Strategiedokumenten und der Geschäftsplanung priorisiert.

Als nichtfinanzieller Leistungsindikator wurde die Mitarbeiterqualifikation definiert.

Die Qualifikation der Mitarbeiter ist wichtig, um eine hohe Dienstleistungsqualität zu gewährleisten. Die Mitarbeiter der Raisin Bank nehmen nach Bedarf an externen fachbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Bank stellt damit sicher, dass insbesondere die Fachkompetenz weiter verbessert wird und dass gesetzliche und aufsichtsrechtliche Neuerungen zeitnah vermittelt werden. Daneben finden interne Weiterbildungsmaßnahmen zu fachspezifischen und betriebsübergreifenden Themen statt. Schulungen zur Geldwäsche- und Betrugsprävention sowie zum Datenschutzrecht sind für alle Mitarbeiter obligatorisch.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des bilanziellen Kreditgeschäfts (des Geschäftsbereichs Lending) hat die Bank das Zinsergebnis als weiteren finanziellen Leistungsindikator für das Jahr 2021 bestimmt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2020 war weltweit durch die Corona-Pandemie geprägt. Die durch die Pandemie ausgelösten Angebots- und Nachfrageschocks führten in der ersten Jahreshälfte in allen Regionen der Welt zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten. Insgesamt sank die globale Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal 2020 in US-Dollar preis- und saisonbereinigt um 7,8% gegenüber dem Vorquartal. Trotz einer kräftigen Belebung der Weltwirtschaft im dritten Quartal geht der Internationale Währungsfonds (IWF) davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr 2020 preis- und kaufkraftbereinigt um über 4 % zurückgegangen ist.

In Deutschland fiel das preisbereinigte BIP nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2020 um 5,0% und verzeichnete damit erstmals nach einer zehnjährigen Wachstumsphase einen Rückgang. Die Corona-Pandemie hinterließ deutliche Spuren in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Besonders betroffen war der Dienstleistungssektor. Diese Entwicklungen ergaben sich trotz erheblicher Konjunkturmaßnahmen Europäischer Regierungen, um private Haushalte und Firmen zu unterstützen.

Auch in der Krise wächst die Bank- und Finanzwirtschaft. Der Kreditbedarf vieler Unternehmen ist aufgrund ausbleibender Umsätze gestiegen. Privatpersonen halten sich mit Ausgaben in so unsicheren Zeiten zurück und sparen vermehrt.

Für die Raisin Bank ist vor allem das Marktsegment der alternativen Finanzdienstleister (Plattformen, FinTechs, institutionelle Investoren) relevant. Nach unseren Beobachtungen hat sich die Konsolidierung in diesem Segment in 2020 fortgesetzt. Gleichzeitig haben sich auch einzelne Banken als Anbieter von Banking-as-a-Service und Fronting-Dienstleistungen vom Markt zurückgezogen.

GESCHÄFTSVERLAUF

GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Das Jahr 2020 war durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Abgesehen von organisatorischen Herausforderungen ergaben sich aber keine Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Raisin Bank.

Die Geschäftsentwicklung verlief insgesamt zufriedenstellend. Trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen stiegen die Erträge deutlich, und das Ertragsziel wurde um 2% übertroffen. In den Segmenten WeltSparen und Fronting konnte die Bank die Erträge deutlich steigern, aber die Planwerte nicht ganz erreichen. Über den Erwartungen liegende Erträge im Lending und sonstigen Geschäftsaktivitäten konnten diese Abweichungen aber kompensieren.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen lagen mit EUR 9,6 Mio. 12% über dem Planansatz von EUR 8,6 Mio., was im Wesentlichen an der erweiterten Mietfläche, der Aufstockung des Personals und der Weiterentwicklung der IT lag. Der Mehraufwand ist somit durch höhere Investitionen in den Geschäftsaufbau begründet.

Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft erfolgte hauptsächlich in Form von Pauschalwertberichtigungen und in sehr geringem Umfang in Form von nach einem pauschalierten Verfahren ermittelten Einzelwertberichtigungen.

Das Jahresergebnis liegt mit EUR -2,9 Mio. nah am Planansatz von EUR -3,0 Mio.

Zum Schutz der Mitarbeiter vor einer Corona-Infektion hat die Raisin Bank ihren Notfallplan aktiviert und ist durch den Einsatz von Remote-Arbeitsplätzen operativ in vollem Umfang betriebsfähig. Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifikation mussten in vielen Fällen verschoben werden. Auch die Entwicklung und Einführung von Messgrößen wurden zunächst vertagt.

ERTRAGSLAGE

Das Zinsergebnis hat sich trotz der weiterhin anhaltenden Negativzinspolitik der EZB für Einlagefazilitäten und der hohen Guthaben der Raisin Bank auf dem Konto bei der Deutschen Bundesbank aufgrund des anlaufenden Kreditgeschäfts gegenüber dem Vorjahr verbessert. Es beträgt zum Jahresende 2020 TEUR 8 (Vorjahr TEUR -162) und liegt damit im Bereich unserer Erwartungen.

Ist 2019 Plan 2020 Ist 2020 Abweichung Plan Ist 2020
(TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR)
Zinsertrag (Lending) 18 0 136 136
Zinsertrag aus Weiterbelastungen 949 2.100 2.190 90
Zinsaufwand (Lending)
Zinsaufwand (Bundesbank) -1.129 -2.100 -2.318 -218
SUMME -162 0 8 8

Das Provisionsergebnis erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 1,5 Mio. und erreichte einen Wert von EUR 6,1 Mio. (Vorjahr EUR 4,6 Mio.). Wesentliche Provisionserträge resultieren aus der Kooperation mit Einlagenvermittlern (WeltSparen) und Kreditvermittlern.

Daneben steuern auch das bilanzielle Kreditgeschäft, das Treuhandgeschäft und die Darlehnsdatenverarbeitung Provisionserträge bei.

Ist 2019 Plan 2020 Ist 2020 Abweichung Plan Ist 2020
(EUR Mio.) (EUR Mio.) (EUR Mio.) (EUR Mio.)
Provisionen aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler 2,4 3,4 3,1 -0,3
Provisionen aus Dienstleistungen für Kreditvermittler 1,3 1,8 1,6 -0,2
Provisionen aus dem Kreditgeschäft 0,2 0,4 0,5 0,1
Sonstige Provisionen 0,7 0,3 0,9 0,5
SUMME 4,6 5,9 6,1 0,1

Das Provisionsergebnis aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler konnte gegenüber dem Vorjahr um 27% von EUR 2,4 Mio. auf EUR 3,1 Mio. gesteigert werden und war wie in 2019 die dominierende Ertragsquelle. Das Planziel wurde jedoch nicht erreicht.

Auch das Provisionsergebnis aus Dienstleistungen für Kreditvermittler ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Trotz des Anstiegs um 26% von EUR 1,3 Mio. auf EUR 1,6 Mio. blieb das Ergebnis aber ebenfalls hinter der Planung zurück.

Das Provisionsergebnis im Kreditgeschäft resultiert im Wesentlichen aus der Vereinnahmung von Mindestgebühren und Bereitstellungsprovisionen. Es ist gegenüber dem Vorjahr von EUR 0,2 Mio. auf EUR 0,5 Mio. gestiegen und übertraf damit, wie auch die sonstigen Provisionen, den Planwert.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich gegenüber 2019 von EUR 0,3 Mio. auf EUR 0,5 Mio. In dieser Position sind im Wesentlichen Auflösungen aus Rückstellungen aus früheren Jahren sowie Kostenerstattungen und eine Umsatzsteuererstattung enthalten.

Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind von EUR 7,4 Mio. auf EUR 8,5 Mio. (+8%) gestiegen.

Der in den Verwaltungsaufwendungen enthaltene Anteil an Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrug im abgelaufenen Jahr EUR 3,3 Mio. (Vorjahr EUR 2,9 Mio.).

Die Aufwendungen für Sozialabgaben und Altersversorgung blieben unverändert bei EUR 1,3 Mio. (Vorjahr EUR 1,3 Mio.).

Der Personalbestand ohne Vorstand beträgt stichtagsbezogen zum Jahresende 49 Mitarbeiter/​innen (Vorjahr 43), darunter 7 Teilzeitbeschäftigte (Vorjahr 8).

Die Anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um EUR 0,8 Mio. und betrugen EUR 3,9 Mio. (Vorjahr EUR 3,1 Mio.). Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Kosten für IT-Projekte und eine Erweiterung der Mietflächen zurückzuführen.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen betragen EUR 0,3 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.). Die Steigerung ist auf die Abschreibung aufgrund der Aktivierung von selbst erstellten Softwareanwendungen zurückzuführen.

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft sind in Höhe von EUR 0,3 Mio. angefallen (Vorjahr EUR 0,2 Mio.) und resultieren aus der Bildung von Pauschalwertberichtigungen und pauschalierten Einzelwertberichtigungen auf den Forderungsbestand im Kundengeschäft.

Die Außerordentlichen Aufwendungen betragen unverändert zum Vorjahr EUR 0,1 Mio. Hier ist wie im Vorjahr ausschließlich der Umstellungseffekt der geänderten Bewertung für Pensionsrückstellungen nach dem BilMoG ausgewiesen.

Mit einem Verlust von EUR -2,9 Mio. liegt das Jahresergebnis 2020 der Raisin Bank im Rahmen der Erwartungen (Planwert EUR -3,0 Mio.).

VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme erhöhte sich um 10% auf EUR 745,0 Mio. (Vorjahr EUR 676,8 Mio.).

Das Geschäftsvolumen erhöhte sich analog auf EUR 745,0 Mio. (Vorjahr EUR 677,1 Mio.).

Die darin enthaltenen Treuhandkredite erhöhten sich um 10% auf EUR 327,3 Mio. (Vorjahr EUR 298,4 Mio.). Grund hierfür war im Wesentlichen der Zugang im Bestandsgeschäft für das Treuhandmodell WeltSparen.

Das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank stieg gegenüber dem Vorjahr um 4% auf EUR 388,3 Mio. (Vorjahr EUR 375,1 Mio.). Der Anstieg ist auf die Zunahme des Geschäftsbereichs „WeltSparen“ zurückzuführen. Weiterhin legt die Bank ihre liquiden Mittel fast ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank an.

Das Kreditvolumen der Raisin Bank (ohne Guthaben bei der Bundesbank) erhöhte sich um 882% auf EUR 27,3 Mio. (Vorjahr EUR 2,8 Mio.).

Die darin enthaltenen Forderungen an Kreditinstitute haben sich um EUR 7,6 Mio. erhöht und betragen EUR 7,9 Mio. (Vorjahr EUR 0,3 Mio.). Im Wesentlichen ist hier die Einlage bei einer Bank in Höhe von EUR 7,5 Mio., die als Sicherheit hinterlegt wurde, für den Anstieg verantwortlich.

Die Forderungen an Kunden konnten um EUR 17,2 Mio. auf EUR 19,4 Mio. (Vorjahr EUR 2,2 Mio.) gesteigert werden. Das Wachstum des Forderungsvolumens resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau des Kreditgeschäfts.

Die Position Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und anderen Gewährleistungsverträgen beträgt EUR 0,0 Mio. (Vorjahr EUR 0,2 Mio.).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich zum Vorjahr nicht verändert und betragen EUR 0,3 Mio.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um 12% bzw. um EUR 41,1 Mio. auf EUR 392,0 Mio. (Vorjahr EUR 350,9 Mio.), was auf den weiterhin wachsenden Geschäftsbereich „WeltSparen“ zurückzuführen ist.

Der Gesamtrückstellungsbestand zum Jahresende beläuft sich auf EUR 10,8 Mio. (Vorjahr EUR 9,8 Mio.). Hierin sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 9,7 Mio. (Vorjahr EUR 9,2 Mio.) enthalten.

FINANZLAGE

REFINANZIERUNG UND LIQUIDITÄT

Der Großteil der Einlagen aus dem Kunden- bzw. Treuhandgeschäft sowie das Eigenkapital, die Rücklagen und die langfristig zur Verfügung stehenden Pensionsrückstellungen werden bei der Deutschen Bundesbank angelegt. Diese Mittel dienen der Liquiditätsreserve der Bank.

Die Bank verfügte während des gesamten Geschäftsjahres über ausreichend Liquidität, um ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die Liquiditätskennziffer (LCR) wurde jederzeit eingehalten. Zum Jahresultimo lag diese Kennzahl bei 348,38% (Vorjahr 402,15%) und im Jahresdurchschnitt bei 386,25% (Vorjahr 348,66%).

Bei der Deutschen Bundesbank waren zum 31. Dezember 2020, wie im Vorjahr, keine Wertpapiere hinterlegt. Vor dem Hintergrund der geschäftspolitischen Ausrichtung der Bank wird auf Refinanzierungslinien von Dritten zurzeit verzichtet.

KAPITALSTRUKTUR

Das bilanzielle Eigenkapital der Bank beträgt nach Abzug des Jahresverlustes EUR 13,7 Mio. (Vorjahr EUR 16,8 Mio.).

Zum Bilanzstichtag lag die gemeldete Eigenkapitalquote gemäß CRR bei 63,5% (Vorjahr 166,6%).

Im Januar 2021 erfolgte eine Kapitalzuführung durch die Muttergesellschaft in Höhe von EUR 10,0 Mio.

RISIKOBERICHT

Die Ausgestaltung des Risikomanagements, des ICAAP und des ILAAP der Raisin Bank inklusive der Festlegung wesentlicher Elemente sowie wesentlicher zugrundeliegender Annahmen, liegt in der originären Verantwortung der Geschäftsleitung. Zur Sicherstellung der Qualität des Gesamtprozesses und der optimalen Verzahnung der Einzelelemente sowie insgesamt des Risk Appetite Framework der Raisin Bank wurde mit dem Risikokomitee ein den Vorstand in allen Fragestellungen des Risikomanagements unterstützendes Gremium geschaffen.

Der Vorstand formuliert die Geschäftsstrategie sowie die Risikostrategien und liefert so die Rahmenbedingungen zur Festlegung des Risk Appetite Frameworks der Raisin Bank. Für die einzelnen Geschäftseinheiten, Marktbereiche (First Line of Defence) stellt das Risk Appetite Framework den Rahmen für den eigenständigen und verantwortlichen Umgang mit Risiken dar. Das Risikomanagement der Raisin Bank, Marktfolgebereiche sowie AML, Compliance und Risikocontrolling (Second Line of Defence) übernehmen nach der Erstellung des Risk Appetite Frameworks das regelmäßige Monitoring und Reporting der Risiken bzw. der Auslastung der Risiko-Limite. Als wesentliches internes Entscheidungs- und Steuerungsgremium, übernimmt das Risikokomitee im Rahmen der ihm vom Vorstand delegierten Verantwortlichkeiten operative Überwachungs- und Steuerungsaufgaben. Die Interne Revision (Third Line of Defence) fungiert als prozessunabhängige Kontrollinstanz, die alle am Risikomanagementprozess beteiligten Bereiche einer regelmäßigen Prüfung unterzieht.

Risikostrategien

Die Gesamtrisikostrategie der Rasin Bank besteht aus einer übergreifenden Risikostrategie, welche u.a. die Grundsätze zum Risikoappetit, ICAAP, ILAAP und zum Umgang mit Operationellen Risiken umfasst, sowie aus modular aufgebauten separaten Teil-Risikostrategien zu Kredit-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken. Damit werden alle wesentlichen auf Basis der Risikoinventur ermittelten Risikoarten berücksichtigt. Die Gesamtrisikostrategie dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit allen für die Raisin Bank relevanten Risikoarten.

Die in der Gesamtrisikostrategie vorgestellten einheitlichen Grundsätze wurden an den aktuellen aufsichtlichen Regelungen gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement sowie einschlägigen europäischen aufsichtlichen Vorgaben (Leitlinien zum SREP, Leitlinien zum ICAAP/​ILAAP, Leitlinien zur internen Governance) ausgerichtet. Sie stellen die Grundlage für die Steuerung und das Controlling der verschiedenen für die Raisin Bank wesentlichen Risiken dar.

Alle Strategien werden mindestens einmal im Jahr unter Berücksichtigung der aktuellen Geschäftsstrategie der Raisin Bank und regulatorischer Weiterentwicklungen überprüft und ggf. angepasst. In diesem Rahmen findet auch die Überprüfung der Identifikation der wesentlichen relevanten Risikoarten (Risikoinventur) sowie der jeweils relevanten Produkte und Marktsegmente statt.

Die Raisin Bank ist in den Geschäftssegmenten Raisin, Fronting und Lending tätig. Sie hat umfangreiche Systeme und Regelungen zur Überwachung und Steuerung der für sie wesentlichen Risiken implementiert und erweitert diese im Zuge der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit und der Weiterentwicklung des Risikomanagements. Die Überwachung der wesentlichen banküblichen Risiken erfolgt nach einheitlichen Methoden und Verfahren. Das Risikocontrolling ist für die unabhängige Überwachung der Risiken sowie für die Risikokommunikation verantwortlich.

Risikoappetit und Limitierung

Für die Raisin Bank stellt das Risk Appetite Framework einen ganzheitlichen Ansatz dar, der Richtlinien, Prozesse, Kontrollen und Systeme zur Definition und Begrenzung, Überwachung und Bewertung sowie Kommunikation des Risikoappetits umfasst. Es beinhaltet ein Risk Appetite Statement, bestehend aus Risikolimiten für jede wesentliche Risikoart, und einen Überblick über die Rollen und Verantwortlichkeiten der überwachenden und kontrollierenden Einheiten. Die im Rahmen der Risikoinventur identifizierten wesentlichen Risiken der Raisin Bank werden im Rahmen des Risikoappetits berücksichtigt.

Mit der Festlegung des Risikoappetits trifft der Vorstand eine bewusste Entscheidung darüber, in welchem Umfang er bereit ist, Risiken einzugehen. Dementsprechend stellt das Risk Appetite Framework den zentralen Part und den Link dar zwischen strategischer und laufender Risikomessung und -überwachung, der Risikokultur und dem Code of Conduct der Bank und den definierten Risikostrategien, insbesondere vor dem Hintergrund der gegenseitigen Abhängigkeiten dieser Teilkomponenten.

Das Risk Appetite Framework steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie der Bank. Der Risikoappetit wird auf Grundlage der Geschäftsstrategie, der strategischen Geschäftsplanung und der Risikoinventur definiert, um die Konsistenz mit Risiko- und Ertragszielen sowie einer angemessenen Liquiditäts- und Kapitalausstattung im Rahmen der Gesamtbanksteuerung zu gewährleisten. Dabei drückt der Risikoappetit die maximal einzugehende Risikoposition aus, bei der eine dauerhafte Fortführung des Geschäftsbetriebes weiterhin gewährleistet ist.

Im Rahmen der strategischen Geschäftsplanung werden bestimmte Risikokennzahlen bzw. Key Risk Indikatoren als Limite festgelegt, welche aus normativer und ökonomischer Sicht den Risikoappetit des Instituts über einen mittelfristigen Horizont definieren. Ergänzt werden diese durch die Festlegung von Schwellenwerten bzw. Reporting Triggern, welche eine Überprüfung und ggf. erste Gegensteuerungsmaßnahmen auslösen. Die Reporting Trigger sowie die absoluten Limite zeigen an, bis zu welchem Level die Geschäftsleitung die Zielsetzung der ordnungsgemäßen Verfolgung der formulierten Geschäftsstrategie und damit des Fortbestands des Geschäftsmodells als uneingeschränkt gegeben sieht.

ICAAP

Der Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) gewährleistet, dass die Kapitalausstattung der Raisin Bank jederzeit angemessen ist. Hier werden die für die Bank wesentlichen Risikoarten quantifiziert und das resultierende Gesamtrisiko der verfügbaren Risikodeckungsmasse gegenübergestellt.

Im Risikotragfähigkeitskonzept werden wesentliche Eckpunkte des ICAAP, wie Risikotoleranzen, Limitallokationsprozess, Haltedauer, Konfidenzniveau dokumentiert sowie die Vernetzung mit dem regelmäßigen Überprüfungs- und Governance-Prozess beschrieben. Die Kapital-Risikotragfähigkeit stellt eine entscheidende Determinante für die Ausgestaltung des Risikomanagements dar und definiert durch die allokierten Risiko-Limite den Risikoappetit der Raisin Bank.

Zur Sicherstellung der jederzeitigen Risikotragfähigkeit verfolgt die Raisin Bank seit dem 4. Quartal 2019 einen dualen Steuerungsansatz, bestehend aus einer normativen und einer ökonomischen Perspektive. Das Risikomanagement der Bank basiert auf beiden komplementären Steuerungskreisen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass Risikopositionen nur insoweit eingegangen werden, solange eine dauerhafte Fortführung des Instituts im Interesse aller Stakeholder gewährleistet ist, d.h. jederzeitige Einhaltung aller aufsichtlichen Kapital-Kennzahlen und Nebenbedingungen in der normativen Perspektive der Säule I aus Sicht eines 3-Jahres-Planungshorizonts sowie jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen bzw. barwertnahen Perspektive aus Sicht eines 1-Jahres-Horizonts.

Bei der Festlegung der Risiko-Limite verfolgt die Bank einen konservativen Ansatz. Der additiven Verknüpfung der Einzel-Limite im Rahmen der ökonomischen Perspektive liegt die Annahme zugrunde, dass zwischen den Risikoarten keine risikomindernden Korrelationen wirken. Die im Rahmen der Risikoklassifizierung eingesetzten Value-at-Risk-Modelle basieren auf einem Konfidenzniveau von 99,9% und einer Haltedauer von einem Jahr bzw. 250 Handelstagen. Die Auslastung der Einzel-Limite für die wesentlichen Risikoarten und die Gesamtauslastung der Limite wird monatlich an den Vorstand der Bank berichtet.

Die Risikotragfähigkeit der Raisin Bank war jederzeit im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 sowie zum Bilanzstichtag gegeben.

ILAAP

Der Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) gewährleistet, dass die Liquiditätsausstattung der Raisin Bank jederzeit angemessen ist. Dabei wird das Liquiditätsrisiko sowie die Refinanzierungs- und Liquiditätsplanung auf Basis eines aktuellen und prospektiven Liquiditätsbedarfs dem jeweiligen Liquiditätsvorrat gegenübergestellt. Die Informationen werden in Risikokennzahlen verdichtet (Liquiditätssaldo, LCR, NSFR, Survival Period).

Der Risikoappetit der Bank wird dabei auf Basis dieser Kennzahlen definiert und limitiert. Das Überschreiten der so definierten Grenzen wird auf Basis eines „Ampelsystems“ deutlich gemacht und bewertet. Diese Ampelsystematik inklusive der Kennzahlendefinition ist der Liquiditätsrisikodokumentation zu entnehmen. Das Liquiditätsrisikomodell bezieht dabei auf der Liquiditätsablaufbilanz aufsetzende Stressszenarien ein.

Die Risikotoleranz der Bank findet ihren Ausdruck in der Wahl der Szenarien im Rahmen der strategischen Planung sowie der Wahl und der Ausgestaltung der Liquiditäts-Risikokennzahlen, der Bezugszeiträume für die Ampelsteuerung und der Wahl der historischen und hypothetischen Szenarien. Grundsätzlich soll in allen Stressszenarien sichergestellt werden, dass die Zahlungsfähigkeit auch im Stress gewährleitet ist. Das Limitsystem dient dabei der Überwachung und Sicherstellung eines entsprechenden Liquiditätsüberschusses und der Beschränkung unerwarteter Refinanzierungskosten in diesem Zeitraum.

Der 30-Tage-/​ 12-Monats-Liquiditätssaldo und die LCR) werden arbeitstäglich und die NSFR sowie die Survival Period monatlich überwacht. Die Liquiditätsplanung inklusive der Refinanzierungsplanung wird darüber hinaus turnusmäßig und anlassbezogen auf dem gleichen Kennzahlen-Set evaluiert. Die für den Limitallokationsprozess wesentliche Ampelsystematik wird dabei mindestens jährlich überprüft.

Die Zahlungsfähigkeit der Raisin Bank war über das gesamte Jahr 2020 sowie zum Bilanzstichtag gegeben.

WESENTLICHE RISIKOARTEN

Adressenausfallrisiken

Die Kreditrisikostrategie der Raisin Bank dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit Kreditausfall- und Kontrahentenrisiken. Unter Kreditrisiken werden in der Raisin Bank primär Adressenausfall-, Bonitätsverschlechterungs- sowie Sicherheitenrisiken in den Geschäftsfeldern Fronting und Lending verstanden. Daneben können Kreditrisiken auch im Eigengeschäft als Kontrahenten- und Emittentenrisiken auftreten. Das Kreditrisiko ist die Gefahr, Verluste zu erleiden, wenn Kreditnehmer oder Kontrahenten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen. Kreditrisiken entstehen für die Raisin Bank primär aus Kreditgeschäften mit Retail- und Corporate-Kunden über Kooperationspartner sowie aus den Geschäftsbeziehungen und dem Kreditgeschäft mit Kooperationspartnern.

Die Raisin Bank strebt an, durch selektives Kreditgeschäft im Geschäftsfeld Lending ein möglichst stark diversifiziertes Kreditportfolio aufzubauen und risikogerechte Zinserträge zu generieren. Die Bank strebt die Ausweitung von bestehenden und den Aufbau neuer Kooperationen mit Kreditvermittlern an. Dabei werden verschiedene besicherte und unbesicherte Kreditprodukte für Retail- und Corporate-Kunden sowie Angebote im kreditähnlichen Geschäftssegment (z.B. Factoring, Leasing) aufgebaut. Des Weiteren plant die Bank, auch Kredite zur Unterstützung des Working Capitals für etablierte Kooperationspartner anzubieten. Dabei werden zunächst die Eigenmittel der Bank und der Bodensatz der Kundeneinlagen des Geschäftsfeldes Raisin zur Refinanzierung eingesetzt. Mit Ausweitung des Geschäftsfeldes Raisin wird das Kreditvergabepotenzial der Bank sukzessive ausgebaut.

Die Kreditvergabe erfolgt nach der vorgegebenen Kompetenzordnung und weiteren internen Vorgaben. Diese Regelungen enthalten qualitative und quantitative Anforderungen und sind im Kredithandbuch der SFO fixiert. Der maßgebliche Grundsatz für die Ausgestaltung der Prozesse im Kreditgeschäft ist die klare Trennung von Markt- und Marktfolgebereichen bis zur Ebene der Geschäftsleitung. Die Kreditentscheidungen im als risikorelevant eingestuften Kreditgeschäft bedürfen zweier zustimmender Voten der Bereiche Markt und Marktfolge. Die entsprechenden Kompetenzen für Kreditentscheidungen innerhalb dieser Bereiche sind in der Kompetenzordnung der Bank eindeutig geregelt. Darüber hinaus gibt es den von der Kreditentscheidung unabhängigen Bereich Risikocontrolling, der alle wesentlichen Risiken überwacht und ein zielgerichtetes Risikoreporting auf Portfolioebene sicherstellt.

Zur Begrenzung von Adressenausfallrisiken und zur Vermeidung von Adress- Risikokonzentrationen werden Limite im Rahmen des Risk Appetite Framework festgelegt. Der Marktbereich und die Marktfolgebereiche sind für die Steuerung der Kreditrisiken in der Raisin Bank im Rahmen der definierten Limite und Vorgaben aus der Geschäfts- und Kapitalplanung zuständig. Im Risikokomitee werden Fragen des Kreditrisikomanagements der Bank abgestimmt sowie Fragestellungen der kurz- und mittelfristigen Steuerung der Kreditrisiken besprochen. Die Überwachung der Einhaltung der aus der Kreditrisikostrategie abgeleiteten Limite erfolgt gemäß KSA-Ansatz in der normativen ICAAP-Perspektive sowie gemäß CVaR-Ansatz in der ökonomischen ICAAP-Perspektive im Risikocontrolling.

Eine ausgewogene Diversifikation des Kreditportfolios wird grundsätzlich angestrebt. Beim Aufbau des Portfolios kann es naturgemäß zu Konzentrationsrisiken in einzelnen Bereichen kommen. Mittel- bis langfristig sollen Konzentrationsrisiken jedoch vermieden werden, indem eine ausgewogene Selektion nach Ratingklassen, Branchen, Regionen, Laufzeiten und Kreditbesicherung erfolgt.

Bilanziell wird dem Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft durch eine Expected Loss basierte Risikovorsorge in Form von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern erforderlich, wird im Zuge der Forderungsbewertung im Einzelfall eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.

Der Vorstand und Aufsichtsrat werden vierteljährlich über Bestände, Entwicklungen und Risikogehalt der kreditrisikobehafteten Positionen bzw. Portfolien im Rahmen des Risikoberichts unterrichtet.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Geschäftssegment Lending, Kreditgeschäft im Eigenobligo, ausgebaut. Das Brutto Exposure (inkl. Kreditlinien) aus diesem Segment lag per 31.12.2020 bei 21.402,1 TEUR (Vorjahr 508,9 TEUR).

Zinsänderungsrisiken

Die IRRBB-Strategie der Raisin Bank dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch der Bank (Interest Rate Risk in the Banking Book). Unter Zinsänderungsrisiken im regulatorischen Anlagebuch werden die Risiken zinssensitiver Instrumente des Anlagebuches verstanden, die mit Veränderungen der Zinskurven einhergehen. Aktuell entstehen Zinsänderungsrisiken für die Bank vor allem aus den nicht verzinslichen bzw. nicht zinssensitiven Kundeneinlagen im Geschäftsfeld Raisin. Diese Risiken werden aufgrund der EZB-Strafzinsen (negativer Zinssatz für die Einlagenfazilität) auch unmittelbar schlagend und belasten die Profitabilität.

Dieser Entwicklung will die Bank durch den Aufbau des bilanzwirksamen Kreditgeschäftes entgegenwirken. So vergibt die Raisin Bank im Rahmen des Geschäftsfeldes Lending festverzinsliche Kredite. Da sowohl die Kunden-Kredite als auch die Einlagen in Euro denominiert sind, werden die aktuellen Produkte im weiteren Sinne vom EZB-Leitzins bzw. von den Euro-Geldmarkt- und Swapsätzen beeinflusst. Des Weiteren stellen auch die Pensionsverpflichtungen der Raisin Bank verzinsliche Passivpositionen dar.

Die Raisin Bank nimmt derzeit keine verzinslichen bzw. zinssensitiven Einlagen (Tages- und Termingelder) von Kunden entgegen. Für die Zukunft behält sie sich jedoch diese Option zwecks zins- und fristenkongruenter Refinanzierung über die Weltsparen-Plattform und/​oder direkt am Markt ausdrücklich vor.

Zinsänderungsrisiken erwachsen daher aus allen von der Raisin Bank getätigten zinstragenden Geschäften des Anlagebuches, die sowohl für die barwertige als auch für die ertragsorientierte Sichtweise relevant sind. Neben der barwertigen Betrachtung der Risiken rücken gerade im Niedrigzinsumfeld schwankende Zinsüberschüsse als Risiko in den Blickpunkt. Dabei wird ein Rückgang des Zinsüberschusses aufgrund von Zinsveränderungen und -schocks als Bedrohung für die Fortführung der Geschäftstätigkeit gesehen, dem frühzeitig entgegengewirkt werden muss.

Die Raisin Bank ist kein kapitalmarktorientiertes Institut und betreibt auch keinen Eigenhandel im Handelsbuch. Es werden keine Anleihe- und sonstigen Wertpapierbestände zu Handelszwecken gehalten und keine offenen Derivatepositionen zu Spekulationszwecken eingegangen. Insofern geht die Raisin Bank grundsätzlich keine sonstigen Marktpreisrisiken ein. Aktuell setzt die Bank auch keine Derivate oder Optionen zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken ein.

Zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken werden Limite festgelegt. Der Vorstand ist für die Steuerung der Zinsänderungsrisiken in der Raisin Bank im Rahmen der definierten Limite und Vorgaben aus der Geschäfts- und Kapitalplanung zuständig. Im Risikokomitee werden Fragen des Zinsrisikomanagements der Bank abgestimmt. Die Überwachung der Einhaltung bzw. Auslastung der im Rahmen des Risk Appetite Framework ausgewiesenen Limite und Reporting Trigger erfolgt durch das Risikocontrolling und wird monatlich bzw. quartalsweise für die barwertige und ertragsorientierte Perspektive sichergestellt.

Aus dem BaFin-Zinsschock gemäß BaFin-Rundschreiben 06/​2019 (insb. aus der Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/​-200 Basispunkte) ergeben sich per 31.12.2020 bei einer Zinssenkung und einem Zinsbuchbarwert von TEUR 11.901,4 Zinsänderungsrisiken in Höhe von TEUR -163,0 (Vorjahr TEUR -468,0). Dies entspricht -1,38% (Vorjahr -2,86%) bezogen auf die regulatorischen Eigenmittel.

Liquiditätsrisiken

Die Liquiditätsrisikostrategie der Raisin Bank dient als strategische Leitlinie zum Umgang mit dem kurzfristigen Liquiditäts- bzw. Zahlungsunfähigkeitsrisiko sowie mit dem mittel- bis langfristigen strukturellen Refinanzierungsrisiko.

Überschüssige Liquidität legt die Raisin Bank aktuell ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank an. Die Raisin Bank unterhält zudem in geringem Umfang Geschäftsbeziehungen zu Geschäftsbanken, wobei zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs in geringem Umfang täglich fällige Gelder bei wenigen Banken gehalten werden. Auch vertragliche Verpflichtungen, z.B. Verpfändungen, können dazu führen, dass im Einzelfall solche Geschäfte mit Banken getätigt werden.

Die vorhandene Liquidität resultiert zurzeit aus täglich fälligen Geldern der Weltspar-Kunden und den Eigenmitteln der Bank. Zum Aufbau des Kreditgeschäfts werden zunächst die Eigenmittel der Bank und der Bodensatz der Kundeneinlagen zur Refinanzierung eingesetzt.

Falls vorhandene Kundeneinlagen abfließen und die im Kreditportfolio gebundenen Mittel nicht in ausreichendem Maß freigesetzt werden können, könnte es zu einem Liquiditätsengpass kommen. Um dieses Risiko zu minimieren, kann die Raisin Bank bei Bedarf benötigte Kundeneinlagen über die Plattform „WeltSparen“ und/​oder direkt am Markt einsammeln und damit ggf. auch eine fristenkongruente Refinanzierung herbeiführen.

Zur Überwachung der Liquiditätslage wird von der OE Zahlungsverkehr täglich eine Liquiditätsübersicht (Liquiditätsstatus) erstellt, die vom Rechnungswesen geprüft und vom Finanzcontrolling sowie Risikocontrolling überwacht wird. Im Risikokomitee werden grundsätzliche Themen des Liquiditäts- und des Liquiditätsrisikomanagements der Bank abgestimmt sowie Fragestellungen der kurz- und mittelfristigen Steuerung des Liquiditätsrisikos besprochen. Der Vorstand wird wöchentlich über den Liquiditätsstatus unterrichtet.

Die Liquiditätskennzahl gemäß CRR (LCR) wird täglich ermittelt. Die Werte betrugen:

per 31.12.2020 in % per 31.12.2019 in %
Stichtagswert 348,38 402,15
Durchschnittswert im Kalenderjahr 386,25 348,73
Minimalwert im Kalenderjahr 348,38 146,03
Maximalwert im Kalenderjahr 409,54 415,15

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken können in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen und Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken gehören ebenfalls zu den operationellen Risiken. Operationelle Risiken resultieren im Wesentlichen aus unvorhersehbaren Ereignissen, Betriebsunterbrechungen, inadäquaten Kontrollen oder Versagen von Systemen (z.B. im IT-Bereich), Vertragsrisiken, Betrug, Verfügbarkeit des Personals sowie aus Abwicklungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken verfügt die Raisin Bank über ein systematisches Internes Kontrollsystem sowie entsprechende operationelle Sicherungssysteme.

Zudem bestehen operationelle Risiken in Form von Projektrisiken im Hinblick auf die Ertragserwartung. Zentrale Risikopunkte sind die Umsetzungsgeschwindigkeit sowie die Umsetzungsqualität, bspw. die Anbindung neuer Kooperationspartner oder die Implementierung neuer technischer Lösungen.

Aus dem Treuhandgeschäft resultierende Risiken beziehen sich in erster Linie auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der vom Treugeber erteilten Handlungsanweisungen sowie die Weiterleitung der von Kreditnehmern erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen an den Treugeber. Die ordnungsgemäße Bearbeitung von Handlungsanweisungen ist mittels angemessener Durchführungskontrollen gewährleistet. Ein umfangreiches Reporting unterrichtet den Treugeber fortlaufend über die Veränderungen des verwalteten Treuguts und ermöglicht eine zusätzliche Qualitätskontrolle. Aus dem Dienstleistungsgeschäft (u.a. Darlehnsdatenverarbeitung) resultierende Risiken beziehen sich in erster Linie auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der vom Auftraggeber erteilten Buchungs- und Handlungsanweisungen.

Risiken aus der Kooperation mit Start-Up-Unternehmen aus der Finanztechnologie-Branche und aus Kooperationen im Kreditvermittlungssektor können sich aus einer fehlerhaften Bearbeitung der Aufträge ergeben. Investitionsrisiken geht die Raisin Bank n diesen Kooperationen nicht ein.

Aus der Kooperation mit der Raisin GmbH, Berlin, und dem Produkt „WeltSparen“ können der Raisin Bank Operationelle Risiken durch IT-Fehler, Bearbeitungsfehler und insbesondere Reputationsrisiken erwachsen. Im Rahmen der Kooperation mit WeltSparen sowie mit weiteren Partnern wurden einzelne Aufgaben ausgelagert. Bisher ist es aus diesen Auslagerungen zu keinen finanziellen Schäden, insbesondere auch zu keinen Reputationsschäden, bei der Raisin Bank gekommen.

Die Basis für die Steuerung der operationellen Risiken in der Raisin Bank bilden die Self Assessments, die Risikoinventuren und die Schadensfalldatenbank. In jedem Fachbereich hat die Raisin Bank mögliche Risiken, kritische Prozesse und Schadensszenarien erfasst und klassifiziert. Das interne Kontrollsystem (IKS) ist durchgängig auf die Einhaltung der Funktionstrennung ausgerichtet.

Des Weiteren ist ein Melde- und Eskalationsverfahren für Schäden und Risiken implementiert.

Beträgt der eingetretene oder erwartete Verlust mehr als 1.000 EUR pro Schadenfall so ist das Risiko bzw. der Schaden als bedeutend einzustufen. Weiterhin sind immer als bedeutend einzustufen und der OPR-Stelle zu melden: Verstöße gegen bestehendes Recht /​ Gesetze /​ aufsichtsrechtliche Regularien oder Meldepflichten.

Organisatorisch trägt die Geschäftsverteilung im Vorstand allen Erfordernissen nach Funktionstrennung Rechnung.

Im IT-Bereich steht im Notfall eine Back-up-Infrastruktur mit Arbeitsplätzen in einem Rechenzentrum zur Verfügung.

Dem Erfordernis nach ausreichend qualifiziertem Personal wird durch sachgerechte Aus- und Weiterbildung, durch bedarfsgerechte Personalauswahl sowie den möglichen Zugriff auf qualifizierte externe Berater Rechnung getragen.

Mögliche Vertrauens- und Haftpflichtschäden sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Auch zur Abdeckung von Sachschäden sind Versicherungen vorhanden.

Im Vertragsrecht greift die Bank in der Regel auf Standardverträge und Standardformulare zurück. Bei wesentlichen Vertragsabschlüssen werden externe Rechtsanwälte oder Anwaltskanzleien hinzugezogen.

Risk Assessments und individuelle Key Performance Indikatoren bei bestehenden und neuen Auslagerungen

Durchführung eines „Neue Produkte-Neue Märkte-Prozesses“ bei Aufnahme neuer Produkte, Märkte oder Änderungen von Prozessen/​Verfahren

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist ein finanzieller Schaden aus operationellen Risiken in Höhe von insgesamt TEUR 8,9 entstanden (Vorjahr TEUR 0).

Der Risikogehalt der operationellen Risiken wird für die aufsichtsrechtliche Berücksichtigung in der Säule 1 nach dem Basis Indikator Ansatz (BIA) ermittelt. Für die Festlegung des Verlustlimits aus operationellen Risiken in der Säule 2 wird der BIA sowohl aufgrund der bisherigen als auch der zukünftig geplanten Geschäftsentwicklung berechnet. Der Vorstand wird über operationelle Risiken und Schadensfälle vierteljährlich im Risikobericht informiert, über wesentliche Schadensfälle erfolgt eine unverzügliche Information.

Risikoberichterstattung

In der Raisin Bank existiert ein systematisches Berichtswesen, in dem verschiedene Reports verschiedenen Adressatenkreisen zur Verfügung gestellt werden. Die monatliche Berichterstattung enthält die wesentlichen Aspekte aller für die Bank relevanten Risikoarten und wird mindestens vierteljährlich entsprechend den regulatorischen Anforderungen, insbesondere gemäß MaRisk, um Detailinformationen zur Entwicklung des Kreditportfolios, z.B. nach Produktarten, Regionen, Rating- und Risikoklassen, Sicherheitenkategorien etc. ergänzt. Dies erfolgt im Rahmen des quartalsweisen Risikoberichts sowie zusammengefasst im Aufsichtsratsbericht unter besonderer Berücksichtigung von Risikokonzentrationen.

Die quantitativen und qualitativen Angaben zu einzelnen Risikoarten sowie zu operativen Geschäftstätigkeiten und aufsichtsrechtlichen Anforderungen vermitteln ein umfassendes Bild des bestehenden Risikoprofils der Raisin Bank. Eine ad hoc Berichterstattung bei kurzfristigen Sondersituationen, bspw. nicht vorhersehbaren Ausreißern einzelner Key Risk Indikatoren oder Key Performance Indikatoren oder einer kurzfristigen signifikanten Änderung des Risikoprofils, wird durch das Risikocontrolling sichergestellt.

PROGNOSE – CHANCEN – RISIKEN

Die Raisin Bank geht davon aus, dass auch das Jahr 2021 ein herausforderndes Geschäftsjahr werden wird. Die Corona-Pandemie dauert aktuell an. Trotz der gestarteten Impfkampagne ist ein Ende der Einschränkungen der privaten und öffentlichen Lebensbereiche nicht absehbar. In der Folge besteht eine sehr hohe Unsicherheit bezüglich der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie insgesamt sowie auf einzelne Branchen. Das gilt auch für die Bank- und Finanzwirtschaft.

Die Raisin Bank wird die weitere Entwicklung der Pandemie intensiv verfolgen und die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Risikotragfähigkeit eng überwachen. Die Bank wird die Auswirkungen der Corona-Pandemie bei der jährlichen Überprüfung der Geschäftsplanung berücksichtigen.

Der aktuellen Geschäftsplanung der Raisin Bank liegt die zentrale Annahme zugrunde, dass die Corona-Pandemie im Jahr 2021 Leben und Wirtschaft weiterhin beeinträchtigt, aber zu keinem starken Wirtschaftsabschwung, wie er im 2. Quartal 2020 zu beobachten war, führen wird. Stattdessen werden sich annahmegemäß die Wirtschaftsleistung sowie die Nachfrage nach Bank- und Finanzdienstleistungen sukzessive erholen.

Nach unseren Erwartungen wird sich die Konsolidierung im Marktsegment der alternativen Finanzdienstleister in 2021 fortsetzen. Gleichzeitig beobachten wir auch den Rückzug von einzelnen Anbietern von Banking-as-a-Service und Fronting-Dienstleistungen vom Markt bzw. einzelnen Marktsegmenten. In der Folge gehen wir auch für 2021 von einer lebhaften Nachfrage nach unseren Dienstleistungen aus.

Für das Jahr 2021 plant die Raisin Bank einen weiteren Anstieg des Provisionsergebnisses auf EUR 6,9 Mio. Zugrunde liegen deutliche Steigerungen der Provisionserträge aus dem Geschäft mit Einlagenvermittlern und Kreditvermittlern. Die Planzahlen für die weiteren Komponenten wurden konservativ geplant und sind von untergeordneter Bedeutung.

Beim Zinsüberschuss erwarten wir eine deutliche Steigerung auf EUR 1,7 Mio. Durch den Ausbau der bestehenden und den Aufbau weiterer Kooperation im Geschäftsbereich Lending sollen die Zinserträge deutlich ausgebaut werden. Gleichzeitig soll der Zinsaufwand durch Maßnahmen zur Steuerung der Guthaben auf den WeltSparen-Konten reduziert werden.

Auf Basis der vom Vorstand beschlossenen Geschäftsplanung geht die Bank davon aus, in 2021 noch kein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielen zu können. Der deutlichen Steigerung der Ertragsseite stehen Kostenerhöhungen aus geplanten Investitionen in den Bereichen IT (Austausch Kernbankensystem und Umsysteme, neue Infrastruktur), Personal (deutlicher Ausbau des Personalstands) und Raumkosten (Erweiterung Büroflächen) gegenüber. Die Raisin Bank plant daher für das Jahr 2021 einen Jahresverlust von EUR 1,9 Mio.

Die Geschäftsplanung sieht bis 2023 eine weitere deutliche Verbesserung der Ertragslage vor. Trotz des Geschäftsausbaus und der damit verbundenen umfangreichen Investitionen strebt der Vorstand durch die geplante Ausweitung von Anzahl und Umfang der Kooperationen eine kontinuierliche Verbesserung der Ertragslage und den Break-Even in 2022 an.

Die Geschäftsentwicklung der Raisin Bank unterliegt Planungsrisiken, die aus dem möglichen Nichteintritt der zugrundeliegenden Annahmen resultieren. Die Erträge der Bank hängen letztlich vom Markterfolg ihrer Kooperationspartner ab. So können die Anzahl, das Volumen und die Erträge der geplanten Kooperationen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie oder anderer volkswirtschaftlicher bzw. branchenspezifischer Faktoren von den zugrundeliegenden Werten nach unten abweichen. Das Geschäftsmodell der Bank versucht dieses Risiko über einen „Portfolioansatz“ (Diversifikation der Kooperationspartner) zu mitigieren. In der aktuellen frühen Phase der Umsetzung des Geschäftsmodells können aber auch größere negative Ausschläge der Erträge nicht ausgeschlossen werden.

Der Ausbau des Fronting- und Lending-Geschäfts stellt zudem höhere Anforderungen an die operativen Einheiten und das Risikomanagement der Raisin Bank. Erhöhte Risiken können dabei insbesondere in den Bereichen Adressenausfallrisiken (durch den im Aufbau befindlichen Eigenbestand an Krediten), IT-Risiken (durch die Einführung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Prozesse und Systeme) und operative Risiken (durch die steigende Komplexität des Produktportfolios und die größere Anzahl an Partnerschaften und Auslagerungen) entstehen. Diese Anforderungen können zu höheren Aufwendungen in Form Risikovorsorge bzw. Personal- und Sachkosten führen, als in der Planung vorgesehen.

Der Wechsel des Kernbankensystems und die damit mögliche Digitalisierung vieler Prozesse im Kundengeschäft sollen das Eingehen neuartiger und zusätzlicher Kooperationen ermöglichen und die Effizienz in den betrieblichen Abläufen verbessern. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie fokussierte sich die Bank zunächst auf die Sicherstellung des Tagesgeschäfts im Remote Betrieb. Außerdem kam es coronabedingt zu Verzögerungen bei der Personalgewinnung und den Lieferungen der Softwareprovider. In der Folge ist die Einführung des Kernbankensystems auf das Jahr 2021 verschoben worden. Weitere Verzögerungen in der Realisierung können sowohl auf der Ertrags- (Verzögerungen beim Onboarding neuer Kooperationspartner) als auch der Aufwandsseite (zusätzliche Projektkosten, höhere laufende Kosten durch Kosten für von Alt- und Neusysteme) zu ungeplanten negativen Ergebniseffekten führen.

Die nach dem Eigentümerwechsel erstellte und kommunizierte Geschäftsplanung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die personelle und technische Ausstattung der Bank vorgesehen, die auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Dies hat dazu geführt, dass die Bank in den vergangenen drei Geschäftsjahren, wie von dieser erwartet, Verluste erwirtschaftet hat. Hierdurch hat sich eine wesentliche Unsicherheit im Hinblick auf § 35 Abs. 2 Nr. 4b KWG ergeben. Die Verluste sind durch die überproportional hohe Eigenkapitalausstattung der Bank kompensiert, die zudem vom Eigentümer im Januar 2021 um weitere EUR 10 Mio. gestärkt wurde. Der Vorstand sieht angesichts der zum Bilanzstichtag überdurchschnittlichen und danach weiter gestärkten Eigenkapitalausstattung keine Risiken für den Bestand und die weitere Entwicklung der Raisin Bank.

Chancen für die Geschäftsentwicklung der Raisin Bank im Jahr 2021 liegen in der Erzielung höherer Erträge durch das Onboarding von zusätzlichen Kooperationspartnern sowie dem Erreichen höherer Volumina und Erträge mit den bestehenden Kooperationspartnern, als in der Planung angenommen. Ansatzpunkte dafür ergeben sich zum einen aus der Möglichkeit eines früheren Endes der Corona-Pandemie bzw. der durch sie ausgelösten Restriktionen für das wirtschaftliche Geschehen. Zum anderen kann der verstärkte Markteintritt von alternativen Finanzdienstleistern aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien) die Nachfrage nach Dienstleistungen von Fronting- bzw. Servicebanken erhöhen. Weiterhin dürfte der angekündigte Rückzug von Wettbewerbern die Marktposition der Raisin Bank stärken und ihr die Akquisition neuer Kooperationspartner und die Durchsetzung höherer Preise erleichtern.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289f Abs. 4 HGB

Die Raisin Bank AG unterliegt dem Drittelbeteiligungsgesetz gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG.

§ 76 Abs. 4 AktG schreibt vor, dass der Vorstand eine Zielgröße für den Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen hat. Die Raisin Bank AG hat in ihrer Organisationsstruktur keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands eingerichtet. Eine Zielgröße für den Frauenanteil entfällt somit bis auf weiteres für diesen Bereich.

Aufgrund der Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes auf die Raisin Bank AG hat zudem der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen.

Gemäß §111 Abs. 5 Satz 2 AktG darf dabei die Zielgröße den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten, sofern der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgröße unter 30% liegt.

Die Zielgröße des Frauenanteils für den Aufsichtsrat und den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 4. April 2017 auf den bei Beschlussfassung existierenden Anteil festgelegt, d.h. jeweils auf 0%.

Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt aktuell 16,67%.

SCHLUSSERKLÄRUNG NACH § 312 ABSATZ 3 AKTIENGESETZ

Über die Beziehungen der Gesellschaft zu nahestehenden und verbundenen Unternehmen hat der Vorstand der Raisin Bank AG gemäß § 312 Absatz 3 Aktiengesetz einen Bericht erstellt, der mit folgender Erklärung schließt:

„die Raisin Bank AG Aktiengesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend bezeichneten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Auf Veranlassung oder im Interesse der mit ihr verbundenen Unternehmen wurden Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen, wodurch eine Benachteiligung ausgeschlossen werden kann.“

 

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2021

Raisin Bank AG

Der Vorstand

Guthier

Lüders

BERICHT DES AUFSICHTSRATES ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2020 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die geschäftliche Entwicklung der Raisin Bank AG aufgrund mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstandes laufend überwacht, bedeutsame Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand erörtert und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit Fragen der strategischen Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie der Kapitalisierung und Risikotragfähigkeit der Raisin Bank AG.

Bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets rechtzeitig eingebunden. Darüber hinaus wurde er vom Vorstand zeitnah und umfassend über wesentliche Entwicklungen informiert. Schwerpunkte der Berichterstattung waren vor allem auf der Grundlage der vierteljährlichen Berichte die Geschäfts- und Risikosituation der Raisin Bank AG, die Risikoentwicklung sowie die Entwicklung neuer und der Ausbau bestehender Geschäftsfelder.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Im Vorfeld wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorbereitende Unterlagen für die Tagesordnungspunkte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden mehrere, entsprechend vorbereitete Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. An den Beschlussfassungen haben jeweils sämtliche Mitglieder mitgewirkt.

Schwerpunkt der Sitzungen war die geschäftliche Entwicklung, die strategische Ausrichtung der Raisin Bank AG, vor allem vor dem Hintergrund der Neugeschäftsakquisition und der zukunftsorientierten Stärkung der Kapitalbasis.

Hierbei spielten sowohl die Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Produkt WeltSparen und dem Mutterunternehmen, der Raisin GmbH, Berlin, als auch Anbahnungen zu neuen Geschäftspartnern eine wesentliche Rolle. Daneben wurde die Umsetzung und Einhaltung von bestehenden und neuen gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Anforderungen thematisiert. Auch über das laufende Projekt der Umstellung auf ein neues Kernbankensystem wurde regelmäßig berichtet.

Aufgrund der Größe, der internen Organisation, des Umfangs, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte der Raisin Bank AG wurden kein Risiko-, Prüfungs-, Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss gebildet. Die Aufgaben werden vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen.

Der Vorstand hat die mittelfristige Finanzplanung einschließlich Kapitalplanung sowie die Geschäfts- und Risikostrategie mit dem Aufsichtsrat erörtert und einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt.

Die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Buchführung und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Prüfungsbericht sowie alle zugehörigen Anlagen und Unterlagen sind den Mitgliedern des Aufsichtsrates vor der Sitzung, in der über den Jahresabschluss beraten wurde, rechtzeitig zugegangen. Vertreter der Jahresabschlussprüfer haben an der Sitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses teilgenommen, ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses dem Ergebnis der Abschlussprüfer zugestimmt. Bei seiner Prüfung haben sich keinerlei Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt und ihn somit festgestellt.

Der Vorstand erstellte einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und legte diesen zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes geprüft und stimmte dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zu; gegen die Erklärungen des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sind keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Herrn Alexander Heße für die geleistete Arbeit.

Der Aufsichtsrat dankt insbesondere dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Raisin Bank AG für die im Geschäftsjahr 2020 geleistete Arbeit und das damit verbundene Engagement.

 

Frankfurt am Main, den 29. Juni 2021

Der Aufsichtsrat

Dr. Frank Freund, Vorsitzender

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