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Ranft Green Energy VI GmbH – bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
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Auch dies ist eine Vermögensanlage, die man von der BaFin im Jahr 2017 hat von Unternehmensseite gestatten lassen. Nun legt man die Bilanz 2018 vor und es ist eine Bilanz, die den investierten Anlegern wohl kaum Freude machen wird, denn diese Bilanz weist eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft aus.

Ranft Green Energy VI GmbH

Bad Mergentheim

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die Ranft Green Energy VI GmbH beabsichtigt, von der Ranft Green Energy VI GmbH begebene Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Ranft Green Energy VI GmbH, Johann-Hammer-Str. 22, D-97980 Bad Mergentheim, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

 

Bad Mergentheim, 14. Februar 2017

Ranft Green Energy VI GmbH

 

Ranft Green Energy VI GmbH

Bad Mergentheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht zum 31.12.2018

A) Grundlagen des Unternehmens

Die Ranft Green Energy VI GmbH (im Folgenden auch: „Gesellschaft“ oder „RGE VI“ genannt) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2016 in Würzburg mit einem Stammkapital von EUR 25.000 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm erfolgte am 27.09.2016 unter HRB 734119.

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH und damit Teil der Ranft Unternehmensgruppe.

Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere auch die Beteiligung an energieerzeugenden Unternehmen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.

Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag Herr Michael Ranft, Creglingen bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer ist zugleich Geschäftsführer der Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH mit Sitz in Bad Mergentheim.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Controlling insbesondere die Finanzbuchhaltung, das Forderungsmanagement und das Risikomanagement übernimmt die Ranft Projektpartner GmbH als Holding.

Die Gesellschaft hat als Finanzierungsvehikel Nachrangdarlehen mit der Emissionsbezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2017“ mit einem Gesamtvolumen von EUR 5,0 Mio. angeboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Produktes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgte im Berichtsjahr 2017. Der Vertrieb wurde im Geschäftsjahr 2017 begonnen und in 2018 abgeschlossen.

Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr ein auf höchstens 20 Nachrangdarlehen beschränktes Angebot für Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2018 – 6 Jahre“ mit Laufzeiten von sechs Jahren und einem Gesamtvolumen von EUR 1,5 Mio. angeboten. Zum Bilanzstichtag wurden hieraus TEUR 357,0 aufgenommen.

Des Weiteren wurden im Berichtsjahr weitere Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Ranft Green Energy VI – 2018“ mit Laufzeiten von zwei bis sechs Jahren und einem Monat mit einem Gesamtvolumen von EUR 1,5 Mio. angeboten. Je Laufzeit ist das Angebot auf höchstens 20 Nachrangdarlehen beschränkt. Zum Bilanzstichtag wurden hieraus TEUR 1.139 aufgenommen.

B) Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Für die globale Entwicklung der Weltwirtschaft geht die OECD davon aus, dass im Jahr 2018 eine Wachstumsspitze erreicht wurde. Der Arbeitsmarkt hebt sich durch eine stabile Entwicklung hervor, Risiken im internationalen Handeln und im privaten Bereich haben hingegen eine leichte Dämpfung erfahren. Das globale Wirtschaftswachstum wird für das Jahr 2018 auf 3,7 Prozent geschätzt.

Die Entwicklung auf den für die Gesellschaft bedeutenden Märkten Deutschland und Italien zeigt, dass sich das deutsche Inlandsprodukt (BIP) gegenüber dem Vorjahr um 1,4% steigern konnte und das in Italien um 0,88%.

Die nationale Energiestrategie in Deutschland für die nächsten zehn Jahre beinhaltet die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Auch in Italien rücken diese Ziele in den Vordergrund.

Energiepolitisches Umfeld

Im Jahr 2018 hat die EU mit dem Prozess der Umsetzung der im Energie- und Klimapaket „Saubere Energie für alle Europäer“ enthaltenen Maßnahmen wichtige Fortschritte gemacht. Es wurde mit der Governance-Verordnung ein neues Instrument zum Monitoring der Klimapolitik der einzelnen Mitgliedstaaten geschaffen, das diese dazu verpflichtet, bis Ende 2019 nationale Energie- und Klimapläne für die Periode 2021 bis 2030 vorzulegen. Mit den Neufassungen der Energieeffizienz und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wurden neue EUweite verbindliche Ziele eingeführt. Bis 2030 soll eine Energieeinsparung von 32,5 Prozent gegenüber dem prognostizierten Primärenergieverbrauch sowie ein Anteil von 32 Prozent Erneuerbaren Energien am Brutto-Endenergieverbrauch der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr erreicht werden. Eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Zielvorgaben ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

In Italien wurde bereits im Vorjahr von der Regierung die nationale Energiestrategie (SEN – Strategia Energetica Nazionale) für den kommenden Zeitraum bis 2030 bekannt gegeben. Diese beinhaltet die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen, den Ausbau von Erneuerbaren Energien, die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Verringerung von Preisspannen für Energie, die Förderung nachhaltiger Mobilität und umweltfreundlicher Brennstoffe sowie das Auslaufen von Energieerzeugung aus Kohle. Insgesamt strebt die italienische Regierung einen Anteil von 55% an Erneuerbaren Energieen an. Insbesondere der Ausbau der Photovoltaik-Kraftwerke soll bei der Umsetzung der SEN eine führende Rolle einnehmen. Regionen und Verwaltungen sollen hierzu Gebiete zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmen, die anderweitig nicht verwertbar sind.

In Deutschland hat sich die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu den im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 bekannt. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll bis 2030 auf etwa 65 Prozent ausgebaut werden. Die Energienetze sollen modernisiert und ausgebaut werden; durch neue Technologien und einer stärkeren Digitalisierung sowie mit einer besseren Zusammenarbeit der Netzbetreiber sollen die vorhandenen Netze höher ausgelastet werden. Zur Umsetzung der Klimaziele wurde in 2018 die „Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von der deutschen Regierung eingesetzt, diese entwickelte Maßnahmen zur strukturellen Entwicklung der Braunkohleregionen in Deutschland und erstellte in deren Abschlussbericht einen Zeitplan und benannte ein Enddatum für den deutschen Kohleausstieg für 2038.

2) Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

a) Ertragslage

Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 241,9 (VJ: TEUR 196,2) aus.

Die in der Planungsrechnung angesetzten Umsatzerlöse für das Berichtsjahr 2018 werden auf Grund der Periodenabgrenzung und Projektverschiebungen in 2019 realisiert.

Das Jahresergebnis ist planmäßig durch hohe Aufwendungen für die Konzeption, Platzierung und den Vertrieb der übrigen Nachrangdarlehen „Ranft Green Energy VI – 2017“ sowie durch die im Berichtsjahr neu angebotenen Nachrangdarlehen „Ranft Green Energy VI – 2018“ und „Ranft Green Energy VI – 2018 – 6 Jahre“ belastet.

Den laufenden Zinsaufwendungen von TEUR 375,6 (VJ:TEUR 87,4) aus den Nachrangdarlehen stehen Zinserträge von TEUR 447,0 (VJ: TEUR 95,6) gegenüber.

b) Vermögenslage

Die Gesellschaft hat bis zum Bilanzstichtag Ausleihungen an die Muttergesellschaft in Höhe von EUR 6,04 Mio. (VJ: EUR 3,09 Mio.) zur Finanzierung von Erneuerbaren Energien-Projekten von Unternehmen der Ranft Unternehmensgruppe ausgereicht. Aus diesen Investitionen resultieren die ausgewiesenen Zinserträge.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 547,0 (VJ: TEUR 195,6).

Zum 31.12.2018 valutiert das Eigenkapital mit TEUR -445,3 (VJ: TEUR -203,4) und die Gesellschaft weist somit in ihrer Bilanz in dieser Höhe einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.

c) Finanzlage

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betragen zum Bilanzstichtag TEUR 0,0 (VJ: TEUR 309,9). Diesen stehen kurzfristige Forderungen von TEUR 547,0 und Verbindlichkeiten (ohne Nachrangdarlehen) von TEUR 215,3 (VJ: TEUR 127,2) gegenüber.

C) Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG)

Vergütungen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 3 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurden im abgelaufen Geschäftsjahr nicht gezahlt.

Für die Verwaltung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr an die Gesellschafterin Ranft Projektpartner GmbH TEUR 24,0 entrichtet.

D) Prognosebericht

Das derzeit sehr günstige Marktumfeld für Geschäftsmodelle im Bereich der Erneuerbaren Energien hat die Gesellschafterversammlung in der Sitzung vom 29.01.2019 veranlasst die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu erweitern um die Übernahme von Planungs- und Herstellungsleistungen für Energieerzeugungsanlagen als Generalunternehmer oder Generalübernehmer, den Handel mit Energieerzeugungsanlagen, den Erwerb von Energieerzeugungsanlagen und mit diesen in Verbindung stehendem Grundbesitz.

Die intensivierte Einbindung der Gesellschaft in die Aktivitäten der Ranft-Gruppe durch die Erweiterung der satzungsmäßigen Geschäftstätigkeit wird sich positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken. Die Gesellschaft profitiert hier insbesondere von der hervorragenden Marktposition der Ranft-Gruppe im Umfeld der Erneuerbaren Energien.

Es wird davon ausgegangen, dass es der Gesellschaft gelingen wird, sich zu attraktiven Konditionen zu finanzieren und in Projekte mit einer attraktiven Rendite zu investieren.

Vor diesem Hintergrund beurteilt die Geschäftsführung die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.

E) Chancen- und Risikobericht

1) Risikobericht

Es besteht grundsätzlich das dem Geschäftsmodell inhärentem Risiko, dass die von der Gesellschaft investierten Mittel aus diversen Gründen nicht die prognostizierten Erträge erwirtschaften. Die Folge wäre eine Gefährdung der von der Gesellschaft geplanten Erträge, was sich letztendlich auf etwaige Zinszahlungen an Zeichner der Nachrangdarlehen sowie den Fortbestand der Gesellschaft auswirken kann.

Auch Änderungen in den Gesetzen können die Markt- und Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich positiv oder negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Gesellschaft auswirken.

Die Ergebnisse der Gesellschaft hängen wesentlich von der Auswahl der jeweiligen Anlageobjekte (Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen) und deren Entwicklung ab.

2) Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft ergeben sich im Wesentlichen vice versa zu den vorstehend aufgeführten Risiken, d.h. wenn es der Gesellschaft gelingt die aufgenommenen Mittel zu überplangemäßen Erträgen zu investieren.

Insbesondere in den sich anbahnenden Investitionsmöglichkeiten, durch das kurz vor der Verabschiedung stehende Erneuerbare Energien-Gesetz in Italien und die zahlreichen sog. „Grid-parity“-Projekte, welche sich innerhalb der Ranft-Gruppe in Vorbereitung finden, sieht die Geschäftsführung große Chancen für die Gesellschaft und deren Geschäftsentwicklung. Die günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufgrund hoher Verfügbarkeit von Liquidität im Finanzmarkt und bei Banken bei abnehmender Disponibilität finanzierbarer Projekte / Assets unterstützen die Chancen der Gesellschaft.

F) Entsprechenserklärung

Ich versichere nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Bad Mergentheim, 18. Juni 2019

gez. Michael Ranft, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 6.038.000,00 3.089.500,00
I. Finanzanlagen 6.038.000,00 3.089.500,00
B. Umlaufvermögen 546.958,25 505.495,12
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 546.958,25 195.636,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 309.858,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 435.223,71 293.343,27
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 445.298,26 203.435,12
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.465.480,22 4.091.773,51

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 470.298,26 228.435,12
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 445.298,26 203.435,12
B. Rückstellungen 3.860,00 4.284,00
C. Verbindlichkeiten 7.461.620,22 4.087.489,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.465.480,22 4.091.773,51

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
1. Umsatzerlöse 0,00 102.000,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen 313.250,32 306.372,26
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 446.958,25 95.636,60
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 375.571,07 87.428,64
5. Ergebnis nach Steuern -241.863,14 -196.164,30
6. Jahresfehlbetrag 241.863,14 196.164,30

Ergebnisverwendung

1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1.1.2017 – 31.12.2017
EUR
6. Jahresfehlbetrag 241.863,14 196.164,30
7. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 228.435,12 32.270,82
8. Bilanzverlust 470.298,26 228.435,12

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Ranft Green Energy VI GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Bad Mergentheim

Registergericht: Ulm

Register-Nr.: HRB 734119

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 VermAnlG erfolgte die Aufstellung nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die sonstigen Ausleihungen in den Finanzanlagen wurden zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Mitzugehörigkeitsvermerke

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr in voller Höhe Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2018
EUR
2017
EUR
Ausleihungen 6.038.000,00 3.089.500,00
Forderungen 446.958,25 95.636,60
sonstige Verbindlichkeiten 12.000,00 24.582,55

Eigenkapital

In den Bilanzverlust wurde ein Verlustvortrag von EUR 228.435,12 einbezogen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2018

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2018 zum (31.12.2017) EUR kleiner 1 J.
EUR
1 bis 5 J.
EUR
größer 5 J.
EUR
gegenüber Kreditinstitute 3.169,72 3.169,72 0,00 0,00
(0,00) (0,00) (0,00) (0,00)
aus Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 0,00 0,00
(28.714,30) (28.714,30) (0,00) (0,00)
sonstige Verbindlichkeiten 7.458.450,50 817.475,21 5.088.975,29 1.552.000,00
(4.058.775,21) (98.475,21) (1.777.500,00) (2.182.800,00)
– davon gegenüber Gesellschaftern 12.000,00 12.000,00 0,00 0,00
(24.582,55) (24.582,55) (0,00) (0,00)
Summe 7.461.620,22 820.644,93 5.088.975,29 1.552.000,00
(4.087.489,51) (127.189,51) (1.777.500,00) (2.182.800,00)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von TEUR 7.246,3 (VJ: TEUR 3.960,3) enthalten.

D.Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag

Berichtspflichtige Ereignisse nach § 285 Nr. 33 HGB haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag der Geschäftsführung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

E.Buchmäßige Überschuldung

Trotz der bilanziellen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt nicht vor.

 

Bad Mergentheim, 18. Juni 2019

Ranft Green Energy VI GmbH

gez. Michael Ranft, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2019 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Ranft Green Energy VI GmbH, Bad Mergentheim

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der Ranft Green Energy VI GmbH, Bad Mergentheim – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Ranft Green Energy VI GmbH, Bad Mergentheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß §25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Bayreuth, 26. Juni 2019

gez. Claus Hohenberger, Wirtschaftsprüfer

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