Viele Verträge im Bereich der unternehmerischen Beteiligungen wurden in den letzten Jahren auch als Ratensparen abgeschlossen. Ratensparer, die über Jahre durchgelaufen sind, weil die meisten der Kunden wirtschaftlich keine Probleme damit hatten.
Das könnte sich nun in den nächsten Monaten möglicherweise dramatisch verändern, denn bei vielen der Kunden, die solche Verträge abgeschlossen haben, geht es möglicherweise um’s „Prioritäten setzen in der Krise“. Möglicherweise zwingt zum Beispiel das Thema „Kurzarbeit“ die Anleger dazu, denn es gibt in solch einer Situation wie heute dann sicherlich auch wichtigere Dinge, als Raten einzuhalten, die man unter anderen wirtschaftlichen Bedingungen eingegangen ist.
Dumm ist nur, wenn man laut Gesellschaftsvertrag – zum Beispiel bei den MIG Fonds -, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, nahezu gar keine Möglichkeit hat, die Raten auszusetzen.
Hier bleibt dem Anleger dann nur, dass vor Gericht auszufechten. Viele Anleger wissen gar nicht, welchen Vertrag sie da vor Jahren abgeschlossen haben und dass sie eigentlich gezwungen sind, den Vertrag einzuhalten, egal ob sie dann noch Geld für Essen oder Miete übrig haben.
Da werden möglicherweise tausende von gerichtlichen Auseinandersetzungen auf die Gerichte zukommen, denn für so manchen Fonds könnte das Nicht-Bezahlen der Raten dann existenzbedrohend werden.
Trotzdem, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, sollte man sich hier durchaus auf einen Streit mit der Fondsgesellschaft einlassen, denn in über 70% der Fälle kann man zum Beispiel auch einen fehlerhaften Beratungsprozess nachweisen und den Vermittler in Haftung nehmen. Folgt das Gericht der Auffassung, dann könnten Anleger sogar bis zu 100% des einbezahlten Kapitals zurückbekommen.
Kommentar hinterlassen