„Landgericht Berlin verurteilt Ratingagentur Scope wegen MS Deutschland zum Schadensersatz
Die Ratingagentur Scope muss Schadensersatz an Anleger zahlen, die im Jahre 2012 die Anleihe der MS „Deutschland“ gezeichnet haben. Diese Anleihe war in 60.000 Inhaberschuldverschreibungen zu jeweils EUR 1.000 gestückelt, wendete sich also eindeutig an Privatanleger. Die Anleger vertrauten auf das „A“-Rating, das die Ratingagentur Scope für die Anleihe herausgegeben hatte und das eine hohe Sicherheit der Anleihe signalisiert. Dieses sehr positive Rating sollte maßgeblich auf dem Wert des Schiffes MS „Deutschland“ beruhen. Denn die Emittentengesellschaft selbst hatte nur ein schwaches „CCC+“-Rating. Es kam also entscheidend darauf an, welchen Preis das Schiff MS „Deutschland“ im Verwertungsfalle erzielen würde. Tatsächlich war aber der Wert des Schiffes – also der vermeintlich werthaltigen Sicherheit zugunsten der Anleger – am Ende nur etwa ein Viertel so hoch wie von Scope angenommen. Daher erlitten die Anleger schwerste Schäden. Eine eigenständige Wertüberprüfung des Schiffes hatte Scope nicht vorgenommen.
„Unvertretbar“, so urteilte das Landgericht Berlin über das Scope-Rating. Scope habe „völlig unkritisch gerade ein einziges, für sich zudem relativ aussageloses Kurzgutachten herangezogen, welches auch noch im Auftrag der Emittentin selbst erstellt wurde, und dessen Wert schlicht eins zu eins übernommen.“ Daher müsse Scope den geschädigten Anlegern Schadensersatz leisten. Das Gericht sieht die sogenannte Expertenhaftung als einschlägig an, wie sie auch für Treuhänder und Wirtschaftsprüfer zur Anwendung kommt. Denn auch Ratingagenturen würden in besonderem Maße ein Vertrauen bei den Anlegern hervorrufen.
Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach aus der Kanzlei Schirp & Partner, die das Urteil erstritten hat: „Das ist unseres Wissens das erste Urteil, das in Deutschland die Haftung einer Rating-Agentur bejaht hat. Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Argumentation gefolgt ist und unseren Mandanten vollen Schadensersatz zugesprochen hat. Das macht den Weg auch in anderen Fällen frei, um Ratingagenturen, Treuhänder und Wirtschaftsprüfer in die Haftung zu nehmen, wenn sie unverantwortliche Anlagemodelle unterstützen.““
Quelle: Anwaltskanzlei und Handelsblatt
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