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Ratings im grauen Kapitalmarkt verbieten oder regulieren?

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Jeder der will kann heute ein Rating für irgendein Produkt abgeben. Alle Analysen müssen bezahlt werden, manche mit 5.000 Euro und manche mit über 20.000 Euro. Dienen tun sie letztlich nur dem Verkauf oft schlechter Produkte, denn mit solchen Analysen stellt sich ein Unternehmen gerne positiv gegenüber Kunden und Vertrieb dar, ganz einfach es soll den Umsatz ankurbeln. Schaut man sich an, wie viel gute Ratings Unternehmen wie S&K oder Infinus hatten, dann sollte man auch einmal die Haftungsfrage zur Seite der Ratingagenturen hinstellen. Letztlich haben die mit ihren Analysen auch kriminellen Handlungen unterstützende Dienste geleistet, zwar ohne das zu wissen, aber wenn man „Analyst und Experte ist“, wie kann man dann Produkten mit mehr als 10 % Rendite ein gutes Rating geben? Nur weil das Honorar stimmt möchte man sarkastisch fragen? Es scheint zumindest so. Nun will die BaFin Regeln für externe Ratings aufstellen, leider aber nur für den Banken Bereich- warum nicht für den grauen Kapitalmarkt?

Zitat:

Die BaFin hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bundesbank einen nationalen Maßnahmenplan veröffentlicht, um Bezugnahmen auf externe Ratings in Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen zu reduzieren und für Marktteilnehmer Anreize zu setzen, ihre eigenen Kreditrisikobewertungen vorzunehmen und voranzutreiben, anstatt sich ausschließlich und automatisch auf Ratings zu stützen. Die Veröffentlichung ist Teil eines Peer-Reviews des Finanzstabilitätsrats FSB (Financial Stability Board).

Im Oktober 2012 hatten sich die G 20 auf einen Umsetzungsplan mit konkreten Zeitvorgaben (Roadmap) geeinigt, um den automatischen Rückgriff auf Ratings von Kreditratingagenturen (Credit Rating Agencies – CRA) einzudämmen. Um die Fortschritte auf diesem Gebiet zu beschleunigen und um die zuständigen nationalen Behörden bei der Umsetzung der Roadmap zu unterstützen, hat das FSB hierzu einen thematischen Peer-Review durchgeführt. Dieser bestand aus zwei Phasen. Die erste Phase umfasste eine strukturierte Bestandsaufnahme aller Bezugnahmen auf Ratings in nationalen Gesetzen und Verordnungen. Hierzu hat das FSB im August 2013 einen Bericht veröffentlicht. In der zweiten Phase entwickelten die zuständigen nationalen Behörden entsprechende Maßnahmenpläne.

Bereits im Februar 2014 hatte auch das Joint Committee, der gemeinsame Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs), einen Bericht zu den Folgen von Bezugnahmen auf Ratings in den Leitlinien und Empfehlungen der ESAs veröffentlicht (siehe BaFinJournal März 2014).

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