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Ratz Fatz

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Der Gläubigerausschuss der insolventen Air Berlin soll nach einem Medienbericht bereits bei seiner konstituierenden Sitzung heute die Aufspaltung der Fluggesellschaft genehmigen. Seit Tagen werde eine Absichtserklärung zum Verkauf der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki an die Lufthansa vorbereitet. Das berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ im Voraus aus ihrer Mittwoch-Ausgabe ohne Angabe von Quellen. Eine Zustimmung des vom Insolvenzgericht bestellten Ausschusses gelte als wahrscheinlich, schreibt die SZ weiter.

1 Komment

  • Es war schwierig die Namen der Gläubigerausschussmitglieder aus der Presse herauszufinden, überall war nur davon die Rede, dass der „Gläubigerausschuss“ eine „erste konstituierende Sitzung“ heute abhalten würde.

    Trotzdem ist von Interesse, wer das nun genau ist, denn der Gläubigerausschuss ist die zentrale Rechtsfigur derzeit im Verfahren, denn er könnte den Insolvenzverwalter/Sachwalter entlassen, bestellen oder korrigieren, wird er aber nicht tun. Denn „ratz-fatz“ bei Gerichten heisst immer: alles ist abgekartet, steht schon fest, wird durchgepeitscht. Nichts ist schwieriger als einmal gefasste Beschlüsse wieder zu erschüttern. Und natürlich wird auch gleich – wie schon in meinem Kommentar prognostiziert – darauf hingewiesen, die Eile sei notwendig, denn die 151 Mio. EUR würden nirgendwo hin reichen: Die Preisfrage „warum nicht?!“ wird vornehm ausgeblendet, denn die 7.000 Mitarbeiter werden ja von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt.

    Nun also ein Blick auf den Gläubigerausschuss (wo sind die NAMEN?!):

    NTV: Der Gläubigerausschuss tritt am Mittwoch um 9.00 Uhr erstmals zusammen. Ihm gehören neben einem Vertreter von Air Berlin, der Bundesagentur für Arbeit und der Commerzbank auch ein Geschäftsführer der Lufthansa-Tochter Eurowings an.

    1. Wer ist der Vertreter von Air Berlin?! Und Warum ist ein Vertreter der Air Berlin im Gläubigerausschuss, das wäre in einem „normalen Insolvenzverfahren“ dann ja wohl der Schuldner, der ist aber „regelmässig“ vom Gläubigerausschuss ausgeschlossen. Man sehe mal nach, was im Gesetz steht (unabhängig etc.).

    2. Die Bundesagentur für Arbeit: Da bin ich ja mal gespannt, welche Kompetenzen die mitbringen soll, um einen Insolvenzverwalter zu kontrollieren (sie sieht ihn regelmässig als „Kollegen“ an, der der nimmt ihr ja die Arbeit ab, wer Insolvenzgeld bekommt und wer keines, mit dem legt sie sich auf jeden Fall schonmal nicht an und ihr eigenes Geld ist es auch. Alles Steuerzahler. Kaum zu glauben, dass die irgendwas kontrollieren könnten oder auch nur dürften (3 Monate Insolvenzgeld, wenn die in jedem Insolvenzverfahren den Insolvenzverwalter bestimmen können dürften, hätten wir eine lückenlose Insolvenzdikatatur, warum nicht gleich den Insolvenzrichter und den Rechtspfleger in den Gläubigerauschuss bestellen? Geschlossene Systeme sind für alle gut nur nicht für die Gläubiger und für das Unternehmen ist es der Untergang.

    3. Die Lufthansa. Ich erspare mir jeden Kommentar. Wer jetzt noch nicht von einem abgekarteten Spiel ausgegangen ist, der dürfte spätestens jetzt begreifen, was die Stunde geschlagen hat. Und dafür dürfen dann Steuerzahler 151 Mio. EUR breit stellen?! Ich fasse es nicht. Die Lufthansa hat den Gewinn ihres Lebens gemacht im letzten Halbjahr, aber sie braucht selbstverständlich noch jeden EUR, den eine Ministerin Zypries nicht weiß, wo sie sie sonst hintun sollte: „Ist ja auch nicht wirklich viel“.

    Dass die Presse immer brav abschreibt, was da an Pressemeldungen herausgegeben wird, macht es auch nicht besser: Insolvenzen dauern – bei Kübler allemal – in der Regel 5 Jahre, 8 Jahre, eben genau so lange bis das Unternehmen heimlich still und leise ausgeblutet und ausgeschlachtet ist, niemand hat irgendetwas in der Hand, um irgendetwas zu beschleunigen. Allen Ernstes behaupten Insolvenzverwalter, dass sie locker 2 Jahre benötigen um zwei Abtretungen zu prüfen, ob sie wirksam seien oder nicht, dafür 34.000 EUR in die Schlussrechnung einstellen können, um dann eine Air Berlin zu zerschlagen und aufzuteilen innerhalb von nur einer Woche.

    Der Gläubigerausschuss, dass ich nicht lache, da kennt jemand den § 56a) aber sehr, sehr gut, nun wird eben das über die Zeit erledigt, was das Gesetz nicht mehr hergibt.

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