Ein aktuelles Gerichtsurteil beleuchtet den inszenierten Raubüberfall auf einen Werttransporter im bayerischen Cham, der sich im April ereignete. Das Regensburger Landgericht fand den Transporterfahrer und seine damalige Partnerin des bewaffneten Diebstahls für schuldig und verhängte gegen beide eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Die 28-jährige Komplizin, Tochter der Frau, erhielt eine zweijährige und sechsmonatige Haftstrafe wegen Diebstahls.
Im Fokus der juristischen Argumentation stand die Bewusstheit über eine Waffe. Es wurde thematisiert, dass der Transporterfahrer zu Arbeitszeiten eine Waffe führte, diese jedoch zum Tatzeitpunkt abgelegt hatte. Der Mann und seine Partnerin waren über die Waffe informiert, während die Tochter laut Gerichtsbeschluss wahrscheinlich keine Kenntnis davon besaß. Die Urteilsfindung lehnte sich eng an die Forderungen der Verteidigung an.
Das Gericht ist überzeugt davon, dass das bei der Hausdurchsuchung sichergestellte Geld teilweise aus dem Raub stammt. Die Ermittlungen ergaben jedoch keine klaren Antworten darauf, wer den Raub initiierte und wo sich die restlichen über 100.000 Euro der Beute befinden. Nach Überzeugung des Gerichts simulierte das Trio im Frühjahr einen Angriff auf den Werttransporter. Als der Transport an einem Supermarkt in Cham pausierte, ergriff der 55-jährige Fahrer die Gelegenheit. Während seine Kollegen im Inneren des Geschäfts waren, ermöglichte er der Tochter seiner Lebensgefährtin, in das Fahrzeug zu steigen. In kurzer Zeit verpackte er eine Million Euro und übergab diese an die 28-Jährige, die das Geld zu ihrer Mutter brachte.
Die beiden Frauen verpackten die Geldsumme zu Hause neu und übergaben sie zur Verwahrung an einen Bekannten der Mutter. Die Verteidiger teilten mit, dass Mutter und Tochter ihre Taten bereuen. Der 55-jährige Fahrer, der nach eigener Aussage aus Liebe handelte, zeigte während des Prozesses seine emotionale Seite und sprach von einer von der Frau dominierten Beziehung. Nach Ansicht des Gerichts war er jedoch die Schlüsselfigur des Diebstahls, da er das nötige Wissen und die Mittel zur Durchführung besaß. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
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