Real Auto Trade kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Auf ihrer Internetseite www.real-autotrade.com behauptet das Unternehmen wahrheitswidrig, dass das Unternehmen unter anderem der Aufsicht der BaFin unterliege („regulated by“).
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