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Real Equity AG – Insolvenz

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Am 14.01.2016 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Real Equity AG, Gumpenwiesenstrasse 10, 8166 Niederweningen, SCHWEIZ (Handelsregister des Kantons Zürich, Firmennummer CHE-110.110.843), vertr. d.: Jacqueline Wild, Gumpenwiesenstrasse 10, 8166 Niederweningen, SCHWEIZ, (Mitglied des Verwaltungsrates),. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Ottmar Hermann, Bleichstraße 2-4, 60313 Frankfurt/Main, Tel.: 069 /913092 – 0, Fax: 069 /913092 30.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 15.02.2016.
  2. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

 

Ø  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø  Anträge über:

 

  • die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

 

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin  des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

müssen schriftlich bis zum 14.03.2016 (Frist, die dem Berichts- und Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.

 

Hinweis:

  • Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

 

Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

 

Amtsgericht Hanau, 14.01.2016.

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