POC Fonds ++ außerordentliche Gesellschafterversammlung-ie Anleger der POC-Fonds haben die Ankündigung für eine außerordentliche Gesellschafterversammlung erhalten. Das Schreiben ist keine Einladung. Eine formelle Einladung wird in Kürze folgen.
In diesen Gesellschafterversammlungen, die am 1.9., am 2.9. und am 3.9.2015 stattfinden, soll die wirtschaftliche Situation der POC-Fonds erörtert werden. Zudem soll eine Beschlussfassung darüber erfolgen, ob der kanadische Zielgesellschaft Cogi LP vonseiten des jeweiligen POC-Fonds aus den zurückerhaltenen Ausschüttungen ein Darlehen gewährt werde.
Ansonsten fordert die POC-Geschäftsführung die Anleger noch einmal auf, die erhaltenen Ausschüttungen wieder an den POC-Fonds zurückzuzahlen. Geflissentlich wird dabei vonseiten der POC-Geschäftsführung übersehen, dass die formellen Voraussetzungen für die Rückforderung gar nicht vorliegen. Es bestehen auch erhebliche Zweifel, ob die als Informationsveranstaltung bezeichnete Gesellschafterversammlung wirklich Aufklärung über die wirtschaftliche Situation der gesamten Aktivitäten der POC-Fonds und der kanadischen Zielgesellschaft bringen wird.
Appell an die POC Fonds Geschäftsführung
Wenn die POC-Geschäftsführung ernsthaft an einer Lösung des Problems interessiert sein sollte, wäre ihr dringend zu empfehlen, mit den aus ihrer Sicht führenden Anlegeranwälten vorab ein Gespräch zu führen und ihnen Einsicht in sämtliche Geschäftsvorgänge zu gewähren. Das bisherige Verhalten der POC-Geschäftsführung ist nicht geeignet, den Anlegern zu empfehlen, noch weiteres Geld in die POC-Fonds zu investieren.
Resch Rechtsanwälte werden für ihre Mandanten an den Gesellschafterversammlungen der POC-Fonds teilnehmen. Wichtig! Bevollmächtigen Sie nicht den Treuhänder mit Ihrer Vertretung, da davon auszugehen ist, dass er dem Lager der POC-Geschäftsführung nahe steht. Es gilt, die Informationsrechte und Entscheidungsgrundlagen der Gesellschafter zu schützen und wahrzunehmen. Es sei an alle Gesellschafter appelliert, persönlich zur Gesellschafterversammlung zu kommen oder aber einen sachkundigen Vertreter mit der Wahrnehmung seiner Rechte zu beauftragen!
Hallo weissnix
Leider liegt mir kein Gesellschaftsvertrag von POC vor. Trotz mehrer Mails mit der bitte einen solchen von POC zu bekommen , k e i n e Reaktion. Wenn in § 11 ganz deutlich steht eine Nachschußpflicht wird ausgeschlossen, ist die Sache mit der Rückforderung der Ausschüttung doch erledigt. Wie kann ich an diese Seite mit § 11 kommen ??? Das die ganzen Anleger der POC Fonds der „lieben“ Frau Galba „Wurscht“ sind ist doch eindeutig. Der Umgang der POC – Truppe mit Ihren Anlegern ist gelinde gesagt eine Schweinerei!!! Es werden sich in dieser Sache einige sogenannte “ Anleger-Anwälte “ auf uns stürzen um nochmals Kasse zu machen .
Liebe Grüße
Der Musikant
Der Gesellschaftsvertrag ist in jedem POC-Prospekt enthalten.
Kommt drauf an, an welchem POC Fonds Sie beteiligt sind.
Wie wäre es mal mit Google? Bis auf 1 od. 2 Hauptprospekte sind alle noch als PDF im Netz zu finden!
Das ist unerheblich. Die Prospekte sind Einheitsbrei und von Walton abgekupfert.
http://pdfsr.com/pdf/poc-prospektvorlage
Und hier die POC-Version:
http://pdfsr.com/pdf/poc-growth-prospekt
Die Hinweise von Resch-RAe sind absolut zutreffend.
Hoffentlich kommen viele Anleger zu den Gesellschafterversammlungen oder lassen sich durch unabhängige Mitgesellschafter oder RAe vertreten.
In § 11 der Gesellschaftsverträge der diversen Gesellschaften wir eine NACHSCHUSSPFLICHT ausdrücklich ausgeschlossen. Weshalb sollten dann die Ausschüttungen zurückgezahlt werden, wenn die jeweilige Gesellschaft gar kein Geld benötigt, sondern jetzt durch ein Darlehen an die COGI eine Umschuldung finanziert werden soll ?
Die Versammlungen sollen jetzt wohl die Gewährung des Darlehens an die COGI beschließen, damit dann eine Überschuldung bei den Gesellschaften droht und mit dieser Begründung die Ausschüttungen zurückverlangt werden. Das wird voll „in die Hose“ gehen!
Der richtige Weg zur Finanzierung der COGI geht nur über eine – zu beschließende – Kapitalerhöhung bei den einzelnen Gesellschaften, für die das Management, das längst jegliches Vertrauen ihrer Anleger verspielt hat, jedoch keine neuen Gesellschafter/Anleger finden wird.
Wer zahlt, muss wohl seinem Geld sehr feindlich gesonnen sein…
Mal sehen, wie die POC-Geschäftsführung weiter im selbst erzeugten Nebel herumschleudert.