Aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom Donnerstag dieser Woche geht hervor, dass KundInnen bei einem Ausfall des Internetanschlusses Schadensersatzansprüche gegenüber ihrem Internetanbieter geltend machen können. Begründet wird dies mit der zentralen Bedeutung, die das Internet für die Lebensführung mittlerweile hat.
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