Startseite Allgemeines Recht kann man sich kaufen
Allgemeines

Recht kann man sich kaufen

Teilen

Das beweist der Fall Pooth wieder einmal. Jeder ist Gleich vor dem Gesetz, mancher aber Gleicher.

30.000 € klingen lachhaft, wenn man sieht, welcher Schaden durch den Mann von Frau Pooth angerichtet wurde und welche Vorteile sie angeblich von den Unternehmen ihres Mannes gehabt haben soll. Nennen Sie es Deal oder Absprache, wir nennen es nicht in Ordnung.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

DEGAG Genussrechte-Vertrieb verklagen?

Wirtschaftskraft eines Vertrieblers Die Wirtschaftskraft eines Vertrieblers dürfte begrenzt sein. Allzu viele...

Allgemeines

MABEWO AG gibt es möglicherweise Schwierigkeiten mit Lohnzahlungen an die Mitarbeiter?

Es ist uns durch Informationen von Mitarbeitern des Unternehmens MABEWO bekannt, dass...

Allgemeines

Initiative gegen Mogelpackungen scheitert – Täuschung bleibt salonfähig

Die große Täuschung geht weiter! Ein Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert...

Allgemeines

Reflex

Nach dem schrecklichen Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt – bei dem fünf...