Auch unverheiratete Väter sollen in Zukunft das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben können.
Dieses Recht können sie künftig auch gegen den Willen der Mutter ausüben, sieht ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vor. Dieser wurde am Freitag in erster Lesung im Parlament beraten. Bisher steht das Sorgerecht den Eltern ohne Trauschein nur dann gemeinsam zu, wenn sie eine entsprechende Einverständniserklärung abgeben oder heiraten. Ansonsten liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter. Allein sie entscheidet, ob die Eltern gemeinsam für das Kind sorgen.
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