Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden nun auch bei verspäteten Anschlussflügen gestärkt. Für den Anspruch einer Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro ist die Verspätung am Endziel maßgeblich und nicht die Verspätung zum Zeitpunkt des Abflugs, wie der EuGH in einem heute veröffentlichten Urteil entschied.
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