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Startseite Allgemeines Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgabe und den Vertrieb von Partizipationsscheinen in der Schweiz und in Deutschland
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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgabe und den Vertrieb von Partizipationsscheinen in der Schweiz und in Deutschland

Pixoman (CC0), Pixabay
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Die Ausgabe und der Vertrieb von Partizipationsscheinen (PS) in der Schweiz und deren Angebot an Investoren in Deutschland unterliegen einer Vielzahl regulatorischer Anforderungen aus dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht beider Länder. Dieser Artikel gibt eine detaillierte Übersicht über die relevanten rechtlichen Vorschriften, die Sie bei der Emission und dem grenzüberschreitenden Vertrieb von Partizipationsscheinen beachten müssen.

1. Was sind Partizipationsscheine?

Partizipationsscheine sind kapitalmarktfähige Wertpapiere einer Schweizer Aktiengesellschaft, die einem Anleger Vermögensrechte (z. B. Dividendenansprüche) gewähren, jedoch kein Stimmrecht in der Generalversammlung der Gesellschaft verleihen.

Rechtsgrundlage in der Schweiz

Die Emission von Partizipationsscheinen ist in der Schweiz durch das Obligationenrecht (OR) geregelt:

  • Art. 656a–656g OR: Definiert die Rechte und Pflichten der Partizipationsscheininhaber.

  • Art. 656c OR: Maximal zulässiger Anteil an Partizipationskapital beträgt das Doppelte des Aktienkapitals.

  • Art. 656e OR: Gleichbehandlung von Aktionären und Partizipationsscheininhabern bei Dividenden und Liquidationserlösen.

  • Art. 652a–652h OR: Vorschriften zur Ausgabe von Wertpapieren, darunter Prospektpflichten.

Zusätzlich gelten kapitalmarktrechtliche Bestimmungen, insbesondere bei öffentlicher Platzierung oder Börsenkotierung.

2. Ausgabe von Partizipationsscheinen in der Schweiz

Falls Sie in der Schweiz Partizipationsscheine ausgeben, müssen Sie folgende Schritte beachten:

2.1 Beschluss der Generalversammlung

  • Die Ausgabe von Partizipationsscheinen muss durch eine Statutenänderung genehmigt werden.

  • Es ist eine qualifizierte Mehrheit der Generalversammlung der Aktionäre erforderlich.

2.2 Emissionsprospektpflicht

Nach Art. 35 des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) muss ein Emissionsprospekt erstellt werden, wenn die Partizipationsscheine öffentlich angeboten oder an einer Börse gehandelt werden sollen. Der Prospekt muss mindestens enthalten:

  • Informationen zur Gesellschaft und ihren Finanzverhältnissen

  • Art und Bedingungen der Emission

  • Risiken der Investition

  • Rechte der Partizipationsscheininhaber

2.3 Börsenzulassung

  • Falls die Partizipationsscheine an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange oder an einer anderen Handelsplattform notiert werden sollen, sind die Kotierungsrichtlinien der SIX einzuhalten.

  • Alternativ ist eine Privatplatzierung ohne Börsenzulassung möglich.

3. Vertrieb in Deutschland: Kapitalmarktrechtliche Vorschriften

Falls die Partizipationsscheine auch in Deutschland an Anleger verkauft werden sollen, müssen sowohl europäische als auch deutsche Kapitalmarktvorschriften beachtet werden.

3.1 Prospektpflicht nach EU-Recht und deutschem Recht

Nach der EU-Prospektverordnung (EU 2017/1129) besteht eine Prospektpflicht, wenn Wertpapiere öffentlich angeboten oder an einer Börse zugelassen werden.

Ein Prospekt ist nicht erforderlich, wenn:

  • Das Angebot sich ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet.

  • Weniger als 150 Anleger pro EU-Mitgliedstaat angesprochen werden.

  • Die Mindestanlage pro Anleger mindestens 100.000 Euro beträgt.

In Deutschland muss der Prospekt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden.

3.2 Anwendbares Wertpapierhandelsrecht in Deutschland

Die Partizipationsscheine könnten als Wertpapiere im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gelten. Dies zieht regulatorische Pflichten nach sich, insbesondere wenn:

  • Ein öffentlicher Vertrieb in Deutschland stattfindet.

  • Die Wertpapiere an einem deutschen Handelsplatz notiert werden.

Falls die Partizipationsscheine nicht als Wertpapiere gelten, könnten sie Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) sein, was ebenfalls Prospektpflichten auslösen kann.

3.3 Vertrieb durch Finanzintermediäre

Sollten die Partizipationsscheine über Banken, Finanzvermittler oder andere Finanzdienstleister in Deutschland angeboten werden, sind die Vorschriften des Finanzanlagenvermittlergesetzes (FinVermV) zu beachten.

3.4 Steuerliche Aspekte

  • Schweiz: In der Regel keine Quellensteuer auf Kapitalgewinne, jedoch auf Dividenden (35 % Verrechnungssteuer, Reduktion durch DBA Schweiz-Deutschland möglich).

  • Deutschland: Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf Dividenden.

  • Eine detaillierte steuerliche Beratung ist ratsam, insbesondere hinsichtlich der Anrechnung von Quellensteuern.

4. Fazit und Handlungsempfehlungen

1. Gründliche rechtliche Prüfung

  • Lassen Sie sich von einer Kanzlei für Kapitalmarktrecht in der Schweiz und Deutschland beraten.

  • Klären Sie, ob die Partizipationsscheine als Wertpapiere oder Vermögensanlagen gelten.

2. Prospektpflicht beachten

  • Falls eine Prospektpflicht besteht, muss ein Prospekt nach FIDLEG, EU-Prospektverordnung und deutschem WpHG erstellt und genehmigt werden.

3. Börsenzulassung strategisch prüfen

  • Eine Notierung an einer Börse kann die Attraktivität für Investoren steigern, bringt aber zusätzliche Regulierungen mit sich.

4. Vertrieb in Deutschland regulierungskonform gestalten

  • Falls Sie die Partizipationsscheine in Deutschland öffentlich anbieten, müssen Sie eine Genehmigung der BaFin einholen.

  • Private Platzierungen sind möglich, wenn sie unter die Ausnahmegrenzen der Prospektpflicht fallen.

5. Steuerliche Beratung einholen

  • Eine frühzeitige steuerliche Strukturierung kann Steuerlasten für Emittenten und Investoren minimieren.

Durch eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung können Sie sicherstellen, dass die Ausgabe und der Vertrieb von Partizipationsscheinen rechtskonform und effizient erfolgt.

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