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Rechtsanwälte Brost Claßen und der Mandant Auxilium mit Alexander Knopf – ob der wirklich zufrieden ist?

iblushay (CC0), Pixabay
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Eine Frage, auf die wir keine Antwort wissen, aber natürlich spekulieren dürfen. Dr. Brost kennen wir noch aus der Kanzlei von Höcker Rechtsanwälte aus Köln. Hier hatten wir Kontakt zu ihm in Sachen Sven Donhuysen/heute Sven Kaufmann. Jenem Sven Kaufmann dem viele Anleger den Verlust ihres sauerverdienten Geldes zuschreiben. Hier ging es damals um die EGI Euro Grund Invest.

Sie sehen jenen Sven Donhuysen/Sven Kaufmann in der Verantwortung dafür. Das dürfte auch Rechtsanwalt Dr. Brost bekannt sein.

Nun hat natürlich jeder ein Recht auf einen rechtlichen Beistand, wenn er meint, sich gegen irgendwas wehren zu müssen. Das ist auch gut so! So kam es dann zu einer, eben jener rechtlichen Auseinandersetzung. Auch in dieser Auseinandersetzung ist Dr. Brost wie ein Adler gestartet und wie ein Albatros gelandet, denn den Prozess vor dem LG Leipzig hatten wir zu 70 % gewonnen.

Da unser Anwalt aber der Meinung war, „wir sollten auch noch bei den restlichen 30 % Recht bekommen“, haben wir für den unterlegenen Teil dann Berufung beim OLG Dresden eingelegt. Jenes OLG, was dann unsere Berufung abgelehnt hat. Erstaunlich, dass sich dann ein renommierter Anwalt, dachten wir bis dahin, für solch einen Erfolg im Internet feiern lässt, aber eben nicht die ganze Geschichte dazu erzählt.

Nun also war es ihm gelungen, wie auch immer, einen neuen Mandanten zu bekommen. Das Unternehmen AUXILIUM Invest mit Alexander Knopf und seinem dubiosen Investmentangebot in TEXAS. Einem Investmentangebot mit dem Risiko eines Totalverlustes.

Auch hier war die Abmahnung von Dr. Brost wieder sehr episch, aber was dann dabei beim LG Düsseldorf herausgekommen ist, eher „mager“, denn der Artikel steht nach wie vor noch im Internet, also nichts mit kompletter Löschung wie Herr Knopf das gerne gehabt hätte. Wie wichtig das LG Düsseldorf die beanstandete Passage in unserem Artikel dann gesehen hat, zeigt auch die Festlegung des Streitwertes. 5.000 Euro.

Nun lässt sich Dr. Brost auch wieder dafür „feiern“ führt in seinem Artikel dazu aber unwahre Tatsachenbehauptungen aus, die uns nun dazu veranlasst haben, Dr. Brost dazu eine Abmahnung zu übermitteln. Ob wir uns auch dazu dann wieder vor Gericht treffen werden, liegt natürlich auch an der Reaktion von Dr. Brost. Wir, und das weiß Dr. Brost, stellen uns solchen Auseinandersetzungen.

Ob Alexander Knopf aber mit dem Ergebnis für sich und sein Unternehmen dann glücklich ist, wissen wir nicht. Wir halten das Angebot von Alexander Knopf ganz klar für nicht empfehlenswert. Warum? dazu haben wir in diversen Artikeln bereits Ausführungen gemacht. An dieser Sichtweise hat sich nichts verändert.

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