Unsere Berichterstattung handelte damals von einem Investmentangebot des Unternehmens Auxilium von Alexander Knopf.
Zunächst einmal mussten wir eine Einstweilige Verfügung in der Sache hinnehmen, für die sich Dr. Brost dann auch selbst im Internet gefeiert hatte. In solchen Verfahren gehört aber dann auch immer ein sogenanntes Hauptsacheverfahren dazu.
Genau das fand vor einigen Wochen statt und als Ergebnis hat uns das Landgericht Düsseldorf nun mitgeteilt, dass unsere Berichterstattung völlig korrekt war. Mit diesem Urteil wird nun auch die einst ergangene Einstweilige Verfügung aufgehoben werden. Ich bin mir allerdings sicher, dass Rechtsanwalt Dr. Brost diese Nachricht nicht im Internet verbreiten wird.
Ob er den alten Artikel dazu dann korrigiert? Auch das glauben wir nicht.
Update 12.06.2023: Nach dem eingelegten Rechtsmittel der Auxilium haben sich die Parteien in der Sache mit Hilfe des OLG Köln verständigt und den Streit hinsichtlich der monierten Aussage beigelegt. Sie wird nicht erneut veröffentlicht.
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