für einen zu 2/3 verlorenen Prozess im Internet feiern lässt. Da kann es bei der Kanzlei dann mit den Erfolgen in Verfahren möglicherweise nicht weit her sein. Von einer angeblich doch so renommierten Kanzlei hätte ich dann etwas Anderes erwartet: Sie auch?
Zitat: Der Investor erhob Klage zum Landgericht Leipzig, welches die Falschbehauptung in erster Instanz verbot, zwei weitere Anträge jedoch zurückwies (Urt. v. 18.01.2019, Az. 08 O 2927/16). Zitat Ende
Das Ganze einmal ganz einfach auf den Nenner gebracht, die Kanzlei hat die Klage zu 2/3 verloren. Würden sie sich als renommierte Kanzlei damit schmücken? Nun, möglicherweise ist diese Veröffentlichung ja auch nur Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost geschuldet. Jener Rechtsanwalt, der heute in der Kanzlei BrostClassen sein Rechtsanwaltsdasein fristet, um das einmal sarkastisch auszudrücken.
Damit Sie einmal wissen, wen die Kanzlei damals vertreten hat. Der Schweizer Investor war eigentlich ein „Schweizer Anlegergeld-Vernichter aus Krefeld“. Der hat es geschafft, Anleger um einen mittleren 2-stelligen Millionenbereich ärmer zu machen. Er hat dann auch seinen Namen geändert, möglicherweise weil er sonst gar keine Chance mehr gehabt hätte, Geld zu verdienen. Was mich ja mal interessieren würde, aus welchen Quellen das Geld stammt, mit dem er seine Anwälte bezahlt hat?
Mit solchen Anwälten von mutmaßlichen Gaunern, da legen wir uns gerne an, egal welcher Anwalt uns da ein Schreiben übermittelt.
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