Einer zu Beginn unseres Artikels, wir freuen uns über jeden für Anleger gewonnenen Prozess, um das dann auch mal ganz deutlich zu sagen. Was wir aber kritisieren ist, dass es sehr oft keine endgültigen Urteile sind, denn natürlich kann jeder, der in der 1. Instanz seinen Prozess verliert, dann auch in Revision gehen.
Verliert der Anwalt/die Rechtsanwältin dann einen Prozess in der Revision, dann erfährt man da nicht mehr viel davon, denn damit lässt sich dann keine gute Werbung machen. Was wir aber auch von den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nicht erfahren ist, ob das erfolgreich erstrittene Urteil auch in Geld umgesetzt werden konnte, heißt, ob der Anleger wirklich sein Geld zurückbekommen hat. Das wäre sicherlich dann auch einmal interessant zu erfahren.
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