Schon toll so ein Erfolg für eine Anlegerin Frau Rechtsanwältin Jackwerth, aber auch ein Erfolg mit dem man dann, wie Sie hier, Werbung machen kann. Spannender wäre aber doch einmal zu erfahren, sehr geehrte Frau Jackwerth, ob Ihre Mandantin diesen prozessualen Erfolg dann auch in „klingende Münze“ umwandeln konnte?
Was bringt Ihrer Mandantin ein Urteil in einem Gerichtsverfahren, dessen Kosten sie ja vermutlich auch noch tragen müsste, wenn sie nicht rechtsschutzversichert ist, wenn sie dann ihr Geld nicht bekommt? Dann hätten Sie sehr gut verdient, großartige Werbung für sich gemacht und wer bliebe auf der Strecke?
Vielleicht merken Sie ja zukünftig in ihren Artikeln einmal an, ob das Urteil rechtskräftig ist und ob es vollstreckt werden konnte, Danke!
Oder es war nichts mehr zu retten und der Vermittler hatte sich einfach zu blöd angestellt. Bei dem Streitwert wäre ein solches Urteil aber sehr ungewöhnlich….
In der Regel verhalten sich die Parteien und die Richter bei solchen Streitwerten recht professionell.
Wow! Ein tolles Ergebnis. Der Beklagte muss aber wohl einen „Dorfanwalt“ gehabt haben. Denn normalerweise gewinnen doch die Vermittler
Das ist wirklich sonderbar, insbesondere was die angebliche Pflicht anbelangt, über das Totalverlustrisiko aufzuklären. Denn im Komplex P&R sind sich die Oberlandesgerichte eigentlich einig, dass aufgrund des konzeptgemäßen Sachwerts eigentlich kein strukturelles TVR besteht. So haben die Oberlandesgerichte München, Stuttgart, Bremen und Düsseldorf längst entschieden. Hoffentlich geht der Beklagte in Berufung.