Rechtsanwältin Jackwerth- wo ist die Leistungsbilanz von gewonnenen Prozessen? Ein Anwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert!

Rechtsanwältin Jackwerth gibt sich nach Außen gerne als Anwältin für das Thema „Anlegerschutz“. Dafür lässt sich Frau Jackwerth dann natürlich auch gerne einmal von einer Postille des Madsack Verlages aus Hannover fachkompetent befragen. Frau Jackwerth, dies bitte nicht vergessen, ist als zugelassene Rechtsanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht natürlich auch auf Einnahmen angewiesen, da kommt dann jede kostenfreie Werbung, davon gehen wir zumindest aus, natürlich gelegen. Auch unter Rechtsanwälten gilt die alte Weisheit „wer nicht wirbt der Stirbt“. Frau Jackwerth hat in der Tat ein hohes Fachwissen zu vielen Themen rauen Kapitalmarkt“, erworben bei Kapital Markt Intern. Ein Brancheninformationsdienst den wir nicht unbedingt als besonders kritisch einstufen. Das ist bei Verlagen sicherlich auch schwierig, eher kritisch zu sein, weil für kritische Berichte bezahlt ja keiner wirklich. Geht man auf die Seite von Rechtsanwältin Jackwerth aus Göttingen findet man eine lange Liste von Graumarktprodukten. Für uns hatte das zunächst den Anschein, das Frau Jackwerth mit diesen Produkten dann als Anwältin rechtlich zu tun hatte. Klappt man die einzelnen Namen der Graumarktprodukte dann auf, dann wird man allerdings enttäuscht, denn mit gewonnenen Fällen hat das dann nichts zu tun. Schade, denn jeder Anwalt sollte doch auch einmal eine Leistungsbilanz auf seiner Internetseite veröffentlichen, zu den Fällen wo er (Sie) den auch letztinstanzlich Fälle für Mandanten im Bank- und Kapitalmarktrecht gewonnen hat.

Das suchen wir derzeit leider noch vergeblich bei Frau Jackwerth, aber das kann Frau Jackwerth ja noch ändern. Lassen Sie sich auch von vermeintlichen günstigen Angeboten nicht locken. Lassen Sie sich von jedem Anwalt, ganz klar Chancen und Risiken des Prozesses schriftlich erläutern und dokumentieren. Lassen Sie sich auch das Kostenrisiko darstellen, nicht das es da dann am Ende eine böse  Überraschung für sie gibt. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet sich an die RVG bei der Berechnung seines Honorars zu halten, auch Frau Rechtsanwältin Jackwerth.

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