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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum Thema Energiekonzepte Deutschland GmbH

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Natürlich nutzen wir bei solchen Themen dann immer die Rechtskompetenz uns bekannter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, denn nicht nur, dass uns eine 2. Meinung immer wichtig ist, nein wir dürfen auch keine juristische Beratung durchführen. Das ist immer zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.

Auch Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden, schüttelt nur noch den Kopf über die Informationen und Unterlagen, die man uns in die Redaktion zugespielt hat. Stellt sich auch nur ein Bruchteil dieser Informationen las „wahre Tatsache“ heraus , dann wäre jede Warnung vor dem Unternehmen natürlich gerechtfertigt, so Kerstin Bontschev.

Grundsätzlich so Kerstin Bontschev, rate ich immer von Vorkassengeschäften ab. Jene Vorkassengeschäfte, über die wir am gestrigen Tage zu einem Delitzscher Unternehmen berichtet hatten.

Liest man die Bewertungen zu dem Unternehmen im Internet, so Kerstin Bontschev, so sollte jeder Kunde eigentlich dadurch schon vor dem Unternehmen gewarnt sein. Hat man trotzdem mit dem Unternehmen einen Vertrag geschlossen, dann bestehen Sie nach ihrer kompletter Bezahlung, auf einer Erfüllung des geschlossenen Liefervertrages mit allen Nebenleistungen.

Aber man sollte, auf Grund der vielen negativen Kundenmeinungen zu dem Unternehmen, auch darüber nachdenken, einen Sicherheitseinbehalt zurück zu behalten, bis die Garantiezeit abgelaufen ist bzw. sich dafür eine Vertragserfüllungsbürgschaft geben lassen vom Unternehmen.

Jeden Vertrag, den sie hier mit dem Unternehmen unterschreiben, sollten sie, aus Sicht von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, dann von einem Rechtsanwalt vorher prüfen lassen. Diese 200 Euro, so Kerstin Bontschev, sollte man dann sicherlich investieren. Das kann dann sicherlich helfen, viel Ärger zu vermeiden.

Nun finde ich es auch richtig, dass die Redaktion zu dem Thema einmal Kontakt mit den Partner, hier der Tochtergesellschaft der Sparkasse, aufnimmt. Jene Tochtergesellschaft, die möglicherweise dann verkaufte Anlagen des Unternehmens einem Factoring unterziehen.

Was ist Factoring:

Factoring (lateinisch factura ‚Rechnung‘) ist ein Anglizismus für die gewerbliche, revolvierende Übertragung von Forderungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut (Factor). Beim echten Factoring werden die Forderungen mit dem Risiko des Forderungsausfalls an den Factor übertragen, beim unechten Factoring verbleibt dieses Delkredererisiko beim Lieferanten. In beiden Fällen haftet der Lieferant für den Rechtsbestand der Forderungen, trägt also weiterhin das Veritätsrisiko.

Quelle Wikipedia

Es wird interessant sein, wie sich die Factoringgesellschaft der Sparkassen, wenn hier involviert, zu dem Thema dann der Redaktion gegenüber äußern wird.

Interessant auch, dass das Unternehmen Energiekonzepte Deutschland GmbH ja bei ihnen, von der Redaktion, eigentlich um die Ecke sitzt. Möglicherweise setzt sich das Unternehmen ja dann auch einmal mit der Redaktion in Verbindung, um zu den Kommentaren aber auch zu den der Redaktion vorliegenden Hinweisen Stellung zu beziehen.

 

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