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Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Neuregelung bei der Schaltung von Werbeanzeigen für Finanzprodukte bei Google

IO-Images (CC0), Pixabay
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Was sagen Sie zur neuen Werbeverordnung von Google für Finanzanlagen?

Kerstin Bontschev: Endlich mal eine Entscheidung die auch dem Anleger/Verbraucher einen Nutzen bringt. Trotzdem wird es auch hier Wege geben die das Verbot dann Nutzlos machen.

Wie meinen Sie das?

Kerstin Bontschev:Nun, man muss auch einmal die Unternehmen heranziehen die Leadgewinnung für Kapitalanlagen machen. Die könnten für ein seriöses Projekt dann im Internet Werbung machen, dann aber an unseriöse Unternehmen verkaufen. Das würde die BaFin garnicht mitbekommen.

Was kann man tun?

Kerstin Bontschev: Ganz einfach, jede Werbung für eine Kapitalanlage mit einem Hinweis wie bei Zigaretten versehen, udn den Unternehmen nicht mehr die Möglichkeit geben, wenn sie für ein Finanzprodukt werben, das dann in kaum lesbarer Schrift zu machen.

Sie haben doch gerade erst ein Beispiel auf ihrer Internetseite aufgeführt.Mitinvestieren von der Deutschen Finance aus München. Eine Frechheit diese Werbung. Das die Bafin so etwas durchgehen lässt, kann ich nicht nachvollziehen.

Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist das Schalten von sogenannten advertorials auf renommierten Seiten wie

n-tv

focus-online

Handelsblatt

Tagesspiegel

Frankfurter Rundschau

Stern

usw.

Das sieht dann für den Anleger so aus, als wenn es ein redaktioneller Bericht wäre, man erkennt dann oft nur ganz versteckt, das es sich um eine Anzegie ehandelt.

Auch hier müssen die gleichen Regeln gelten wie bei Google. Werbung für Finanzprodukte nur noch  dann, wenn die BaFin gestattet sind, oder aber der Werbepartner dargelegt hat, das es sich um eine gestattete Ausnahmergelung handelt.

Das hat das Unternehmen dann zu prüfen. Hat es das nicht geatn, dann muss das Unternehmen auch in der Haftung stehen.

Die Bafin kann doch nicht an allem Schuld sein?

Kerstin Bontschev:Nein, natürlich nicht hier ist auch mehr der Gesetzgeber gefragt, aber die BaFin kann dem Gesetzgnber dann sicherlich wichtige Impulse geben.

Wobei, man muss für die BaFin auch mal eine Lanze brechen, denn die BaFin 2022/2023 ist eine völlig andere BaFin geworden, als noch vor 2 Jahren. Man merkt die Handschrift von Mark Branson.

Wünschenswert wäre sicherlich noch, das die Bafin eine eigene Staatsanwaltschaft zugeördnet bekommt, um noch schneller Handeln zu können, und nicht immer auf die Mitarbeit von Vorortbehörden angewiesen zu sein. Da gibt es oft einen enormen Zeitverlust. Zeit in der Anleger viel Geld verlieren können.

Was kann man noch tun im Bereich Anlegerschutz /Verbraucherschutz?

Kerstin Bontschev: Man kann nicht alles verbieten, aber man könnte zumindest auch bei Ausnahmen vom Vermögensa-nlagengesetz trotzdem eine Produktinformationsblatt verlangen, und das auf eine Form beschränken. Die Auswüchse die man da zum Beispiel auf „anleger-beteiligungen.de“ finden kann sollten der Vergangenheit angehören.

Man sollte zum Beispiel auch Unternehmen wie EXPORO, ab einem bestimmten Größenordnung, unter verstärkte Aufsicht der BaFin stellen, denn dort entwickelt sich derzeit ein Klumpenrisiko, was möglicherweise in diesem Jahr noch zu einem Desaster werden könnte. Auch da haben sie ja gerade einen aktuellen Fall gemeldet. Es wird nicht der letzte Fall gewesen sein, da bin ich mir sicher.

 

 

 

 

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