In der Tat, sehr geehrte Frau Biesold, das können wir dann wirklich nicht, aber wir können einen Artikel über Sie im Internet schreiben, denn leider haben Sie unsere Presseanfrage ja nicht beantwortet. Warum eigentlich nicht? Sie scheinen doch gerne, in die Öffentlichkeit zu gehen und Kommentare abzugeben. Kommentare, zu denen wir dann eine Nachfrage hatten.
Genau deshalb haben wir Ihnen ja die Presseanfrage übermittelt. Vielleicht ergibt sich ja jetzt eine Situation, in der wir miteinander kommunizieren können, denn Kommunikation finden wir immer besser als Spekulation.
Bevor Sie als Rechtsanwältin einen solchen öffentlichen Kommentar abgeben, wie in dem MDR-Beitrag und sich über Moral äußern, sollten Sie da nicht einmal mit der betroffenen Person gesprochen haben? Könnte man das sonst nicht als „Vorurteil und Vorverurteilung“ deuten?
Sorry Frau Rechtsanwältin Beisold, zu solch einer Rechtsanwältin, die so handelt wie Sie, da hätte ich dann kein Vertrauen mehr. Vielleicht kommt Ihre Vorverurteilung aber auch aus dem Fachgebiet, welches Sie als Rechtsanwältin sich auf die Fahne geschrieben haben, das Strafrecht. Hier würden Sie sich dann allerdings doch vermutlich gegen eine Vorverurteilung ihres Mandanten vehement wehren, oder? Genau dies können Sie nun auch von mir erwarten Frau Biesold.
Presseanfrage
Sehr geehrte Frau Biesold,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Im Rahmen einer bevorstehenden Berichterstattung zu Ihrer Kanzlei/Person bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der MDR in seinem Magazin Exakt einen Bericht über meine Person veröffentlicht, mittlerweile aber zu einzelnen Behauptungen eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben.
Hier nun meine Fragen:
Seit wann kennen Sie Herrn Arndt Ginzel?
Wird Herr Ginzel bzw. sein Unternehmen in irgendeiner Form von Ihnen für die „Werbung für Ihre Kanzlei“ bezahlt?
Welche Nachweise konkret hat Ihnen Herr Ginzel vorgelegt, auf deren Basis Sie dann eine Stellungnahme abgegeben haben?
Haben Sie mit der angeblichen Quelle selber gesprochen, oder sich auf das Wort von Herrn Ginzel dazu verlassen?
Sie verurteilen mein angebliches Handeln moralisch ohne mit mir als Betroffenem, darüber gesprochen zu haben. Ist das Ihre Art der Berufsauffassung eines Rechtsanwaltes?
Wie verhalten sich Moral und eine Verteidigung von Straftätern?
Haben Sie für den MDR bereits mehrfach Stellungnahmen abgegeben zu solchen Themen?
Wenn ja bitte ein weiteres Beispiel?
Ist Ihnen bekannt, das es zu dem Artikel eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen mir und dem MDR gibt?
Identifizieren Sie sich persönlich mit dem Inhalt des MDR Beitrages?
Welcher Rechtsanwaltskammer gehören Sie an?
Ihre Rückantwort bitte ich bis Montag den 14. Juni 2021 um 18 Uhr.
Es ist gut, dass Sie das ‚Thema Rechtsanwalt Biesold aufmachen. Selbst in der Sendung musste diese zugeben, dass an den gestrickten Vorwürfen nichts strafbares dran ist. Allerdings sollte mit dem Titel Rechtsanwältin für Strafrecht, diebewertung in ein häßliches Licht gerückt werden. Man muss dies als peinlich für jenen sehen, der sich dafür hergibt. Eine qualitiativ hochwertige Kanzlei hätte für derartige Suggestivfragen sicherlich keine Zeit. Jetzt muss sich Frau Biesold im Zusammenhang eines üblen Werkes in Verbindung sehen, das gerichtlich durch angeordnete Unterlassungserklärungen gemaßregelt werden musste! Sehr schlechte Werbung!