Startseite Allgemeines Rechtsanwältin Nicola von der Kanzlei Mattil&Kollegen in München zum Thema „Fubus gemeinsamer Gläubigerverwalter“
Allgemeines

Rechtsanwältin Nicola von der Kanzlei Mattil&Kollegen in München zum Thema „Fubus gemeinsamer Gläubigerverwalter“

Teilen

Sehr geehrter Herr Bremer,

für Ihre Anfrage bedanken wir uns und nehmen zur Frage der Wahl eines gemeinsamen Vertreters auf der Gläubigerversammlung der Future Business KG aA wie folgt Stellung:

Für die von uns vertretenen Anleger werden wir gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters – zumindest in der Person des Rechtsanwalts Glöckner – stimmen, da z.B. die Anmeldung der Zinsansprüche durch den gemeinsamen Vertreter nicht sichergestellt ist. Gerade die Wahl des Herrn Rechtsanwalts Glöckner zum gemeinsamen Vertreter halten wir aufgrund der Vereinigung mehrerer zentraler Ämter im Insolvenzverfahren auf einer Person für ungünstig. Herr Glöckner ist auch bereits Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses.

Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist fakultativ! Das heißt, in der Gläubigerversammlung muss erst einmal entschieden werden, ob überhaupt ein solcher gemeinsamer Vertreter von der Mehrheit der Anleger gewünscht wird. Dies wird aus der schriftlichen Information des Insolvenzverwalters Kübler nicht klar. Sofern Anleger die gelbe Vollmacht, die der Insolvenzverwalter Kübler versandt hat, wie von ihm vorgeschlagen, auf Herrn Glöckner ausstellen, ist davon auszugehen, dass sich dieser auf der Gläubigerversammlung selbst als gemeinsamer Vertreter wählen wird. Die Entscheidung der Anleger, ob ein gemeinsamer Vertreter überhaupt gewählt wird, wird mit der Vollmacht an Herrn Glöckner vorweggenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Magdalena Nicola

– Rechtsanwältin –

Mattil & Kollegen

3 Kommentare

  • Der gemeinsame Vertreter, der die Insolvenzmasse um mind. 5 Mio.Euro belasten und entsprechend die Quote verschlechtern wird, muss unbedingt verhindert
    werden!
    Wer ohne Kenntnis der Hintergründe den RA Glöckner bevollmächtigt hat, kann
    seine Vollmacht schriftlich widerrufen (Einschreiben an RA Glöckner und an RA Dr. Kübler) und eine Person seines Vertrauens benennen.
    Wie schon aus der Einladung von Herrn Kübler hervorgeht, verfügt er bereits über alle Daten bzgl. der Ordersch.-Verschreibungen. Es ist für ihn also ein leichtes, die Anmeldungen der einzelnen Gläubiger, ohne Zwischenschaltung eines teuren gemeinsamen Vertreters, die Anmeldungen zu prüfen.
    Diese Arbeit ist Herrn Dr. Kübler auch zuzumuten. Es war zu lesen, dass er ein Honorar für seine Tätigkeit von über 11 Mio. Euro erhalten wird. Davon soll es ja wohl möglich sein, 10 Leute anzustellen, die die 25.000 Anmeldungen prüfen.
    Der gemeinsame Vertreter ist dabei völlig unnütz!

  • Das ist doch ein Abzockmoloch-egal ob Anwalt oder auch die Interessengemeinschaft. Wie kann man einen Axel Nagel dort vorne hinstellen. Der feine Herr war doch an dem gesamten Vorgang als Vermittler mitbeteiligt. Heute den brutalst möglichen Aufklärer zu spielen ist unglaubwürdig. Herr Nagel soll auch in der IG Infinus seine eigenen Interessen voranstellen. Ralph Hänsel hat er schon herausgedrückt aus dem Vorstand. Ich kann allen nur anraten auf die Vereinsgelder aufzupassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bericht über das Insolvenzantragsverfahren der WTK Germany GmbH

Das Amtsgericht Gießen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WTK Germany...

Allgemeines

Bericht über das Insolvenzeröffnungsverfahren der PFM Asset GmbH

Das Amtsgericht Pinneberg hat im Verfahren über die Eröffnung der Insolvenz über...

Allgemeines

Insolvenzeröffnungsverfahren der CG Mariannen-Campus Nord GmbH & Co. KG

Das Amtsgericht Leipzig hat im Verfahren zur Eröffnung der Insolvenz über das...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Blanke Türenwerke GmbH angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren bezüglich des Vermögens der Blanke Türenwerke GmbH, ansässig in der...