Ein inzwischen 60 Jahre alter Rechtsanwalt soll zusammen mit angeblichen Mandanten betrügerisch Gewerbetreibende abgemahnt haben. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn nun Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges in 28 Fällen zum Amtsgericht Tiergarten erhoben. Es soll jedoch nur in einem Fall tatsächlich zu einer Zahlung gekommen sein, während 27 Fälle lediglich als versuchter Betrug gewertet werden.
Zwischen dem 26. März 2019 und dem 1. Juni 2023 soll der Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Zehlendorf Onlinehändler wettbewerbsrechtlich abgemahnt und sie zur Abgabe von strafbewährten Unterlassungserklärungen sowie zur Begleichung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten aufgefordert haben. Die Forderungen sollen zwischen 280 Euro und 1.798,69 Euro gelegen haben. Laut Anklage war das System jedoch nur darauf ausgelegt, diese Rechtsanwaltskosten rechtswidrig zu erlangen. Die angeblichen Mandanten sollen keine echten Konkurrenzunternehmen betrieben haben, sondern lediglich pro forma Webseiten erstellt haben, die einen Konkurrenzbetrieb vortäuschten. Dies soll in Zusammenarbeit zwischen dem Rechtsanwalt und seinen angeblichen Mandanten erfolgt sein, denen deswegen auch nie tatsächlich Anwaltskosten entstanden sind.
Der Angeschuldigte wurde wegen vier ähnlicher Tatvorwürfe bereits am 10. Februar 2020 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren wegen gleichgelagerter Vorwürfe ist zudem noch beim Amtsgericht Tiergarten anhängig.
Die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Rechtsanwalt systematisch vorgegangen sein soll, um finanzielle Vorteile aus den Abmahnungen zu ziehen. Dabei sollen die betroffenen Gewerbetreibenden erheblich unter Druck gesetzt worden sein, da ihnen bei Nichtzahlung der geforderten Beträge hohe Vertragsstrafen angedroht wurden. Diese Strategie hatte zum Ziel, die Opfer einzuschüchtern und zu schnellen Zahlungen zu bewegen.
Die Staatsanwaltschaft hat betont, dass solche betrügerischen Abmahnpraktiken das Vertrauen in die Rechtsanwaltschaft und das Wettbewerbsrecht massiv schädigen. Es sei wichtig, dass solche Machenschaften konsequent verfolgt und geahndet werden, um die Integrität des Rechtswesens zu schützen.
Der Fall zeigt erneut, wie wichtig es für Gewerbetreibende ist, verdächtige Abmahnungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, um sich gegen mögliche Betrugsversuche zu wehren. Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sie die Vorwürfe sehr ernst nimmt und eng mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet, um solche Missstände aufzudecken und zu bekämpfen.
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